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Bundesrat: Amtliche Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus beschlossen

In Deutschland gilt jetzt eine amtliche Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus bei Rindern, Schafen und Ziegen.
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Gemäß der vom Bundesrat gebilligten Änderungsverordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten müssen die zuständigen Behörden im Fall eines Verdachtes oder der Bestätigung eines Verdachtes des Auftretens des Schmallenberg- Virus dies in die Datenbank des Tierseuchen-Nachrichten-System (TSN) eingeben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte, dass die nunmehr amtliche Meldepflicht insbesondere Leiter von Untersuchungseinrichtungen verpflichte, alle diagnostizierten Schmallenberg-Virusfälle zu melden. Im Vorgriff auf die neue rechtliche Grundlage hätten Bund und Länder bereits im Januar vereinbart, dass die Behörden alle neuen Fälle der Tierkrankheit unmittelbar über das TSN meldeten. Damit sei es den Behörden bereits von Beginn an möglich gewesen, täglich ein aktuelles Lagebild zu erstellen. Unterstützung erhalten geschädigte Tierhalter durch die Landwirtschaftliche Rentenbank, die jetzt ihr Förderprogramm Liquiditätssicherung für landwirtschaftliche Betriebe geöffnet hat, die von der Ausbreitung des Schmallenberg- Virus betroffen sind. Antragsberechtigt sind über die Hausbank rinder-, schaf- und ziegenhaltende Unternehmen, die durch das Virus Ergebnisrückgänge von mindestens 30 % in dem betroffenen Betriebszweig erlitten haben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies außerdem darauf hin, dass es sich im EUAgrarrat dafür eingesetzt habe, eine Meldepflicht auch auf europäischer Ebene einzuführen, da auch andere EU-Mitgliedstaaten immer neue Fälle des Schmallenberg-Virus meldeten. Die EU-Kommission habe eine entsprechende Prüfung zugesagt. Eine EU-weite Meldepflicht wäre nicht zuletzt Voraussetzung für die Länder, den betroffenen Tierhaltern Beihilfen gewähren zu können, erklärte das Agrarressort. Unter Berufung auf die bisherigen Erkenntnisse des Friedrich- Loeffler-Instituts (FLI) ist dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge derzeit von keinen Neuinfektionen auszugehen, da das Virus nicht von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Insekten übertragen wird. Die jetzt festgestellten Missbildungen an neugeborenen Tieren gingen zurück auf Infektionen der Muttertiere im vergangenen Jahr. Für den Menschen bestehe durch das Schmallenberg-Virus nach bisheriger Kenntnislage kein Gesundheitsrisiko. Die Europäische Infektionsschutzbehörde (ECDC) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hätten entsprechende Risikobewertungen abgegeben. Die Agrarsprecherin der FDPBundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan, nannte die Einführung der nationalen Meldepflicht für das Schmallenberg- Virus einen wichtigen Schritt, um das Krankheitsgeschehen in Deutschland beurteilen zu können. Das Inkrafttreten der Verordnung komme für die deutschen Schafhalter allerdings zu spät. Es sei im Übrigen durchaus nicht sicher, dass auf freiwilliger Basis alle Krankheitsfälle gemeldet worden seien. Die Verbreitungskarten zeigten auffällige Lücken, erklärte die FDP-Politikerin. Das bisherige schwerfällige Verfahren, eine Verordnung ausschließlich mit der Zustimmung des Bundesrates erlassen zu können, werde den neuen Herausforderungen im Bereich der Tierseuchen nicht gerecht. Durch globalen Handel, weltweite Reisetätigkeiten und Klimawandel träten immer öfter Tierkrankheiten auf, die in den hiesigen Breiten neu seien und auf die zurzeit nicht angemessen reagiert werden könne, so Happach-Kasan. Es müsse deshalb möglich sein, für neue Tierseuchen sehr zügig eine Anzeigepflicht einzuführen. Der Bund brauche die Möglichkeit, in einem Eilverfahren zunächst ohne Zustimmung des Bundesrates eine Anzeigepflicht zu beschließen. Dazu sollte das Tierseuchengesetz geändert werden.
AgE
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