Schafwolle und Bürokratie: Wolle ist ein Naturprodukt und kein anrüchiger Abfall
Wie in der Schafzucht 5/2012 veröffentlicht, ist seit März 2011
eine EU -Verordnung mit „Hygienevorschriften für nicht für
den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte“
in Kraft – und die betrifft auch die Schafwolle.
- Veröffentlicht am
Die Grundlagen der Verordnung
(EG) 1069/
2009 sind: Rückverfolgbarkeit,
Registrierung und Zulassung
der Operateure, Selbstkontrolle
während der gesamten Kontaktkette
– vom landwirtschaftlichen
Betrieb, wo die Schweißwolle
erzeugt wird, über das
Transportunternehmen bis hin
zum „Endpunkt“, die Wollwäscherei
(„Fabrikwäsche“). Erst
ab dem in der Verordnung als
„Endpunkt“ definierten Bebzw.
Verarbeitungsstadium gilt
ein Produkt als gesundheitlich
unbedenklich und unterliegt
keinen weiteren Einschränkungen
oder amtlichen Kontrollen.
Somit gibt es von europäischer
Seite wieder einmal eine neue
Belastung für die Schafhaltung,
diesmal betrifft es die Wolle.
Dazu hat sich der VDL-Vorsitzende
Carl Lauenstein mit
einem Brief an Bundesministerin
Aigner gewandt.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.