Einzeltierkennzeichnung: EuGH gibt Stellungnahmen zur EID bekannt
Bei einer Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH)
haben die Regierungen aller
Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission,
der Rat und die Streitparteien
die Möglichkeit, sich
zu äußern.
- Veröffentlicht am
Im Fall der Einzeltierkennzeichnung
(EID) gab es Erklärungen
des Landkreises Böblingen,
der Regierungen aus
Frankreich, Polen und den Niederlanden,
der EU-Kommission
und des Rates der Europäischen
Union zu unserer Klageschrift.
Ende September stellte uns
der Europäische Gerichtsgehof
(EuGH) die Übersetzungen ins
Deutsche zu.
Eine gründliche Bewertung
war in der Kürze der Zeit noch
nicht machbar. Das werden wir
in der nächsten Ausgabe der
Schafzucht nachholen.
Bemerkenswert ist aber,
dass der EuGH uns eine weitere
Möglichkeit zu Erwiderung
eingeräumt hat. Innerhalb der
nächsten drei Wochen können
wir eine Stellungnahme zu den
Schriftsätzen abgeben.
Außerdem können wir nun
den Antrag auf eine mündliche
Verhandlung stellen. Der Gerichtshof
kann einen begründeten
Antrag nicht ablehnen.
Bis zu diesem Termin wird
möglicherweise noch ein Jahr
vergehen.
Günther Czerkus
Günther Czerkus
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