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Videokonferenz: So nutzen Sie die EU-Agrarreform!

VDL und BDZ hatten für den 20. Januar zu einer Videokonferenz eingeladen, um mit Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die aktuellen Erkenntnisse bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform und ihre Anwendung in der Schaf- und Ziegenhaltung sowie offene Fragen in zu erörtern.
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Dr. Hubertus Wolfgarten erläuterte das neue Direktzahlungssystem in Deutschland. Als weiterer Fachmann stand Heinz-Wilhelm Geldermann zur Verfügung. Schwerpunkt war u.a. die Frage, welche zusätzlichen Futterflächen für die Schaf- und Ziegenhaltung nutzbar werden. Einen besonderen Stellenwert nimmt die Beweidung der im Rahmen des so genannten „Greening“ vorgeschriebenen Zwischenfrüchte ein. Hier gilt es, einiges zu beachten, dass in einer der nächsten Schafzucht- Ausgaben erläutert wird. Der Schaf- bzw. Ziegenhalter sollte bei Interesse den Ackerbauern auf die Möglichkeit der Beweidung dieser Zwischenfrüchte – bereits ab 2015 nach der Einsaat – ansprechen. Die ausschließliche Beweidungserlaubnis für Schafe und Ziegen im Antragsjahr sollte seitens der Branche ausgeschöpft werden. Eine Neuauslegung der EU-Kommission eröffnet unter Umständen die Möglichkeit der Beweidung von „Brachflächen“, die als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening geführt werden. Das BMEL prüft derzeit diese Option. Die VDL wird zuarbeiten, damit eine EU-zulässige Definition gefunden wird. Trotzdem einige Fragen in der Sitzung nicht abschließend geklärt werden konnten, war der Gedankenaustausch sehr wichtig.

Die Powerpoint-Präsentation über das neue Direktzahlungssystem in Deutschland gibt es bei der VDL/BDZ.

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