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Baden-Württembeberg: „Handlungsleitfaden Wolf“ herausgebracht

Falls der Wolf zurückkehrt, ist Baden-Württemberg nach Einschätzung des Stuttgarter Landwirtschaftsministers Alexander Bonde „gut vorbereitet“.
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Wie Bonde mitteilte, haben Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Naturschutzverwaltung gemeinsam mit Vertretern der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände den „Handlungsleitfaden Wolf“ ausgearbeitet. Dieser ermögliche es den zuständigen Behörden, bei einem Auftreten einzelner Wölfe der Situation angemessene Gefährdungsanalysen zu erstellen. Auf deren Grundlage könne man dann mit klaren Zuständigkeiten und Kommunikationswegen sowie festgelegten Abläufen angemessen reagieren, erklärte Bonde anlässlich der Veröffentlichung des Leitfadens. Die an dessen Erstellung Beteiligten haben dem Minister zufolge für 2014 die Erarbeitung weiterer Maßnahmen vereinbart, um vorbereitet zu sein, falls sich mehrere Wölfe oder Wolfsrudel dauerhaft im Land ansiedeln. In den nächsten Monaten würden Landnutzer, Behörden sowie Naturschutz- und Jagdverbände auf Veranstaltungen mit den Inhalten des baden-württembergischen Handlungsleitfadens Wolf vertraut gemacht, kündigte Bonde an. Dabei würden die Meldewege und die Vorgehensweise beim Auftreten eines Wolfes im Land dargelegt, denn es könnten Konflikte durch das Reißen von Nutztieren entstehen. Da kein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz für von Wildtieren verursachte Schäden bestehe, hätten der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der Naturschutzbund (NABU) Baden-Württemberg, der Landesverband Baden-Württemberg des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Stiftung EuroNatur, der Landesjagdverband Baden-Württemberg und der Ökologische Jagdverein die „Trägergemeinschaft Ausgleichsfonds Wolf“ gegründet. Diese wolle bei Haltern von Weidetieren Akzeptanz gegenüber Wölfen schaffen, indem sie auf freiwilliger Basis bestimmte, vom Wolf verursachte Schäden ausgleiche. So solle gemeinsam mit dem Land ein unbürokratischer Ausgleich solcher Schäden ermöglicht werden, erklärte Bonde. Der Ausgleichsfonds werde mit 10.000 Euro ausgestattet, sollte die Anwesenheit des Wolfes im Land festgestellt werden.
AgE
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