Agrarpolitik: COPA und Beratende Ausschusssitzung Schaf- und Ziegenfleisch in Brüssel
Zur jüngsten Sitzung des Europäischen Bauernverbandes /COPA), Arbeitsgruppe Schaf- und Ziegenfleisch, sowie der sich anschließenden Ausschusssitzung der Europäischen Kommission für Schaf- und Ziegenfleisch waren für den designierten VDL-Vorsitzenden Peter Reuter sowie der Sprecher der VDL-Abteilung „Sonderzahler Berufsschäfer“, Wendelin Schmücker, angereist.
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Folgende Themen wurden bei der Sitzung unter anderen behandelt:
Das Thema „Tierwohlbasierte Indikatoren“ wird zukünftig auch auf europäischer Ebene, ebenso wie dies derzeit in Deutschland bereits umzusetzen ist, eine wichtige Rolle spielen. Nähere Informationen zu den nationalen Bestimmungen folgen in den nächsten VDL-Informationen in der Schafzucht 13/2014.
Beim Thema „Nationale Umsetzung der Agrarreform“ war festzustellen, dass in einigen europäischen Mitgliedsländern durchaus weiterhin die gekoppelte Prämie, so beispielsweise in Frankreich, Anwendung finden wird.
Auf Nachfrage der VDL war seitens der EU-Kommission zu erfahren, dass bis zum 1. August dieses Jahres von dem jeweiligen Mitgliedsland der Antrag auf Teilkopplung gestellt werden kann.
Da dieser Vorschlag der VDL und der gesamten Schafwirtschaft bei den Bundesländern anlässlich der letzten Agrarministerkonferenz keine mehrheitliche Unterstützung erfuhr, wäre ein erneuter Vorstoß 2016 möglich. Der entsprechende Antrag wäre von der Bundesregierung zu stellen, die dies jedoch nur vornehmen würde, wenn eine mehrheitliche Unterstützung durch die Bundesländer gegeben wäre.
Diese Kopplung, so die EU-Kommission, wäre dann möglich, wenn für die entsprechende Berufsgruppe bzw. Branche das Risiko besteht, dass die Erzeugung sich ansonsten verschlechtern würde. Somit wären Förderfähigkeitskriterien nachzuweisen. Der Nachweis über die Verschlechterung der Erzeugungssituation wäre rückwirkend für die letzten fünf Jahre zu erbringen.
Dies wäre in Deutschland nach Ansicht der VDL für den Schafsektor problemlos möglich. Mit einer Teilkopplung sollen und könnten gefährdete Erzeugungsbereiche geschützt und wieder aufgebaut werden können.
Auch das Thema „Beutegreifer“ wurde in der Sitzung erörtert und auf die anstehende Tagung Anfang Juni hingewiesen.
Zum Thema „Elektronische Tierkennzeichnung“ wurde vom Vertreter der EU-Kommission mitgeteilt, dass es keinerlei Probleme bei der Anwendung geben würde. Im Überprüfungszeitraum in einigen EU-Ländern von 2010 bis 2012 seien immer weniger Probleme aufgefallen bzw. Sanktionen verhängt worden, so der zuständige Vertreter der EU-Kommission.
Auf Nachfrage durch die VDL, ob die elektronische Tierkennzeichnung in absehbarer Zeit auch bei anderen landwirtschaftlichen Nutztieren (die z. T. eine wesentlich größere Anzahl von Betriebswechseln von der Geburt bis zur Schlachtung aufweisen) eingeführt wird, wie es seinerzeit in der Begründung gegenüber dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgetragen wurde, antwortete der Vertreter der EU-Kommission, dass es hier keinerlei Handlungsbedarf geben würde.
Es bleibt festzustellen, dass die EU-Kommission weiterhin keinerlei Notwendigkeit sieht, die tatsächliche Problematik abzustellen, da es scheinbar kein Problem gibt. Auch die Vertreter anderer EU-Länder wiesen darauf hin, dass es durchaus erhebliche Probleme mit der Kennzeichnung und insbesondere mit dem Verlust von Ohrmarken gebe. Doch war zu erkennen, dass dies von der EU-Kommission als wenig bedeutsam betrachtet wird.
VDL
Das Thema „Tierwohlbasierte Indikatoren“ wird zukünftig auch auf europäischer Ebene, ebenso wie dies derzeit in Deutschland bereits umzusetzen ist, eine wichtige Rolle spielen. Nähere Informationen zu den nationalen Bestimmungen folgen in den nächsten VDL-Informationen in der Schafzucht 13/2014.
Beim Thema „Nationale Umsetzung der Agrarreform“ war festzustellen, dass in einigen europäischen Mitgliedsländern durchaus weiterhin die gekoppelte Prämie, so beispielsweise in Frankreich, Anwendung finden wird.
Auf Nachfrage der VDL war seitens der EU-Kommission zu erfahren, dass bis zum 1. August dieses Jahres von dem jeweiligen Mitgliedsland der Antrag auf Teilkopplung gestellt werden kann.
Da dieser Vorschlag der VDL und der gesamten Schafwirtschaft bei den Bundesländern anlässlich der letzten Agrarministerkonferenz keine mehrheitliche Unterstützung erfuhr, wäre ein erneuter Vorstoß 2016 möglich. Der entsprechende Antrag wäre von der Bundesregierung zu stellen, die dies jedoch nur vornehmen würde, wenn eine mehrheitliche Unterstützung durch die Bundesländer gegeben wäre.
Diese Kopplung, so die EU-Kommission, wäre dann möglich, wenn für die entsprechende Berufsgruppe bzw. Branche das Risiko besteht, dass die Erzeugung sich ansonsten verschlechtern würde. Somit wären Förderfähigkeitskriterien nachzuweisen. Der Nachweis über die Verschlechterung der Erzeugungssituation wäre rückwirkend für die letzten fünf Jahre zu erbringen.
Dies wäre in Deutschland nach Ansicht der VDL für den Schafsektor problemlos möglich. Mit einer Teilkopplung sollen und könnten gefährdete Erzeugungsbereiche geschützt und wieder aufgebaut werden können.
Auch das Thema „Beutegreifer“ wurde in der Sitzung erörtert und auf die anstehende Tagung Anfang Juni hingewiesen.
Zum Thema „Elektronische Tierkennzeichnung“ wurde vom Vertreter der EU-Kommission mitgeteilt, dass es keinerlei Probleme bei der Anwendung geben würde. Im Überprüfungszeitraum in einigen EU-Ländern von 2010 bis 2012 seien immer weniger Probleme aufgefallen bzw. Sanktionen verhängt worden, so der zuständige Vertreter der EU-Kommission.
Auf Nachfrage durch die VDL, ob die elektronische Tierkennzeichnung in absehbarer Zeit auch bei anderen landwirtschaftlichen Nutztieren (die z. T. eine wesentlich größere Anzahl von Betriebswechseln von der Geburt bis zur Schlachtung aufweisen) eingeführt wird, wie es seinerzeit in der Begründung gegenüber dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgetragen wurde, antwortete der Vertreter der EU-Kommission, dass es hier keinerlei Handlungsbedarf geben würde.
Es bleibt festzustellen, dass die EU-Kommission weiterhin keinerlei Notwendigkeit sieht, die tatsächliche Problematik abzustellen, da es scheinbar kein Problem gibt. Auch die Vertreter anderer EU-Länder wiesen darauf hin, dass es durchaus erhebliche Probleme mit der Kennzeichnung und insbesondere mit dem Verlust von Ohrmarken gebe. Doch war zu erkennen, dass dies von der EU-Kommission als wenig bedeutsam betrachtet wird.
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