Bundesverband Berufsschäfer: Ökologisch wertvolle Flächen bald tatsächlich förderfähig
Im Oktober 2010 entschied der
Europäische Gerichtshof im Sinne
der Schäfer (C61/09): Landwirtschaft
und Naturschutz
schließen sich nicht aus, sondern
sollen sich ergänzen. Deshalb
sind auch Naturschutzgebiete
grundsätzlich förderfähig.
- Veröffentlicht am
Dann kam die „Rolle rückwärts“,
die Verwaltungen fanden
das Haar in der Suppe: Die
Flächen in den Naturschutzgebieten
seinen keine landwirtschaftliche
Nutzfläche und
würden damit die Fördervoraussetzung
nicht erfüllen.
Nun wollen EU-Parlament
und Europarat mit ihren letzten
Beschlüssen zur Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP)
für mehr Klarheit sorgen und
den Begriff „Dauergrünland“ erweitern.
Die Bemühungen der
Berufsschäfer um eine Klärung
und um eine einheitliche Sichtweise
im Förderrecht haben
somit Erfolg. Die Vorschläge
müssen noch im Trilog (Abgleichungsgespräche
zwischen EUKommission,
Europäischem
Parlament und Europarat) verbindlich
vereinbart werde.
Dass hier dringend Klärungsbedarf
besteht, ist inzwischen
allen klar. Das zu erwartende
Ergebnis wird jedenfalls besser
sein, als der verwirrende Zustand
jetzt. Es wird so die Existenz
vieler Hirten in ganz Europa
sichern.
Günther Czerkus
Günther Czerkus
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.