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Protest zwecklos: Ohrmarken bei Rindern sind unumgängliches EU-Recht

Man würde zwar gerne, darf aber nicht! Jedenfalls gibt es keinen Spielraum für Ausnahmeregelungen: Das geltende EU-Recht sieht als Folge der Krise durch Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) zwingend eine Ohrmarkenpflicht für Rinder vor, um die rasche Rückverfolgbarkeit von Tieren bei Seuchengeschehen sicherzustellen.
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Ohrmarken bei Rindern sind
unumgängliches EU-Recht
Ohrmarken bei Rindern sind unumgängliches EU-RechtDierichs
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Mit dieser Klarstellung hat sich das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium gegen die ihm zufolge „haltlosen“ Anschuldigungen eines Rinderhalters sowie die flankierende Berichterstattung verwahrt. Der betreffende Landwirt verletzt laut Ministerium seit Jahren geltendes EU-Recht. Der Rinderhalter hatte Medienberichten zufolge vor dem Verwaltungsgericht geklagt, nachdem aufgrund seiner Weigerung der Ohrmarkenkennzeichnung Subventionen eingefroren wurden. Wie das Ministerium in einer Presseverlautbarung feststellte, sind in Rinderhaltungsbetrieben zwingend zwei Ohrmarken für jedes Rind vorgeschrieben. Gleichzeitig wies das Ministerium darauf hin, dass das Land auch alternative Lösungen wie die alleinige Chipkennzeichnung bei Rindern unterstütze und sich in der Vergangenheit unter anderem mit einer Bundesratsinitiative in diesem Sinne eingesetzt habe. Es gebe jedoch weder in der Länderkammer noch in der Bundesregierung oder in der Europäischen Kommission eine Mehrheit für eine Alternative zu den Ohrmarken in der Rinderkennzeichnung. Auch auf Landesebene fehle aufgrund der geltenden EU-Rechtslage der Spielraum, erst recht für „politische Lösungen“. Anwendbare Ausnahmeregelungen gebe es nach Auskunft der EU und des Bundes ebenfalls nicht.
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