Vor dem Europäischem Gerichtshof: Der Rechtsstreit um die Tierkennzeichnung
Fast 300 Schaf- und Ziegenhalter aus Deutschland sowie aus
Frankreich, Niederlande, Schottland etc. verfolgten die mündliche
Verhandlung vor dem EuGH in Luxemburg.
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Der langwierige Rechtsstreit
gegen die elektronische
Einzeltierkennzeichnung
bei Schafen und Ziegen
gipfelte am Donnerstag, dem
7. März, in der mündlichen
Verhandlung vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg. Hier wurde vor
dem obersten rechtsprechenden
Organ der Europäischen
Union das Klageverfahren verhandelt,
das bekanntermaßen
vier deutsche Schafhalter, darunter
Schäfermeister Herbert
Schaible aus Baden-Württemberg,
vor wenigen Jahren für
die VDL als Eil- und Klageverfahren
eingereicht haben.
Zur Unterstützung des klageden
Schäfers und auch, um gegenüber
den Richtern des EuGH
die Bedeutung des Verfahrens
für die gesamte Schaf- und Ziegenhaltung
zu verdeutlichen,
hatten VDL und BDZ u. a. über
ihre Mitgliedsverbände und
über die Fachzeitschrift Schafzucht
alle Schaf- und Ziegenhalter
zur Teilnahme aufgerufen.
Diesem Aufruf waren erfreulicherweise
kurzentschlossen
fast 300 Schaf- und Ziegenhalter
aus dem gesamten Bundesgebiet
gefolgt. Beeindruckend
war vor allem auch, dass die
meisten Besucher in ihrer Berufskleidung,
also in ihrer Schäfertracht
oder im Schäferhemd,
zur Verhandlung kamen.
Die Verbände Bayern, Baden-
Württemberg sowie Hessen
hatten je einen Bus organisiert,
mit denen auch Kollegen aus
anderen Bundesländern dankenswerterweise
mitfahren
konnten. Für Verpflegung war
auch gesorgt worden.
Andere waren in Mitfahrgemeinschaften
angereist; also insgesamt
wieder eine schlagkräftige,
solidarische Aktion der
Schaf- und Ziegenhalter im
Kampf gegen überzogenen Bürokratismus! Darüber hinaus waren auch
Berufskollegen aus Frankreich, Schottland und den Niederlanden sowie aus Luxemburg
vor Ort, um deutlich zu machen,
dass auch sie gegen die
Vorschriften sind.
Der den Kläger vertretende
Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller
hatte während der
mündlichen Verhandlung Gelegenheit,
in einem 20-minütigen
Plädoyer u.a. die Argumente
zusammengefasst gegen die verpflichtende Einzeltierkennzeichnung
und die elektronische Kennzeichnung
bei Schafen und Ziegen vorzutragen.
So würde beispielsweise
das System weit über das
Notwendige bzw. zur Seuchenbekämpfung
Erforderliche hinausgehen
und eine Benachteiligung
gegenüber anderen Tierhaltungen mit deutlich mehr
Tierbewegungen darstellen.
Die Möglichkeiten zur Stellungnahme
gegen über dem
Gericht nutzten auch die Vertreter
der Regierung Frankreichs,
der EU-Kommission sowie
des Europäischen Rates.
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