Protest zwecklos: Ohrmarken bei Rindern sind unumgängliches EU-Recht
Man würde zwar gerne, darf aber
nicht! Jedenfalls gibt es keinen
Spielraum für Ausnahmeregelungen: Das
geltende EU-Recht sieht als Folge der Krise
durch Bovine Spongiforme Enzephalopathie
(BSE) zwingend eine Ohrmarkenpflicht
für Rinder vor, um die rasche
Rückverfolgbarkeit von Tieren bei Seuchengeschehen
sicherzustellen.
- Veröffentlicht am
Mit dieser Klarstellung hat sich das
baden-württembergische Landwirtschaftsministerium
gegen die ihm zufolge
„haltlosen“ Anschuldigungen eines Rinderhalters
sowie die flankierende Berichterstattung
verwahrt. Der betreffende
Landwirt verletzt laut Ministerium seit
Jahren geltendes EU-Recht. Der Rinderhalter
hatte Medienberichten zufolge vor
dem Verwaltungsgericht geklagt, nachdem
aufgrund seiner Weigerung der Ohrmarkenkennzeichnung
Subventionen eingefroren
wurden.
Wie das Ministerium in einer Presseverlautbarung
feststellte, sind in Rinderhaltungsbetrieben
zwingend zwei Ohrmarken
für jedes Rind vorgeschrieben.
Gleichzeitig wies das Ministerium darauf
hin, dass das Land auch alternative
Lösungen wie die alleinige Chipkennzeichnung
bei Rindern unterstütze und
sich in der Vergangenheit unter anderem
mit einer Bundesratsinitiative in diesem
Sinne eingesetzt habe. Es gebe jedoch weder
in der Länderkammer noch in der
Bundesregierung oder in der Europäischen
Kommission eine Mehrheit für eine
Alternative zu den Ohrmarken
in der Rinderkennzeichnung.
Auch auf Landesebene
fehle aufgrund der
geltenden EU-Rechtslage
der Spielraum, erst
recht für „politische Lösungen“.
Anwendbare
Ausnahmeregelungen
gebe es nach Auskunft der
EU und des Bundes ebenfalls
nicht.
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