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Vor dem Europäischem Gerichtshof: Der Rechtsstreit um die Tierkennzeichnung

Fast 300 Schaf- und Ziegenhalter aus Deutschland sowie aus Frankreich, Niederlande, Schottland etc. verfolgten die mündliche Verhandlung vor dem EuGH in Luxemburg.
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Zuversichtlich: RA Dr. Michael Winkelmüller
(links) mit dem Kläger
Herbert Schaible im EuGH.
Zuversichtlich: RA Dr. Michael Winkelmüller (links) mit dem Kläger Herbert Schaible im EuGH.VDL
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Der langwierige Rechtsstreit gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen gipfelte am Donnerstag, dem 7. März, in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Hier wurde vor dem obersten rechtsprechenden Organ der Europäischen Union das Klageverfahren verhandelt, das bekanntermaßen vier deutsche Schafhalter, darunter Schäfermeister Herbert Schaible aus Baden-Württemberg, vor wenigen Jahren für die VDL als Eil- und Klageverfahren eingereicht haben. Zur Unterstützung des klageden Schäfers und auch, um gegenüber den Richtern des EuGH die Bedeutung des Verfahrens für die gesamte Schaf- und Ziegenhaltung zu verdeutlichen, hatten VDL und BDZ u. a. über ihre Mitgliedsverbände und über die Fachzeitschrift Schafzucht alle Schaf- und Ziegenhalter zur Teilnahme aufgerufen. Diesem Aufruf waren erfreulicherweise kurzentschlossen fast 300 Schaf- und Ziegenhalter aus dem gesamten Bundesgebiet gefolgt. Beeindruckend war vor allem auch, dass die meisten Besucher in ihrer Berufskleidung, also in ihrer Schäfertracht oder im Schäferhemd, zur Verhandlung kamen. Die Verbände Bayern, Baden- Württemberg sowie Hessen hatten je einen Bus organisiert, mit denen auch Kollegen aus anderen Bundesländern dankenswerterweise mitfahren konnten. Für Verpflegung war auch gesorgt worden. Andere waren in Mitfahrgemeinschaften angereist; also insgesamt wieder eine schlagkräftige, solidarische Aktion der Schaf- und Ziegenhalter im Kampf gegen überzogenen Bürokratismus! Darüber hinaus waren auch Berufskollegen aus Frankreich, Schottland und den Niederlanden sowie aus Luxemburg vor Ort, um deutlich zu machen, dass auch sie gegen die Vorschriften sind. Der den Kläger vertretende Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller hatte während der mündlichen Verhandlung Gelegenheit, in einem 20-minütigen Plädoyer u.a. die Argumente zusammengefasst gegen die verpflichtende Einzeltierkennzeichnung und die elektronische Kennzeichnung bei Schafen und Ziegen vorzutragen. So würde beispielsweise das System weit über das Notwendige bzw. zur Seuchenbekämpfung Erforderliche hinausgehen und eine Benachteiligung gegenüber anderen Tierhaltungen mit deutlich mehr Tierbewegungen darstellen. Die Möglichkeiten zur Stellungnahme gegen über dem Gericht nutzten auch die Vertreter der Regierung Frankreichs, der EU-Kommission sowie des Europäischen Rates.
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