Gemeinsame Agrarpolitik der EU: Trilog über GAP-Übergangsbestimmungen für 2014 abgeschlossen
Aus dem Büro des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in Brüssel war zur GAP für 2014 folgendes zu erfahren:
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Der EU-Agrarministerrat, das EU-Parlament (EP) und die EU-Kommission einigten sich im Trilog auf die Übergangsbestimmungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in 2014. Danach können in der 2. Säule nicht nur flächenbezogene Maßnahmen wie Agrarumweltmaßnahmen und Ausgleichszulagen nach bisherigem EU-Recht, sondern auch Maßnahmen, wie Agrarinvestitionen, gefördert werden.
Antragssteller, die im Jahr 2013 Zahlungsansprüche von bis zu 5000 Euro besitzen, können 2014 von Kürzungen der Direktzahlungen freigestellt werden. Hierzu sei erklärt, dass es sich nicht um eine Regelungen bezüglich der „Haushaltsdisziplin“ handelt. Vielmehr soll den nationalen Regierungen ermöglicht werden, die jeweilige nationale Obergrenze der Auszahlungen nicht zu überschreiten.
Das „Greening“ wird erst im Jahr 2015 in Kraft treten, während die Veröffentlichung der Direktzahlungen auch für natürliche Personen bereits nächstes Jahr wieder erfolgen soll. Das betrifft die Direktzahlungen aus dem Antragsjahr 2013, die aus dem Haushaltsjahr 2014 finanziert werden. Eine Förderung für die „ersten Hektare“ ist ebenfalls schon ab 2014 möglich.
Der EP-Agrarausschuss will am 4. November den Kompromiss verabschieden. Die EP-Plenarabstimmung dazu wird wahrscheinlich am 20. November erfolgen.
VDL
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