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Einzeltierkennzeichnung: EuGH gibt Stellungnahmen zur EID bekannt

Bei einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben die Regierungen aller Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission, der Rat und die Streitparteien die Möglichkeit, sich zu äußern.
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Im Fall der Einzeltierkennzeichnung (EID) gab es Erklärungen des Landkreises Böblingen, der Regierungen aus Frankreich, Polen und den Niederlanden, der EU-Kommission und des Rates der Europäischen Union zu unserer Klageschrift. Ende September stellte uns der Europäische Gerichtsgehof (EuGH) die Übersetzungen ins Deutsche zu. Eine gründliche Bewertung war in der Kürze der Zeit noch nicht machbar. Das werden wir in der nächsten Ausgabe der Schafzucht nachholen. Bemerkenswert ist aber, dass der EuGH uns eine weitere Möglichkeit zu Erwiderung eingeräumt hat. Innerhalb der nächsten drei Wochen können wir eine Stellungnahme zu den Schriftsätzen abgeben. Außerdem können wir nun den Antrag auf eine mündliche Verhandlung stellen. Der Gerichtshof kann einen begründeten Antrag nicht ablehnen. Bis zu diesem Termin wird möglicherweise noch ein Jahr vergehen.
Günther Czerkus
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