Arbeitssitzung mit dem DBV: Die GAP-Reform 2014-2020 – aktuelles Stimmungsbild und Sachstand
Der stellvertretende VDL-Vorsitzende
Heiko Schmidt nahm
an einer Arbeitssitzung zum
aktuellen Stand der GAP-Verhandlungen
(GAP = Gemeinsame
Agrarpolitik der EU) und
einer Diskussion über noch
strittige Punkte teil.
- Veröffentlicht am
Heiko
Schmidt nahm stellvertretend
für den erkrankten Vorsitzenden
Carl Lauenstein an der Sitzung
teil.
Grundsätzlich lässt sich nach
den Vorlagen durch die EUKommission,
den Verhandlungen
und Festlegungen durch
das Europäische Parlament sowie
dem EU-Agrarministerrat
folgendes zusammenfassend
feststellen:
Beim jetzigen Vorschlag
handelt es sich nicht um eine
gemeinsame Agrarreform. Begründet
wird dies durch einen
sehr großen Spielraum für nationale
Alleingänge bzw. Ausgestaltungen.
So können bis zu
65 % der Direktzahlungen in
nationale Verfügungskompetenz
übertragen und damit ausgestaltet
werden. Das heißt,
dass hier Verschiebungen für
nationale Alleingänge ebenso
möglich sind wie beispielsweise
für spezielle Projekte wie für
Junglandwirte, Verschiebung
in die II. Säule, aber auch von
der II. in die I. Säule.
Unstrittig ist, nachdem sowohl
das EU-Parlament als
auch der Agrarministerrat dies
beschlossen hat, dass bis zu
15 % der Mittel aus der I. Säule
ohne Kofinanzierung in die II.-
Säule-Maßnahmen übertragen
werden kann. Dies mag reizvoll
sein. Doch ist zu bedenken,
dass damit auch die entsprechende
Kürzung bzw. Umverteilung
von Mitteln aus der I.
Säule erfolgt. Umgekehrt besteht
auch die Möglichkeit,
dass II.-Säule-Mittel in die I.
Säule übertragen werden können.
Zu entscheiden ist auch über
die Frage der Beibehaltung
oder Neuverteilung der Zahlungsansprüche.
Dies und andere Themen
wurden am 24. April 2013 in
Berlin erörtert, zu der die VDL
seine Mitgliedsverbände und
die VDL-Ausschussmitglieder
Berufsschäfer eingeladen hatte.
Schließlich lässt sich noch
an der einen oder anderen
Schraube drehen.
So ist erfreulich festzustellen,
dass die zahlungsanspruchsberechtigten
Flächen
ausgedehnt werden. Doch lockt
dies natürlich auch „Nichtschafhalter“
auf den Plan, für
die nun diese Flächen auch interessant
werden. Und schnell
können so für die Schafhaltung
sicher geglaubte Flächen verloren
gehen, weil die Pachtpreise
auch hier anziehen könnten.
Daher ist es wichtiger, stärker
auf einen verpflichtenden Weidetierbezug
hinzuwirken.
Erfreulich ist, dass mittlerweile
auch Bewegung in das
Problemfeld der flächenarmen
Wanderschäfer gelangt. Auch
wenn es womöglich nicht eine
große Zahl von Schafhaltern
derzeit in Deutschland betrifft,
so gehört diese Form der Landnutzung
und Offenhaltung sowie
Nahrungsmittelgewinnung
zu unserem Landschaftsbild
und Kulturgut. Auch dies war
ein Thema am 24. April 2013 in
Berlin.
VDL
VDL
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