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Arbeitssitzung mit dem DBV: Die GAP-Reform 2014-2020 – aktuelles Stimmungsbild und Sachstand

Der stellvertretende VDL-Vorsitzende Heiko Schmidt nahm an einer Arbeitssitzung zum aktuellen Stand der GAP-Verhandlungen (GAP = Gemeinsame Agrarpolitik der EU) und einer Diskussion über noch strittige Punkte teil.
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Der stellvertretende VDL-Vorsitzende Heiko Schmidt (links) und der Generalsekretär
des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, bei der Arbeitssitzung
über die GAP der EU nach 2014 in Berlin.
Der stellvertretende VDL-Vorsitzende Heiko Schmidt (links) und der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, bei der Arbeitssitzung über die GAP der EU nach 2014 in Berlin.Dr. Völl
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Heiko Schmidt nahm stellvertretend für den erkrankten Vorsitzenden Carl Lauenstein an der Sitzung teil. Grundsätzlich lässt sich nach den Vorlagen durch die EUKommission, den Verhandlungen und Festlegungen durch das Europäische Parlament sowie dem EU-Agrarministerrat folgendes zusammenfassend feststellen: Beim jetzigen Vorschlag handelt es sich nicht um eine gemeinsame Agrarreform. Begründet wird dies durch einen sehr großen Spielraum für nationale Alleingänge bzw. Ausgestaltungen. So können bis zu 65 % der Direktzahlungen in nationale Verfügungskompetenz übertragen und damit ausgestaltet werden. Das heißt, dass hier Verschiebungen für nationale Alleingänge ebenso möglich sind wie beispielsweise für spezielle Projekte wie für Junglandwirte, Verschiebung in die II. Säule, aber auch von der II. in die I. Säule. Unstrittig ist, nachdem sowohl das EU-Parlament als auch der Agrarministerrat dies beschlossen hat, dass bis zu 15 % der Mittel aus der I. Säule ohne Kofinanzierung in die II.- Säule-Maßnahmen übertragen werden kann. Dies mag reizvoll sein. Doch ist zu bedenken, dass damit auch die entsprechende Kürzung bzw. Umverteilung von Mitteln aus der I. Säule erfolgt. Umgekehrt besteht auch die Möglichkeit, dass II.-Säule-Mittel in die I. Säule übertragen werden können. Zu entscheiden ist auch über die Frage der Beibehaltung oder Neuverteilung der Zahlungsansprüche. Dies und andere Themen wurden am 24. April 2013 in Berlin erörtert, zu der die VDL seine Mitgliedsverbände und die VDL-Ausschussmitglieder Berufsschäfer eingeladen hatte. Schließlich lässt sich noch an der einen oder anderen Schraube drehen. So ist erfreulich festzustellen, dass die zahlungsanspruchsberechtigten Flächen ausgedehnt werden. Doch lockt dies natürlich auch „Nichtschafhalter“ auf den Plan, für die nun diese Flächen auch interessant werden. Und schnell können so für die Schafhaltung sicher geglaubte Flächen verloren gehen, weil die Pachtpreise auch hier anziehen könnten. Daher ist es wichtiger, stärker auf einen verpflichtenden Weidetierbezug hinzuwirken. Erfreulich ist, dass mittlerweile auch Bewegung in das Problemfeld der flächenarmen Wanderschäfer gelangt. Auch wenn es womöglich nicht eine große Zahl von Schafhaltern derzeit in Deutschland betrifft, so gehört diese Form der Landnutzung und Offenhaltung sowie Nahrungsmittelgewinnung zu unserem Landschaftsbild und Kulturgut. Auch dies war ein Thema am 24. April 2013 in Berlin.
VDL
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