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Nützlicher Ratgeber zurAgrarförderung 2014 erschienen

Die Abgabe des Sammelantrags 2014 (Agrarförderung/Betriebsprämien) muss vom Antragsteller mit allen notwendigen Anlagen bis zum 15. Mai 2014 bei den jeweils zuständigen Dienststellen abgegeben werden. In allen Bundesländern gibt es hierzu entsprechende Hilfestellungen, fragen Sie bei Ihrem Schafzuchtverband nach.
So ist in Nordrhein-Westfalen jetzt der Ratgeber Förderung 2014 als Beilage zu der Landwirtschaftlichen Zeitschrift Rheinland erschienen.

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In einem 60-seitigen Heft beantworten Förderungsexperten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen alle Fragen, die sich für die Landwirte aus den komplizierten Förderungsbestimmungen ergeben.
Wichtige Änderungen sind im Text deutlich gekennzeichnet. In der aktuellen Ausgabe erläutern die Experten die zahlreichen Änderungen, die die von der EU im vergangenen Jahr beschlossene Agrarreform für die Landwirte mit sich bringt.Jeder landwirtschaftliche Betrieb ist von der EU-Agrarpolitik betroffen. Das richtige Ausfüllen der umfangreichen Antragsformulare ist für den Betriebserfolg in der Landwirtschaft heute ebenso wichtig, wie richtige Entscheidungen für die Arbeit auf dem Feld und im Stall zu treffen. Der Ratgeber Förderung 2014 erläutert alle einschlägigen Vorschriften für Landwirte und erklärt, wie die vielen Formulare richtig ausgefüllt werden müssen. Er ist auch für viele Landwirte in anderen Bundesländern ein bewährter Helfer.

Der Ratgeber Förderung kann zum Preis von 5,50 Euro einschließlich Porto bestellt werden beim Rheinischen Landwirtschafts-Verlag, Rochusstraße 18, 53123 Bonn, Tel. 02 28/5 20 05-545, Fax 5 20 05-558, E-Mail: info@lz-rheinland.de.
rlv.de

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