Exportchancen trotz TSE-Verordnung? Bundesrat fordert erleichterten EU-Handel von Zuchtschafen und -ziegen
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Der Plenumssitzung – also der Sitzung der Ministerpräsidenten der Länder – ging eine Agrarausschuss-Sitzung des Bundesrates voraus, die zum Thema TSE empfiehlt, u. a., folgende Entschließung durch den Bundesrat zu fassen:
Der Bundesrat stellt fest, dass derzeit die Möglichkeit zum innergemeinschaftlichen Verbringen von Zuchtschafen und -ziegen sowohl aus der Bundesrepublik Deutschland in andere Mitgliedstaaten als auch von anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland durch die erhöhten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr.630/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 erheblich – für Schafe und Ziegen - eingeschränkt ist. Der Bundesrat verweist auf den Umstand, dass für Deutschland derzeit kein genehmigtes Bekämpfungsprogramm existiert und nur wenigen Haltungsbetrieben der Status „Haltungsbetrieb mit vernachlässigbarem Risiko“ zuerkannt wurde. Schafe aus nicht als resistent anerkannten Betrieben können derzeit nur mit Prionprotein Genotyp ARR/ARR, mit dem bei Schafen die Resistenz verknüpft ist, gehandelt werden. Die Resistenzsituation bei Ziegen ist hingegen nicht an den Prionprotein-Genotyp ARR/ ARR gebunden, weshalb diese Möglichkeit nur auf Schafe angewendet werden kann, sodass der innergemeinschaftliche Handel mit Zuchtziegen derzeit nicht möglich ist. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass insbesondere seltene, nicht zu kommerziellen Zwecken gehaltene Schaf- und Ziegenrassen durch die Einschränkungen im innergemeinschaftlichen Handel in ihrem Bestand gefährdet sind, wenn kein Gen-Austausch mit dem Ursprungszuchtgebiet mehr möglich ist. Inzucht stellt bei den vom Aussterben bedrohten Rassen ein großes Problem dar. Resistenzzuchtprogramme sind für Ziegen generell nicht geeignet und auch für bestimmte seltene Schafrassen nicht möglich, da das Scrapie- Resistenzgen, das Prionprotein- Genotyp ARR/ARR, weniger häufig vertreten ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der innergemeinschaftliche Handel zwischen Mitgliedstaaten, die kein genehmigtes nationales Programm zur Bekämpfung der klassischen Scrapie haben, wieder möglich ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, sich bei kommerziell genutzten und weitverbreiteten Schafrassen dafür einzusetzen, dass Bestandsuntersuchungen für den innergemeinschaftlichen Handel ausreichend sind und kein nationales Bekämpfungsprogramm erforderlich ist.
Bei letzterem Punkt empfiehlt die VDL jedoch sehr wohl, sich mit der Prüfung einer Anwendung des nationalen Bekämpfungsprogramms zu befassen,
- da ein nationales Bekämpfungsprogramm von der EU kofinanziert werden könnte,
- eine Ko-Finanzierung durch die Tierseuchenkassen möglich wäre und
- eine Umschichtung der Untersuchungen gesund geschlachteter Tiere zugunsten verendeter Tiere vorgenommen werden könnte, was Kosten einsparen würde.
In jedem Falle ist eine Lösung
notwendig, die den genetischen
Austausch nicht auf Jahre auf
Eis legt.
Bekannt wurde zudem, dass
Bayern den Vorschlag für ein
nationales Bekämpfungsprogramm
auf die Tagesordnung
der Fachreferenten im März
2015 setzen wird.
Also ist festzustellen, dass
die vorgetragenen Sorgen bei
den Bundesländern nicht verhallt
sind, da nun der Agrarausschuss
diesen Vorschlag
dem Bundesrat mit klarer
Mehrheit empfohlen hat. Die
VDL dankt daher den Landesregierungen
bereits jetzt für
diesen Vorstoß!
In Erwartung, dass dieser
Beschluss im Plenum gefasst
wird, ist zu hoffen, dass die
Bundesregierung dieser o.g.
Bitte besondere Bedeutung
beimessen wird. Eine Umsetzung
dieser Empfehlung durch
die Bundesregierung würde eine
Entschärfung der Problematik
begünstigen.
VDL
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