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Schafwolle und Bürokratie: Wolle ist ein Naturprodukt und kein anrüchiger Abfall

Wie in der Schafzucht 5/2012 veröffentlicht, ist seit März 2011 eine EU -Verordnung mit „Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte“ in Kraft – und die betrifft auch die Schafwolle.
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Nach der EU-Verordnung ist unsere
Schafwolle schon bei der Schur unter
amtlicher Überwachung.
Nach der EU-Verordnung ist unsere Schafwolle schon bei der Schur unter amtlicher Überwachung.Dierichs
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Die Grundlagen der Verordnung (EG) 1069/ 2009 sind: Rückverfolgbarkeit, Registrierung und Zulassung der Operateure, Selbstkontrolle während der gesamten Kontaktkette – vom landwirtschaftlichen Betrieb, wo die Schweißwolle erzeugt wird, über das Transportunternehmen bis hin zum „Endpunkt“, die Wollwäscherei („Fabrikwäsche“). Erst ab dem in der Verordnung als „Endpunkt“ definierten Bebzw. Verarbeitungsstadium gilt ein Produkt als gesundheitlich unbedenklich und unterliegt keinen weiteren Einschränkungen oder amtlichen Kontrollen. Somit gibt es von europäischer Seite wieder einmal eine neue Belastung für die Schafhaltung, diesmal betrifft es die Wolle. Dazu hat sich der VDL-Vorsitzende Carl Lauenstein mit einem Brief an Bundesministerin Aigner gewandt.
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