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Gemeinsame Agrarreform der EU: VDL kämpft für die Berücksichtigung der Wünsche der Schafhalter

Nach der Einigung zur Gemeinsamen Agrarreform (GAP) für die Zeit von 2014 bis 2020 auf europäischer Ebene hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner mit den Länderkollegen über die nationale Ausgestaltung ausgetauscht und Vorschläge unterbreitet. Noch vor dieser Sitzung hat der VDL-Vorsitzende Carl Lauenstein in einem Schreiben an Bundesministerin Aigner einige wichtige Forderungen der Schafhalter zur nationalen Umsetzung der GAP übermittelt; darin argumentiert er überzeugend:
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…nachdem nun auf europäischer Ebene die Agrarreform zum Abschluss gebracht wurde, kommt der Bundesregierung eine besondere Verantwortung bei ihrer Umsetzung in nationales Recht zu […]. Bei dieser Umsetzung bitte ich Sie, verehrte Bundesministerin, unbedingt darauf zu achten, dass die Schafhaltung mit ihren gesellschaftlichen Leistungen und dem damit verbundenen Verzicht auf Nutzung von Intensivierungen oder gar Automatisierungen in der Lammfleischerzeugung eine besondere Beachtung erfährt.

1. Wenn der Rückgang der Schafbestände von derzeit ca. 20 % in den letzten 4 Jahren nicht weiter hingenommen werden soll, ist die Einführung einer Teilkopplung mit dem Ziel einer zusätzlichen Mutterschafprämie von 20 Euro je Mutterschaf zwingend notwendig; für flächenlose Betriebe sogar noch ein deutlich höherer Betrag. U. a. durch die EEG-Förderung (EEG = Erneuerbare Energien-Gesetz) gingen den Schäfereien wertvolle Naturschutzflächen verloren oder die Schäfer sahen sich gezwungen, die Schafhaltung aufzugeben und stattdessen den Aufwuchs an Biogasanlagenbetreiber zu veräußern. Die Finanzierung in Form einer Umverteilung sollte vor dem Hintergrund des geringen absoluten Betrages für die gesamte heimische Schafwirtschaft einerseits und der hervorragenden gesellschaftlichen Leistung andererseits vertretbar sein.

2. Ferner bitten wir, bei Greening-Maßnahmen unbedingt die Möglichkeit einzuräumen, dass Winterzwischenfrüchte, die durch Schafhaltung abgeweidet werden, eine besondere ökologische Wertigkeit erhalten, weil dies wissenschaftlich nachgewiesen bodenphysikalische Vorteile bietet.

3. Über die II. Säule sollten Landschaftspflegeprojekte, die mit einem Weidetierbezug einhergehen, einen besonders wichtigen Stellenwert erhalten; eine Empfehlung, die Sie an Ihre Länderkollegen aussprechen mögen.

4. Anmerken darf ich noch, dass bei den CC-Kontrollen das Thema Kennzeichnungsregelung […] ausgeklammert werden sollte. Bei der Frage der Kennzeichnungsregelung ist der tolerierte Grenzwert im Vergleich zum gänzlich anderen Risiko der Verlustigkeit von Ohrmarken bei Rindern und Schweinen aufgrund der anderen Haltungsform deutlich zu niedrig gewählt […]. […] Verehrte Frau Bundesministerin, wir werden Ihnen in Kürze den umfangreichen Forderungskatalog unterbreiten, wollen Ihnen jedoch vorab diese wichtigen Bitten zur nationalen Ausgestaltung vor der Unterredung mit den Länderkollegen übermitteln. Bitte scheuen Sie sich nicht, den Weg der Teilkopplung für die Schafhaltung in Deutschland zu beschreiten. Entsprechende Vorstöße gibt es dankenswerterweise auch von Ihrem Kollegen, Herrn Landesminister Brunner auf Drängen des Bayerischen Landesschafzuchtverbandes. […] Ich hoffe auf Ihre nachhaltige und erfolgreiche Unterstützung auch gegenüber den Länderkolleginnen und -kollegen […]. Mit freundlichen Grüßen Carl Lauenstein Erfreulich: In dem „Konzept zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur GAP ab 2015“, das Ministerin Aigner vorgelegt hatte, waren erste positive Ergebnisse festzustellen: „[…]Dennoch gibt es traditionelle landwirtschaftliche Produktionszweige in bestimmten sensiblen Regionen, deren Erhalt einer besonderen Begleitung bedarf. […] Insofern wird eine spezifische Förderung für Raufutterfresser in sehr umweltsensiblen Gebieten vorgeschlagen. Diese Gebiete sollen die Berggebiete sowie Halligen und kleine Inseln umfassen. Die Förderhöhe könnte in der Größenordnung von etwa 80 Euro je Großvieheinheit liegen, wobei die Einhaltung der europarechtlichen Voraussetzungen nachzuweisen ist.[…] Außerdem sollte die Möglichkeit zur Förderung von flächenlosen Wanderschafbetrieben unter dem Aspekt der Landschaftspflege und im Hinblick auf eine verwaltungsmäßig tragfähige Umsetzung geprüft werden […].“ Insgesamt ist diese Ausgangssituation aus VDL-Sicht zu begrüßen. Da die Agrarminister Ende August erneut zur GAP konferieren, wird die VDL dazu ihre Positionen zügig zusammenzustellen.
VDL

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