Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden
Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild,
Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum
31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden.
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Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass diese gesetzliche
Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter
und gewerbliche Tierhalter gilt. Eine Meldung ist zwingend
erforderlich, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem
Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Meldung der Tierzahlen
ist jeweils der 1. Januar. Weitere Infos unter www.tierseuchenkasse.nrw.de .
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