Ohrmarkenprozess: Weitere Spenden erbeten
Die bisherigen Rechtsanwaltskosten für den Rechtsstreit zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen vor dem EuGH sind noch nicht über Spendengelder gedeckt.
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Es fehlen noch einige tausend Euro, die zur Begleichung der bisher angefallenen Kosten fehlen. Darauf weißt die VDL hin und würde es begrüßen, wenn alle Schaf- und ziegenhalter den aktuellen Stand des Verfahrens zum Anlass nehmen, einen Betrag – eventuell auch erneut – zu spenden.
Spendenzahlungen bitte auf das Konto der VDL unter dem
Stichwort: „Rechtsstreit Kennzeichnung“
Empfänger: Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V.
Kontonummer: 20 121 02
BLZ: 120 300 00 (Deutsche Kreditbank)
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