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Bundesverband Berufsschäfer: Ökologisch wertvolle Flächen bald tatsächlich förderfähig

Im Oktober 2010 entschied der Europäische Gerichtshof im Sinne der Schäfer (C61/09): Landwirtschaft und Naturschutz schließen sich nicht aus, sondern sollen sich ergänzen. Deshalb sind auch Naturschutzgebiete grundsätzlich förderfähig.
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Dann kam die „Rolle rückwärts“, die Verwaltungen fanden das Haar in der Suppe: Die Flächen in den Naturschutzgebieten seinen keine landwirtschaftliche Nutzfläche und würden damit die Fördervoraussetzung nicht erfüllen. Nun wollen EU-Parlament und Europarat mit ihren letzten Beschlüssen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für mehr Klarheit sorgen und den Begriff „Dauergrünland“ erweitern. Die Bemühungen der Berufsschäfer um eine Klärung und um eine einheitliche Sichtweise im Förderrecht haben somit Erfolg. Die Vorschläge müssen noch im Trilog (Abgleichungsgespräche zwischen EUKommission, Europäischem Parlament und Europarat) verbindlich vereinbart werde. Dass hier dringend Klärungsbedarf besteht, ist inzwischen allen klar. Das zu erwartende Ergebnis wird jedenfalls besser sein, als der verwirrende Zustand jetzt. Es wird so die Existenz vieler Hirten in ganz Europa sichern.
Günther Czerkus
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