Elektronische Rinderkennzeichnung: „Freiwillig“ ist ausreichend
Der Bundesrat hat vor kurzem auf eine weitere Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur elektronischen Kennzeichnung von Rindern verzichtet. Damit bleibt es bei der Position vomNovember 2013, als die Länder die bestehenden EU-Regelungen für die elektronische Kennzeichnung von Rindern für ausreichend erachteten.
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Darüber hinaus hatte die Länderkammer die Bundesregierung gebeten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass auch bei Schafen und Ziegen nur noch eine freiwillige elektronische Kennzeichnung erforderlich sei. Die Schäfer hatten gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt, jedoch ohne Erfolg. Die Abweisung der Klage hatte der EuGH u. a. damit begründet, dass die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Tieren nur vorübergehend sei, denn entsprechende Gesetzesvorhaben für andere Tierarten seien in Arbeit.
AgE
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