Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Spendenaufruf: Der Kampf gegen die Kennzeichnungsregelung geht weiter

Der Kampf gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen ist ein Thema, dass die VDL mit seinen Mitgliedsverbänden und durch viele Aktivitäten des VDL-Ausschusses Berufsschäfer seit Jahren beschäftigt.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Wird die elektronische Einzeltierkennzeichnung vor dem EuGH gekippt?
Wird die elektronische Einzeltierkennzeichnung vor dem EuGH gekippt?Dierichs
Artikel teilen:
Bereits in der letzten Ausgabe haben wir auf das Thema hingewiesen (Schafzucht 16/2012, Seite 1 und 2). Wegen der fehlenden Bereitschaft sowohl von der EU-Kommission wie auch der Bundesregierung, die Schaf- und Ziegenhalter bei diesem Thema politisch zu unterstützen bzw. gegenüber anderen Tierhaltungen gleichzustellen, sahen wir uns auch durch die breite Unterstützung der Leserschaft aufgefordert, als letztes Mittel der Wahl, den Rechtsstreit einzuleiten. Viele hundert Betriebe sind dem Spendenaufruf gefolgt und haben über Aktionen der Regional- wie auch Landesverbände oder über andere Wege sowie durch Zahlungen direkt auf das Konto der VDL mit dazu beigetragen. einschließlich der eingegangenen Stellungnahmen prüfen. Es wird noch eine mündliche Verhandlung stattfinden, wo der Kläger sowie auch die EUMitgliedsländer (Regierungen) eine Stellungnahme abgeben können. Um nun den erreichten Weg der Vorlage beim Europäischen Gerichtshof von unserem Rechtsanwalt weiter begleiten zu lassen, sind wir weiter auf Ihre Unterstützung angewiesen. Die eingegangenen Spendengelder sind mittlerweile komplett aufgebraucht. Die Einnahmen wurden ausschließlich zur Einbindung der Rechtsanwaltskanzlei und damit für die Erstellung der vielen Schriftsätze, Stellungnahmen, Besprechungsteilnahmen in Bonn, Berlin, Brüssel etc. eingesetzt. Doch um nun nicht kurz vor dem hoffentlich guten Ziel die rechtliche Begleitung einstellen zu müssen, ruft die VDL einschließlich des VDL-Ausschusses Berufsschäfer zur Fortsetzung dieser Spendenbereitschaft auf. Sicherlich wird nicht mehr diese Größenordnung benötigt, doch können die weiteren rechtsanwaltschaftlichen Arbeiten nicht über das seit Jahren sinkende Beitragsbudget der VDL getragen werden. Bitte spenden Sie daher, wenn Sie diese Aktion, die für alle Schaf- und Ziegenhalter weitreichende Konsequenzen haben würde, unterstützen möchten. Ihre Spende – egal in welcher Höhe - überweisen Sie bitte unter dem Stichwort „Rechtsstreit Kennzeichnung“an die VDL;
Bankverbindung: Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V.
Konto: 20 12 102
BLZ: 120 300 00 (Deutsche Kreditbank)
VDL
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren