Tierkennzeichnung: Fristverlängerung für ältere Schafe und Ziegen
Schaf- und Ziegenhalter müssen Tiere, die vor 2010 geboren
wurden, erst ab 2015 auf Transpondern einzeln
überwachen.
- Veröffentlicht am
Diesen Aufschub hat der
Ständige Ausschuss für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit
(SCoFCAH) gewährt.
Bislang war vorgesehen,
dass bis Ende 2009 geborene
Schafe und Ziegen spätestens
ab 2012 unter die
Einzeltiererfassung fallen
– beispielsweise auf ihrem
Gang zum Schlachthof.
Für kleine Wiederkäuer,
die nach dem 31. Dezember
2009 geboren wurden, gilt
bereits heute die Pflicht zur
Anbringung eines elektronischen
Senders und zur
Erfassung sämtlicher Transporte.
Hintergrund sind seuchenrechtliche
Bestimmungen.
Die Verlängerung der
Fristen für ältere Tiere kam
auf Druck mehrerer Mitgliedstaaten,
insbesondere
Großbritanniens, zustande.
Der britische Bauernverband
(NFU) begrüßte das
Abstimmungsergebnis.
Laut NFU-Angaben können
dadurch allein britische
Schaf- und Ziegenhalter
umgerechnet 4,7 Mio. Euro
bis 13,5 Mio. Euro sparen.
AgE
AgE
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