Stellungnahme des Bundesverband Berufsschäfer: Es war der Kampf eines Schäfer gegen Goliath
Der Europäische Gerichtshof entschied gegen eine Klage des deutschen Schäfermeisters Herbert Schaible und der Berufsverbände. Allerdings mahnte das Gericht die EU zur Überprüfung der betreffenden Verordnung 21 aus dem Jahr 2004. Der Deutsche Bundesrat hatte das Gesetz wiederholt als unwirksam kritisiert. Die Schäfer fordern die Bestandskennzeichnung zurück.
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Hintergrund: Eigentlich verfolgte die EU-Kommission mit der Reform der Tierkennzeichnung nur beste Absichten. Moderne Technik sollte die Seuchenkontrolle stärken und Betriebserträge steigern.
In den Augen der Schäfer verfehlt das Gesetz seine Ziele. Die Kennzeichnung sei unzweckmäßig, verursache Mehrkosten und beinträchtige die Tiergesundheit.
Günther Czerkus, der Vorsitzende des Bundesverbandes Berufsschäfer, sieht auch den Seuchenschutz gefährdet: „Wenn heute eine Seuche ausbräche, wäre es fast so, als hätten wir keine Kennzeichnung. Das elektronische Verfahren ist einfach zu komplex, zu unhandlich und zu fehlerhaft.“
Nach erfolglosem politischem Widerstand klagten die deutschen Schäfer schließlich 2010 vor dem EuGH. Kollegen aus ganz Europa unterstützten die gemeinsame Sache. Zur mündlichen Verhandlung im März 2013 reisten fast 300 europäische Schäfer nach Luxemburg. Noch Anfang des Monats protestierten sie mit 2000 Schafen im Herzen Madrids.
Auch der Bundesrat teilt die Kritik der Verbände: Die „elektronische Einzeltierkennzeichnung ist unverhältnismäßig, verursacht bürokratischen und finanziellen Aufwand und ist ohne tierseuchenfachlichen Nutzen.“
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