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Schutz vor Wölfen

Die Schaf- und Ziegenhalter in Sachsen-Anhalt können ab sofort wieder finanzielle Unterstützung für den Schutz ihrer Tiere vor Wolfsangriffen beantragen.
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Der Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben für die Anschaffung von Elektrozäunen und anderem Zubehör zur Verhinderung von Übergriffen des Wolfes. Bestimmte Mindestanforderungen (Elektrozäune eine Höhe von mindestens 0,9 m und fünf Litzen) sind Voraussetzung. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb mit Schaf- und Ziegenhaltung, die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben können jeweils bis zum 15. Mai. Anträge stellen.
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