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Aufruf: Ärger mit Grundstücksnachbarn wegen mobilen Schafnetzen

Wir sind eine Wanderschäferei und stellen unsere Euro-Schafnetze ca. 10 cm von der Grundstücksgrenze auf unserer gepachteten Weidefläche auf. Jetzt hat einer der Grundstücksnachbarn Klage eingereicht und beruft sich dabei auf das alte Schwengelrecht (50 cm Abstand zur Grenzlinie).
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Der Grundstücksnachbar bewirtschaftet seinen Acker mit einem Vier-Schar-Pflug und behauptet nun, dass er nicht bis zur Grenze ackern könne. Dieses Problem tritt jedoch bei keinem anderen Grundstücksnachbarn auf. Die Netze stehen über das ganze Jahr verteilt ca. drei Wochen an dieser Grundstücksgrenze. Kann jemand sagen, wie hier die rechtliche Lage bezüglich der mobilen Schafnetze aussieht? Wer hatte auch bereits ein solches Problem? Es handelt sich ja schließlich um bewegliche oder „fliegenden“ Zäunen und nicht um einen Festzaun. Bei Hilfestellung wäre ich Ihnen sehr dankbar; bitte melden Sie sich direkt unter der Handynummer 0173-47 46 802 oder bei der Redaktion „Schafzucht“. Vielen Dank!
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