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Tierkennzeichnung: Fristverlängerung für ältere Schafe und Ziegen

Schaf- und Ziegenhalter müssen Tiere, die vor 2010 geboren wurden, erst ab 2015 auf Transpondern einzeln überwachen.
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Diesen Aufschub hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) gewährt. Bislang war vorgesehen, dass bis Ende 2009 geborene Schafe und Ziegen spätestens ab 2012 unter die Einzeltiererfassung fallen – beispielsweise auf ihrem Gang zum Schlachthof. Für kleine Wiederkäuer, die nach dem 31. Dezember 2009 geboren wurden, gilt bereits heute die Pflicht zur Anbringung eines elektronischen Senders und zur Erfassung sämtlicher Transporte. Hintergrund sind seuchenrechtliche Bestimmungen. Die Verlängerung der Fristen für ältere Tiere kam auf Druck mehrerer Mitgliedstaaten, insbesondere Großbritanniens, zustande. Der britische Bauernverband (NFU) begrüßte das Abstimmungsergebnis. Laut NFU-Angaben können dadurch allein britische Schaf- und Ziegenhalter umgerechnet 4,7 Mio. Euro bis 13,5 Mio. Euro sparen.
AgE
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