Bundesrat: Amtliche Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus beschlossen
In Deutschland gilt jetzt eine
amtliche Meldepflicht für das
Schmallenberg-Virus bei Rindern,
Schafen und Ziegen.
- Veröffentlicht am
Gemäß der vom Bundesrat
gebilligten Änderungsverordnung
über meldepflichtige
Tierkrankheiten müssen die
zuständigen Behörden im Fall
eines Verdachtes oder der Bestätigung
eines Verdachtes des
Auftretens des Schmallenberg-
Virus dies in die Datenbank des
Tierseuchen-Nachrichten-System
(TSN) eingeben.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium
betonte, dass die
nunmehr amtliche Meldepflicht
insbesondere Leiter von Untersuchungseinrichtungen
verpflichte,
alle diagnostizierten
Schmallenberg-Virusfälle zu
melden.
Im Vorgriff auf die neue
rechtliche Grundlage hätten
Bund und Länder bereits im Januar
vereinbart, dass die Behörden
alle neuen Fälle der
Tierkrankheit unmittelbar über
das TSN meldeten. Damit sei es
den Behörden bereits von Beginn
an möglich gewesen, täglich
ein aktuelles Lagebild zu
erstellen.
Unterstützung erhalten geschädigte
Tierhalter durch die
Landwirtschaftliche Rentenbank,
die jetzt ihr Förderprogramm
Liquiditätssicherung
für landwirtschaftliche Betriebe
geöffnet hat, die von der
Ausbreitung des Schmallenberg-
Virus betroffen sind. Antragsberechtigt
sind über die
Hausbank rinder-, schaf- und
ziegenhaltende Unternehmen,
die durch das Virus Ergebnisrückgänge
von mindestens
30 % in dem betroffenen Betriebszweig
erlitten haben.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium
wies außerdem
darauf hin, dass es sich im EUAgrarrat
dafür eingesetzt habe,
eine Meldepflicht auch auf europäischer
Ebene einzuführen,
da auch andere EU-Mitgliedstaaten
immer neue Fälle des
Schmallenberg-Virus meldeten.
Die EU-Kommission habe
eine entsprechende Prüfung
zugesagt.
Eine EU-weite Meldepflicht
wäre nicht zuletzt Voraussetzung
für die Länder, den betroffenen
Tierhaltern Beihilfen
gewähren zu können, erklärte
das Agrarressort.
Unter Berufung auf die bisherigen
Erkenntnisse des Friedrich-
Loeffler-Instituts (FLI) ist
dem Bundeslandwirtschaftsministerium
zufolge derzeit von
keinen Neuinfektionen auszugehen,
da das Virus nicht von
Tier zu Tier, sondern über blutsaugende
Insekten übertragen
wird. Die jetzt festgestellten
Missbildungen an neugeborenen
Tieren gingen zurück auf
Infektionen der Muttertiere im
vergangenen Jahr.
Für den Menschen bestehe
durch das Schmallenberg-Virus
nach bisheriger Kenntnislage
kein Gesundheitsrisiko. Die Europäische
Infektionsschutzbehörde
(ECDC) und das Bundesinstitut
für Risikobewertung
(BfR) hätten entsprechende Risikobewertungen
abgegeben.
Die Agrarsprecherin der FDPBundestagsfraktion,
Dr. Christel
Happach-Kasan, nannte die
Einführung der nationalen
Meldepflicht für das Schmallenberg-
Virus einen wichtigen
Schritt, um das Krankheitsgeschehen
in Deutschland beurteilen
zu können. Das Inkrafttreten
der Verordnung komme
für die deutschen Schafhalter
allerdings zu spät. Es sei im Übrigen
durchaus nicht sicher,
dass auf freiwilliger Basis alle
Krankheitsfälle gemeldet worden seien. Die Verbreitungskarten
zeigten auffällige Lücken,
erklärte die FDP-Politikerin.
Das bisherige schwerfällige
Verfahren, eine Verordnung
ausschließlich mit der Zustimmung
des Bundesrates erlassen
zu können, werde den neuen
Herausforderungen im Bereich
der Tierseuchen nicht gerecht.
Durch globalen Handel, weltweite
Reisetätigkeiten und Klimawandel
träten immer öfter
Tierkrankheiten auf, die in den
hiesigen Breiten neu seien und
auf die zurzeit nicht angemessen
reagiert werden könne, so
Happach-Kasan.
Es müsse deshalb möglich
sein, für neue Tierseuchen sehr
zügig eine Anzeigepflicht einzuführen.
Der Bund brauche
die Möglichkeit, in einem Eilverfahren
zunächst ohne Zustimmung
des Bundesrates eine
Anzeigepflicht zu beschließen.
Dazu sollte das Tierseuchengesetz
geändert werden.
AgE
AgE
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