Kennzeichnungspflicht von Einzeltieren mit elektronischen Ohrmarken: Urteilsverkündung vor dem EuGH am 17. Oktober 2013
Wie am 16. September 2013 bekannt wurde, wird am Donnerstag, dem 17. Oktober 2013, um 9:30 Uhr beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die abschließende Entscheidung zum Prozess zur elektronischen Kennzeichnungspflicht von Schafen und Ziegen verlesen. Der Urteilstermin wurde auf der Homepage des Gerichtshofes der Europäischen Union veröffentlicht. Damit wird der Antrag auf Wideraufnahme der mündlichen Verhandlung nicht mehr aufgegriffen. Das Urteil mit Begründung wird kurz nach Verkündung im Internet einzusehen sein.
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Die VDL hatte sich zur
Abstimmung des weiteren Vorgehens im Rahmen
einer Telefonkonferenz von Rechtsanwalt Dr. Winkelmüller, der die VDL und damit den klagenden Schäfer in diesem Fall vertritt, am 17. September 2013 beraten lassen. Nach Empfehlung von Herrn Dr. Winkelmüller ist es nicht nötig, bei der ca. halbstündigen Urteilsverkündung vor Ort mit einer Delegation von Schafhaltern, wie es bei der mündlichen Verhandlung vorgenommen wurde, anwesend zu sein. Vielmehr wurde vereinbart, dass Herr Dr. Winkelmüller das Urteil mit Begründung und erster Stellungnahme an die VDL leitet und die Inhalte in einer Telefonkonferenz mit den Vorstandsmitgliedern und Mitgliedsverbänden am 17. Oktober 2013 besprochen werden.
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