Videokonferenz: So nutzen Sie die EU-Agrarreform!
VDL und BDZ hatten für
den 20. Januar zu einer
Videokonferenz eingeladen,
um mit Vertretern des Bundesministeriums
für Ernährung
und Landwirtschaft die
aktuellen Erkenntnisse bei
der nationalen Umsetzung
der EU-Agrarreform und ihre
Anwendung in der Schaf- und
Ziegenhaltung sowie offene
Fragen in zu erörtern.
- Veröffentlicht am
Dr. Hubertus Wolfgarten
erläuterte das neue Direktzahlungssystem
in Deutschland.
Als weiterer Fachmann stand
Heinz-Wilhelm Geldermann
zur Verfügung.
Schwerpunkt war u.a. die
Frage, welche zusätzlichen Futterflächen
für die Schaf- und
Ziegenhaltung nutzbar werden.
Einen besonderen Stellenwert
nimmt die Beweidung der im
Rahmen des so genannten
„Greening“ vorgeschriebenen
Zwischenfrüchte ein. Hier gilt
es, einiges zu beachten, dass in
einer der nächsten Schafzucht-
Ausgaben erläutert wird. Der
Schaf- bzw. Ziegenhalter sollte
bei Interesse den Ackerbauern
auf die Möglichkeit der Beweidung
dieser Zwischenfrüchte –
bereits ab 2015 nach der Einsaat
– ansprechen. Die ausschließliche
Beweidungserlaubnis für
Schafe und Ziegen im Antragsjahr
sollte seitens der Branche
ausgeschöpft werden.
Eine Neuauslegung der EU-Kommission
eröffnet unter
Umständen die Möglichkeit
der Beweidung von „Brachflächen“,
die als ökologische Vorrangflächen
im Rahmen des
Greening geführt werden. Das
BMEL prüft derzeit diese Option.
Die VDL wird zuarbeiten,
damit eine EU-zulässige Definition
gefunden wird.
Trotzdem einige Fragen in
der Sitzung nicht abschließend
geklärt werden konnten, war
der Gedankenaustausch sehr
wichtig.
Die Powerpoint-Präsentation über das neue Direktzahlungssystem in Deutschland gibt es bei der VDL/BDZ.
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