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Einzeltierkennzeichnung: Kommen auch Sie zur Verhandlung beim EuGH!

Am 7. März ist vor dem Europäischen Gerichtshof die mündliche Verhandlung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung. Alle Schaf- und Ziegenhalter sind aufgerufen, in Luxemburg vor dem EuGH ihre Solidarität zu demonstrieren!
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Wenn jetzt vor dem EuGH verhandelt
wird, ist ein solidarisches Auftreten
wichtig. Machen Sie mit!
Wenn jetzt vor dem EuGH verhandelt wird, ist ein solidarisches Auftreten wichtig. Machen Sie mit!Dierichs
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Anfang Februar erhielt die VDL über seine Rechtsanwaltskanzlei und hier den Fachanwalt Dr. Winkelmüller die Mitteilung, dass im Rechtsstreit gegen die verpflichtende Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH, amtlich nur Gerichtshof genannt. Der EuGH ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union) anberaumt wurde. Die mündliche Verhandlung ist am Donnerstag, dem 7. März, um 14:30 Uhr in einem der Sitzungssäle des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rue du Fort Niedergrünewald, Luxemburg- Kirchberg. Da es sich um eine öffentliche Veranstaltung in einem ca. 300 Personen umfassenden Sitzungssaal handelt, empfiehlt unser Rechtsanwalt, dass möglichst viele Plätze in den Besucherrängen durch Schaf- und Ziegenhalter in entsprechender Tracht/Schäferkleidung besetzt werden, um so auch die Betroffenheit und insbesondere die Bedeutung des Rechtsstreites zu dokumentieren. Die VDL hat gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) seine Mitgliedsorganisationen aber auch die bekannten Schaf- und Ziegenzuchtverbände in Europa über diesen Termin in Kenntnis gesetzt und auch um Teilnahme gebeten, um damit gemeinschaftlich die Position aller europäischen Schaf- und Ziegenhalter zum Sachverhalt durch eine möglichst hohe Teilnehmerzahl der von diesem bürokratischen Wahnsinn Betroffenen deutlich zu machen. VDL und BDZ werden die weiteren Planungen mit den Mitgliedsorganisationen abstimmen wie beispielsweise Mitfahrgelegenheiten oder gemeinsame Busreisen. Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte an Ihren Landesschaf- oder -ziegenzuchtverband. So hat bereits der Hessischer Verband für Schafzucht und –haltung eine gemeinsame Anreise mit dem Bus organisiert (siehe Seite 2). Hoffen wir, dass bei dieser mündlichen Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof weitere wichtige Mosaiksteine dazu beitragen, den Kampf gegen eine einseitige wie auch überzogene und die Zielsetzung der Seuchenbekämpfung vielmehr erschwerende Bürokratie endlich erfolgreich zum Abschluss führen zu können. Ihre VDL
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