Spendenaufruf: Der Kampf gegen die Kennzeichnungsregelung geht weiter
Der Kampf gegen die elektronische
Einzeltierkennzeichnung
bei Schafen und Ziegen ist ein
Thema, dass die VDL mit seinen
Mitgliedsverbänden und
durch viele Aktivitäten des
VDL-Ausschusses Berufsschäfer
seit Jahren beschäftigt.
- Veröffentlicht am
Bereits in der letzten Ausgabe
haben wir auf das Thema
hingewiesen (Schafzucht
16/2012, Seite 1 und 2).
Wegen der fehlenden Bereitschaft
sowohl von der EU-Kommission
wie auch der Bundesregierung,
die Schaf- und Ziegenhalter
bei diesem Thema
politisch zu unterstützen bzw.
gegenüber anderen Tierhaltungen
gleichzustellen, sahen wir
uns auch durch die breite Unterstützung
der Leserschaft
aufgefordert, als letztes Mittel
der Wahl, den Rechtsstreit einzuleiten.
Viele hundert Betriebe sind
dem Spendenaufruf gefolgt
und haben über Aktionen der
Regional- wie auch Landesverbände
oder über andere Wege
sowie durch Zahlungen direkt
auf das Konto der VDL mit dazu
beigetragen. einschließlich der eingegangenen
Stellungnahmen prüfen.
Es wird noch eine mündliche
Verhandlung stattfinden, wo
der Kläger sowie auch die EUMitgliedsländer
(Regierungen)
eine Stellungnahme abgeben
können.
Um nun den erreichten Weg
der Vorlage beim Europäischen
Gerichtshof von unserem
Rechtsanwalt weiter begleiten
zu lassen, sind wir weiter auf
Ihre Unterstützung angewiesen. Die eingegangenen Spendengelder
sind mittlerweile komplett
aufgebraucht. Die Einnahmen
wurden ausschließlich zur
Einbindung der Rechtsanwaltskanzlei
und damit für die Erstellung
der vielen Schriftsätze,
Stellungnahmen, Besprechungsteilnahmen
in Bonn,
Berlin, Brüssel etc. eingesetzt.
Doch um nun nicht kurz vor
dem hoffentlich guten Ziel die
rechtliche Begleitung einstellen
zu müssen, ruft die VDL
einschließlich des VDL-Ausschusses
Berufsschäfer zur
Fortsetzung dieser Spendenbereitschaft
auf. Sicherlich wird
nicht mehr diese Größenordnung
benötigt, doch können
die weiteren rechtsanwaltschaftlichen
Arbeiten nicht
über das seit Jahren sinkende
Beitragsbudget der VDL getragen
werden.
Bitte spenden Sie daher,
wenn Sie diese Aktion, die für
alle Schaf- und Ziegenhalter
weitreichende Konsequenzen
haben würde, unterstützen
möchten.
Ihre Spende – egal in welcher
Höhe - überweisen Sie bitte
unter dem Stichwort „Rechtsstreit
Kennzeichnung“an die
VDL;
Bankverbindung: Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V.
Konto: 20 12 102
BLZ: 120 300 00 (Deutsche Kreditbank)
VDL
Bankverbindung: Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V.
Konto: 20 12 102
BLZ: 120 300 00 (Deutsche Kreditbank)
VDL
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