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Berufsschäfer: Der Bundesverband hat 49 Gründungsmitglieder

Am 6. November hat sich in Alsfeld-Eudorf der Bundesverband Berufsschäfer gegründet. 49 Schäferinnen und Schäfer haben die neue Satzung verabschiedet und unterzeichnet.
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Karin Viesteg, Günther Czerkus
und Ruth Häckh bilden den Vorstand
des neuen Bundesverbandes
Karin Viesteg, Günther Czerkus und Ruth Häckh bilden den Vorstand des neuen BundesverbandesDierichs
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Die Gründungsversammlung war mit rund 70 Schäferinnen und Schäfern aus ganz Deutschland außerordentlich gut besucht. Nach einer intensiven Diskussion, bei auch die zahlreichen Bedenken gegen eine eigenständige Organisation der Berufsschäfer außerhalb des bisherigen VDL-Ausschusses zur Sprache kamen, wurde die Satzung formuliert, verabschiedet und von 49 Berufsschäfern unterzeichnet. Nachfolgend die wichtigsten Auszüge: Der Verein führt den Namen „Bundesverband Berufsschäfer“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“ Der Sitz des Vereins ist 54675 Wallendorf. Zweck des Vereins, so heißt es in der Satzung, ist die Förderung wirtschaftlich orientierter Schaf- und Ziegenhaltung. Der Satzungszweck (Förderung wirtschaftlich orientierter Schaf- und Ziegenhaltung) wird verwirklicht durch allgemeine Aktivitäten wie
- Enge Zusammenarbeit mit anderen Organisationen des Schaf- und Ziegensektors auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene,
- Vertretung der Interessen des Berufsstandes bei Politik und Verwaltung,
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Schaf- und Ziegenhaltung,
- Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit den Belangen des Berufsstandes. Außerdem hat der Bundesverband Berufsschäfer individuelle Aktivitäten wie
- Beratung bei betrieblichen Fragen,
- Weiterbildung und
- Vermittlung von Kooperationspartnern in seiner Satzung verankert.
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Verein steht vorrangig den Personen offen, die Schafe und/ oder Ziegen wirtschaftlich orientiert halten oder betreuen. Eine Fördermitgliedschaft ist möglich. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Von den Mitgliedern im Bundesverband Berufsschäfer werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. (Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag wie im VDL-Ausschuss Berufsschäfer 250 Euro/Betrieb/Jahr).
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