Elektronische Einzeltierkennzeichnung: Der Kampf geht weiter – Spendenaufruf zur Fortsetzung
Der Kampf gegen die elektronische
Einzeltierkennzeichnung
bei Schafen und Ziegen ist ein
Thema, dass die VDL, seine
Landesverbände und auch den
VDL-Ausschuss Berufsschäfer
seit Jahren beschäftigt.
- Veröffentlicht am

Zusammenfassend ist festzustellen,
dass die Branche keine
andere Möglichkeit sah, ihre
Forderungen nach einem pragmatischen
und wirkungsvollen
Rückverfolgungssystem mittels
der Bestandskennzeichnung
nicht aufzugeben und den
Rechtsweg einzuschlagen. Der
Hauptgrund für den eingeschlagenen
Rechtsweg und der
Klage vor dem Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte
(EuGH) ist die fehlenden Bereitschaft
sowohl von der EUKommission
wie auch unserer
Bundesregierung, die elektronische
Einzeltierkennzeichnung
wieder abzuschaffen und
zur Bestandskennzeichnung
zurückzukehren, die im übrigen
weiterhin in der Schweinehaltung
Anwendung findet.
Viele hundert Betriebe sind
dem Spendenaufruf gefolgt
und haben über Aktionen der
Regional- wie auch Landesverbände
oder über andere Wege
sowie durch Zahlungen direkt
auf das Konto der VDL mit dazu
beigetragen, dass dieser
Rechtsstreit begonnen und bislang
durchgeführt werden
konnte. So sind ca. 53 000 Euro
zusammengekommen.
Vier Schafhalter haben unter
der Federführung des Rechtsanwaltes
Dr. Winkelmüller Klageverfahren
sowie Eilanträge
gegen die Einzeltierkennzeichnung
generell bzw. die elektronische
Kennzeichnung angestrengt;
mit dem Erfolg, dass
nun eine Vorlage bei dem Europäischen
Gerichtshof anhängig
ist und dort u.a. zu klären ist,
ob diese Kennzeichnungs- und
Registrierungsform nicht gegen
europäische Menschenrechte
verstößt.
Stellungnahmen, die das Anliegen
der VDL in dieser Sache
unterstützen, wurden dankenswerterweise
auch von anderen
europäischen Schafhalterorganisationen
an die VDL geleitet
oder direkt an den EuGH gesandt.
Leider hielt sich die Bundesregierung
bedeckt und gab
keine Hinweise auf die Probleme,
die die Branche mit dieser
Kennzeichnungsregelung hat.
Auch die Vertreter der EUKommission
sind bislang kaum
bereit, sich in dieser Frage zu
bewegen. Durch wiederholte
Vorstöße von deutscher Seite
wie auch von anderen Ländern
wird es ihnen jedoch nicht
mehr gelingen, die Strategie zu
fahren, dass es sich hierbei ausschließlich
um ein „deutsches
Problem“ handelt.
Soweit diese Infos im Schnelldurchgang
zur Erinnerung. Wir
haben regelmäßig über die damit
einhergehenden Arbeiten
hier unter VDL-Informationen
berichtet. Der EuGH wird nun den Fall
einschließlich der eingegangenen
Stellungnahmen prüfen.
Dann wird es noch einmal zu
einer mündlichen Verhandlung
kommen, wo der Kläger sowie
auch die EU-Mitgliedsländer
(Regierungen) eine Stellungnahme
abgeben können.
Die eingegangenen Spendengelder
sind mittlerweile komplett
aufgebraucht. Die Einnahmen
wurden ausschließlich zur
Einbindung der Rechtsanwaltskanzlei
und damit für die Erstellung
der vielen Schriftsätze,
Stellungnahmen, Besprechungsteilnahmen
in Bonn,
Berlin, Brüssel etc. eingesetzt.
Wichtig war es, einen im EURecht
und dieser speziellen
Materie erfahrenen und interessierten
Rechtsanwalt einzubinden.
Der bisher erreichte
Teilerfolg – also die Vorlage
beim EuGH – gibt dieser Entscheidung
Recht.
Die Personal- und Reisekosten
der Ehrenamtlichen und
Hauptamtlichen der VDL einschließlich
des Ausschusses
wurden nicht über diese Spendengelder
getragen, sondern
ausschließlich über den normalen
Haushalt finanziert.
Doch um nun nicht kurz vor
dem – hoffentlich guten –Ziel
die rechtliche Begleitung einstellen
zu müssen, ruft die VDL
einschließlich des Ausschusses
Berufsschäfer zur Fortsetzung
dieser Spendenbereitschaft
auf. Sicherlich wird nicht mehr
die bisherige Größenordnung
benötigt, doch können die weiteren
rechtsanwaltschaftlichen
Arbeiten nicht über das seit
Jahren sinkende Beitragsbudget
der VDL getragen werden.
Bitte spenden Sie daher,
wenn Sie diese Aktion, die für
alle Schaf- und Ziegenhalter
weitreichende Konsequenzen
haben würde, unterstützen
möchten. Ihre Spende überweisen
Sie bitte an die VDL unter
dem Stichwort „Rechtsstreit
Kennzeichnung“; Bankverbindung:
Vereinigung Deutscher
Landesschafzuchtverbände
e. V.; Konto: 20 12 102; BLZ:
120 300 00 (Deutsche Kreditbank).
Die VDL wird auch die anderen
EU-Mitgliedsländer um finanzielle
Unterstützung bitten.
Ungarn hatte die Aktivitäten
mit 5000 Euro unterstützt.
Die VDL wird ferner das 10.
AAH-Bundeshüten am 8./9.
September in Duisburg-Walsum
nutzen, um auch dort
möglichst viele Unterstützer zu
finden.
VDL
VDL

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