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VDL-INFORMATIONEN

Können Brachflächen und beweidbare Dämme bald beweidet werden?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat - im Nachgang zu der Video-konferenz zur Umsetzung der EU-Agrarreform - mit der "Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung" den Vorstoß unternommen, den Wünschen der Schaf- und Ziegenhalter bei der Beweidung von Brachflächen sowie beweidbaren Dämmen entgegenzukommen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Das BMEL teilte mit, dass in dieser ersten Änderungsverordnung insbesondere zur besseren Berücksichtigung der Situation der schaf- und ziegenhaltenden Betriebe Anpassungen vorgenommen werden.
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