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Bundesverbaband Berufsschäfer: Beihilfefähigkeit von Schafweiden erneut in Frage gestellt

Schafweiden und mögliche oder unberechtigte Beihilfen dafür beschäftigen erneut die Berufsschäfer. Wie jetzt bekannt wurde, soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, ob für die Beweidung von einer ehemaligen Deponie, die sich noch in der Nachsorge befindet, Betriebsprämie gezahlt werden muss oder nicht.
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Laut Bundesverband der Berufsschäfer (BVBS) hatte eine Schäferin mehrere Jahre Beihilfen beantragt und bewilligt bekommen. Trotz unveränderter Ausgangslage seien die Zahlungen dann 2010 verweigert worden. Dagegen habe die Schäferin geklagt und vom zuständigen Verwaltungsgericht Recht bekommen. Die Gegenseite sei jedoch beim Oberverwaltungsgericht in Berufung gegangen, das dann die Frage Mitte Juli an Brüssel weitergeleitet habe. Vor einigen Jahren hatte der EuGH bereits eindeutig bestimmt, dass die Ansprüche auf EU-Prämien auch für Naturschutzflächen gelten. Damals wurde in der Urteilsbegründung u. a. angegeben, dass eine hinreichende Selbstständigkeit bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit verbleiben müsse. Zudem hatte das Gericht als Begründung der Beihilfefähigkeit aufgeführt, dass der Umweltschutz, der u. a. mit dem Naturschutz und der Landschaftspflege verfolgt werde, zu den ausdrücklichen Zielen der Betriebsprämienregelung zähle. Die juristische Vertretung der Schäferin betonte in ihrer Argumentation, die Nachsorge stillgelegter Deponien sei langfristig auf die Annäherung an einen naturnahen Zustand ausgerichtet. Zudem würden Nachsorge und landwirtschaftliche Nutzung sich ergänzen und nicht miteinander konkurrieren. Schäfer und Behörden hofften nun auch hier auf eine eindeutige Klärung, betonte der BVBS. Alle Beteiligten bräuchten Rechtssicherheit.
AgE
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