Berufsschäfer: Der Bundesverband hat 49 Gründungsmitglieder
Am 6. November hat sich in Alsfeld-Eudorf der Bundesverband
Berufsschäfer gegründet. 49 Schäferinnen und Schäfer
haben die neue Satzung verabschiedet und unterzeichnet.
- Veröffentlicht am
Die Gründungsversammlung
war mit rund 70 Schäferinnen
und Schäfern aus ganz Deutschland
außerordentlich gut besucht.
Nach einer intensiven
Diskussion, bei auch die zahlreichen
Bedenken gegen eine
eigenständige Organisation der
Berufsschäfer außerhalb des
bisherigen VDL-Ausschusses
zur Sprache kamen, wurde die
Satzung formuliert, verabschiedet
und von 49 Berufsschäfern
unterzeichnet. Nachfolgend die
wichtigsten Auszüge:
Der Verein führt den Namen
„Bundesverband Berufsschäfer“.
Er soll in das Vereinsregister
eingetragen werden und
trägt dann den Zusatz „e.V.“
Der Sitz des Vereins ist 54675
Wallendorf.
Zweck des Vereins, so heißt
es in der Satzung, ist die Förderung
wirtschaftlich orientierter
Schaf- und Ziegenhaltung.
Der Satzungszweck (Förderung
wirtschaftlich orientierter
Schaf- und Ziegenhaltung)
wird verwirklicht durch allgemeine
Aktivitäten wie
- Enge Zusammenarbeit mit anderen Organisationen des Schaf- und Ziegensektors auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene,
- Vertretung der Interessen des Berufsstandes bei Politik und Verwaltung,
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Schaf- und Ziegenhaltung,
- Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit den Belangen des Berufsstandes. Außerdem hat der Bundesverband Berufsschäfer individuelle Aktivitäten wie
- Beratung bei betrieblichen Fragen,
- Weiterbildung und
- Vermittlung von Kooperationspartnern in seiner Satzung verankert.
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Verein steht vorrangig den Personen offen, die Schafe und/ oder Ziegen wirtschaftlich orientiert halten oder betreuen. Eine Fördermitgliedschaft ist möglich. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Von den Mitgliedern im Bundesverband Berufsschäfer werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. (Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag wie im VDL-Ausschuss Berufsschäfer 250 Euro/Betrieb/Jahr).
- Enge Zusammenarbeit mit anderen Organisationen des Schaf- und Ziegensektors auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene,
- Vertretung der Interessen des Berufsstandes bei Politik und Verwaltung,
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Schaf- und Ziegenhaltung,
- Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit den Belangen des Berufsstandes. Außerdem hat der Bundesverband Berufsschäfer individuelle Aktivitäten wie
- Beratung bei betrieblichen Fragen,
- Weiterbildung und
- Vermittlung von Kooperationspartnern in seiner Satzung verankert.
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Verein steht vorrangig den Personen offen, die Schafe und/ oder Ziegen wirtschaftlich orientiert halten oder betreuen. Eine Fördermitgliedschaft ist möglich. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Von den Mitgliedern im Bundesverband Berufsschäfer werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. (Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag wie im VDL-Ausschuss Berufsschäfer 250 Euro/Betrieb/Jahr).
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