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Elektronische Einzeltierkennzeichnung: Der Kampf geht weiter – Spendenaufruf zur Fortsetzung

Der Kampf gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen ist ein Thema, dass die VDL, seine Landesverbände und auch den VDL-Ausschuss Berufsschäfer seit Jahren beschäftigt.
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Das Ende des Ohrmarken-Wahns
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Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Branche keine andere Möglichkeit sah, ihre Forderungen nach einem pragmatischen und wirkungsvollen Rückverfolgungssystem mittels der Bestandskennzeichnung nicht aufzugeben und den Rechtsweg einzuschlagen. Der Hauptgrund für den eingeschlagenen Rechtsweg und der Klage vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) ist die fehlenden Bereitschaft sowohl von der EUKommission wie auch unserer Bundesregierung, die elektronische Einzeltierkennzeichnung wieder abzuschaffen und zur Bestandskennzeichnung zurückzukehren, die im übrigen weiterhin in der Schweinehaltung Anwendung findet. Viele hundert Betriebe sind dem Spendenaufruf gefolgt und haben über Aktionen der Regional- wie auch Landesverbände oder über andere Wege sowie durch Zahlungen direkt auf das Konto der VDL mit dazu beigetragen, dass dieser Rechtsstreit begonnen und bislang durchgeführt werden konnte. So sind ca. 53 000 Euro zusammengekommen. Vier Schafhalter haben unter der Federführung des Rechtsanwaltes Dr. Winkelmüller Klageverfahren sowie Eilanträge gegen die Einzeltierkennzeichnung generell bzw. die elektronische Kennzeichnung angestrengt; mit dem Erfolg, dass nun eine Vorlage bei dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist und dort u.a. zu klären ist, ob diese Kennzeichnungs- und Registrierungsform nicht gegen europäische Menschenrechte verstößt. Stellungnahmen, die das Anliegen der VDL in dieser Sache unterstützen, wurden dankenswerterweise auch von anderen europäischen Schafhalterorganisationen an die VDL geleitet oder direkt an den EuGH gesandt. Leider hielt sich die Bundesregierung bedeckt und gab keine Hinweise auf die Probleme, die die Branche mit dieser Kennzeichnungsregelung hat. Auch die Vertreter der EUKommission sind bislang kaum bereit, sich in dieser Frage zu bewegen. Durch wiederholte Vorstöße von deutscher Seite wie auch von anderen Ländern wird es ihnen jedoch nicht mehr gelingen, die Strategie zu fahren, dass es sich hierbei ausschließlich um ein „deutsches Problem“ handelt. Soweit diese Infos im Schnelldurchgang zur Erinnerung. Wir haben regelmäßig über die damit einhergehenden Arbeiten hier unter VDL-Informationen berichtet. Der EuGH wird nun den Fall einschließlich der eingegangenen Stellungnahmen prüfen. Dann wird es noch einmal zu einer mündlichen Verhandlung kommen, wo der Kläger sowie auch die EU-Mitgliedsländer (Regierungen) eine Stellungnahme abgeben können. Die eingegangenen Spendengelder sind mittlerweile komplett aufgebraucht. Die Einnahmen wurden ausschließlich zur Einbindung der Rechtsanwaltskanzlei und damit für die Erstellung der vielen Schriftsätze, Stellungnahmen, Besprechungsteilnahmen in Bonn, Berlin, Brüssel etc. eingesetzt. Wichtig war es, einen im EURecht und dieser speziellen Materie erfahrenen und interessierten Rechtsanwalt einzubinden. Der bisher erreichte Teilerfolg – also die Vorlage beim EuGH – gibt dieser Entscheidung Recht. Die Personal- und Reisekosten der Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen der VDL einschließlich des Ausschusses wurden nicht über diese Spendengelder getragen, sondern ausschließlich über den normalen Haushalt finanziert. Doch um nun nicht kurz vor dem – hoffentlich guten –Ziel die rechtliche Begleitung einstellen zu müssen, ruft die VDL einschließlich des Ausschusses Berufsschäfer zur Fortsetzung dieser Spendenbereitschaft auf. Sicherlich wird nicht mehr die bisherige Größenordnung benötigt, doch können die weiteren rechtsanwaltschaftlichen Arbeiten nicht über das seit Jahren sinkende Beitragsbudget der VDL getragen werden. Bitte spenden Sie daher, wenn Sie diese Aktion, die für alle Schaf- und Ziegenhalter weitreichende Konsequenzen haben würde, unterstützen möchten. Ihre Spende überweisen Sie bitte an die VDL unter dem Stichwort „Rechtsstreit Kennzeichnung“; Bankverbindung: Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V.; Konto: 20 12 102; BLZ: 120 300 00 (Deutsche Kreditbank). Die VDL wird auch die anderen EU-Mitgliedsländer um finanzielle Unterstützung bitten. Ungarn hatte die Aktivitäten mit 5000 Euro unterstützt. Die VDL wird ferner das 10. AAH-Bundeshüten am 8./9. September in Duisburg-Walsum nutzen, um auch dort möglichst viele Unterstützer zu finden.
VDL
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