Schutz vor Wölfen
Die Schaf- und Ziegenhalter in
Sachsen-Anhalt können ab sofort wieder finanzielle Unterstützung
für den Schutz ihrer Tiere vor Wolfsangriffen
beantragen.
- Veröffentlicht am
Der Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen
Ausgaben für die Anschaffung von Elektrozäunen und anderem
Zubehör zur Verhinderung von Übergriffen des Wolfes.
Bestimmte Mindestanforderungen (Elektrozäune eine Höhe
von mindestens 0,9 m und fünf Litzen) sind Voraussetzung.
Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmen
im Haupt- oder Nebenerwerb mit Schaf- und Ziegenhaltung,
die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben können
jeweils bis zum 15. Mai. Anträge stellen.
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