Zwischenfrüchte beweiden: Optimale Ausschöpfung der GAP-Beschlüsse
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Doch wie so oft liegt der Teufel im Detail. Daher wird in einer der nächsten Schafzucht- Ausgaben übermittelt, was der Schafhalter wie auch der Ackerbauer alles beachten muss, um hier gemeinsam das Optimale auszuschöpfen. Beweidbar werden beispielsweise Zwischenfrüchte in 2015 und spezielle Randstreifenprogramme.
Auch haben sich bei den Agrarumweltprogrammen, die verantwortlich von den Ländern entwickelt und zur Genehmigung beim Bundesministerium eingereicht wurden, durchaus gute Verbesserungen ergeben, die eben auf die gemeinsame Verbandsarbeit zurückzuführen ist. Auch hier konnte die VDL seine Landesverbände über die Rahmenbedingungen bestmöglich informieren. Eingebunden wurden hier auch Fachleute des DBV. Die KTBL-Studie zur Wirtschaftlichkeit der Landschaftspflege mit Schafen hat ebenfalls wertvolle Eckwerte für die Entlohnung dieser Dienstleistung geliefert.
Stets hat die VDL auch mit dem Hinweis argumentiert, dass doch mit der beschlossenen Umschichtung der Gelder aus der I. Säule in Höhe von 4,5 % in die II. Säule den Ländern erhebliche zusätzliche Gelder zur Verfügung stehen, die sie ohne Zugabe von Landesmitteln für spezielle Programme im Grünland und der nachhaltigen Weidewirtschaft einsetzen können. Also wenn der Wille bei den Landesregierungen besteht, die Schafhaltung zu stärken – wovon die VDL ausgeht –, wäre jetzt mit der neuen GAP die Möglichkeit ideal.
Sicherlich werden in den
nächsten Wochen auch so
manche andere Organisationen
mit Vorträgen auftreten,
was sie alles für die Weidetierhalter
bei der GAP erkämpft
haben. Doch ist es leider Fakt,
dass es den meisten anderen
Organisationen ausschließlich
um die Bindung der Gelder an
die Flächen ging und geht und
leider weniger darum, dass die
Gelder an die Flächen gebunden
werden, die explizit von
Schafen und Ziegen beweidet
werden. Hier wäre ein klares
Bekenntnis für die Branche
wünschenswert gewesen.
Dennoch, nun gilt es, die
Beweidung von Zwischenfrüchten
etc. optimal zu nutzen.
Ihre VDL
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