Aufruf: Ärger mit Grundstücksnachbarn wegen mobilen Schafnetzen
Wir sind eine Wanderschäferei und stellen
unsere Euro-Schafnetze ca. 10 cm von der
Grundstücksgrenze auf unserer gepachteten
Weidefläche auf.
Jetzt hat einer der Grundstücksnachbarn
Klage eingereicht und beruft sich dabei
auf das alte Schwengelrecht (50 cm Abstand
zur Grenzlinie).
- Veröffentlicht am
Der Grundstücksnachbar
bewirtschaftet seinen Acker mit
einem Vier-Schar-Pflug und behauptet
nun, dass er nicht bis zur Grenze ackern
könne. Dieses Problem tritt jedoch bei
keinem anderen Grundstücksnachbarn
auf. Die Netze stehen über das ganze Jahr
verteilt ca. drei Wochen an dieser Grundstücksgrenze.
Kann jemand sagen, wie hier die rechtliche
Lage bezüglich der mobilen Schafnetze
aussieht? Wer hatte auch bereits ein solches
Problem? Es handelt sich ja schließlich
um bewegliche oder „fliegenden“ Zäunen
und nicht um einen Festzaun.
Bei Hilfestellung wäre ich Ihnen sehr
dankbar; bitte melden Sie sich direkt unter
der Handynummer 0173-47 46 802 oder
bei der Redaktion „Schafzucht“. Vielen
Dank!
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.