Agrardiesel: Schäfer widersprechen Finanzstaatssekretär Kampeter
Die VDL bemüht sich intensiv
um eine Berücksichtigung des
Einsatzes von Pkws und Geländewagen
bei der Rückerstattung
der Agrardieselsteuer.
Der Deutsche Bundestag berät
jetzt über eine Änderung
des Energiesteuergesetzes, in
dem es eine Sonderregelung
für Imker für die Nutzung von
Pkw zur Betreuung ihrer Bienenvölker
gibt.
- Veröffentlicht am
Der Bundesrat
hatte sich in einer Empfehlung
für eine Gesetzesänderung im
Interesse der Schäfer ausgesprochen
(siehe Kasten).
Wegen der teilweise beträchtlichen
Entfernungen von
der Schäferei zu ihren Schafherden
auf den Weide-, Küsten-
und Naturschutzflächen
ist es für viele Schäfer nicht
möglich, diese Strecken mit
dem Traktor zurückzulegen.
Für Traktoren gibt es die Agrardieselsteuer-
Rückerstattung.
Geländewagen oder Pkws, die
die Schäfer nutzen, um ihre
Weiden zum Teil mehrmals
täglich zur Versorgung der
Schafe mit Futter und Wasser
oder zum Umsetzen der Tiere
zu erreichen, sind von dieser
Agrardieselsteuer-Rückerstattung
ausgenommen.
Der Parlamentarische Staatssekretär
im Bundesfinanzministerium,
Steffen Kampeter,
hatte jedoch auf eine Anfrage
im Bundestag hin festgestellt,
dass die Bundesregierung eine
spezielle Regelung für Schäfereien
ablehnt. Betriebe der
Schafhaltung seien mit ihren
Traktoren bereits in die allgemeine
Agrardiesel-Steuervergütung
einbezogen. Der Einsatz
von anderen Fahrzeugen,
insbesondere von Pkws, sei
nicht erstattungsfähig und
würde insbesondere Standortschäfereien
besser stellen, die
diese Wegstrecken nicht bewältigen
müssten.
Dem widersprach die VDL
deutlich in einem Schreiben an
den Staatssekretär. Es ginge bei
dieser Regelung nicht um einen
„Freifahrtschein“ für PKW
zur privaten Nutzung, betonte
der VDL. Mit entsprechenden
Auflagen sei es möglich, den
Anspruch auf die Gruppe der
wirklich betroffenen Schafhalter
einzuschränken und Missbrauch
auszuschließen. Voraussetzung
sei der politische
Wille dazu, die Schafhaltung
als Beruf und Erwerbsmöglichkeit
in Deutschland aufrecht zu
erhalten, insbesondere in Zeiten,
in denen schon viele Schäfereien
aus wirtschaftlichen
Gründen aufgeben würden.
VDL-Vorsitzender Carl Lauenstein
betonte: „Letztlich geht
es für unsere Schäfereibetriebe
bei den hohen Aufwendungen
für die Dieselkosten um Belastungen,
die zum Teil auch
durch den Bund mit seiner
Steuererhebung verursacht
werden. Unser Anliegen ist, der
Schafhaltung in Deutschland
eine Chance auf Wettbewerbsfähigkeit
zu geben. Schließlich
leiden diese Schäfer seit Jahren
unter einem massiven Rückgang
der Schafbestände und
dies, obwohl sie eine Tierhaltung
betreiben, die in Gesellschaft
und Politik als wünschenswert
angesehen wird.“
Die Argumentation für eine
Steuer-Rückerstattung teilt ein
Großteil der Bundestagsfraktion
von CDU/CSU und FDP.
Die Vorsitzende des Finanzausschusses
des Deutschen
Bundestages Dr. Birgit Reinemund
(FDP) zeigte Verständnis
und brachte ihre Unterstützung
für die Forderung des VDL in
einem Schreiben zum Ausdruck.
Auch Norbert Schindler
(CDU), Finanzausschussmitglied
des Bundestages, kennt
die schwierige Situation der
Schafhaltung und Notwendigkeit
einer entsprechenden
Nachbesserung bei der Agrardieselbesteuerung.
VDL
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