GAP-Reform: Weidebetriebe künftig besser und einfacher fördern
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Extensive Beweidung mit Rinder, Schafen, Ziegen und Pferden fördert die biologische Vielfalt und trägt zum Schutz von Boden, Wasser und Klima bei.
Staatliche Ziele wie die Erhaltung von Lebensraumtypen im Rahmen des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ lassen sich in vielen Fällen nur durch Weidenutzung erreichen. Gerade hier definieren aber die Entwürfe der Europäischen Kommission für die neue Förderperiode von 2014 bis 2020 den Begriff Dauergrünland nicht ausreichend klar:
Wichtige landwirtschaftlich genutzte Lebensräume fallen aus der Prämienberechtigung der 1. Säule heraus, vor allem Zwergstrauchheiden wie in der Lüneburger Heide und Sandmagerrasen.
Ein zweites Problem ist die
Einbeziehung von Büschen und
Feldgehölzen in die förderfähige
Fläche. Hier gibt es für
Landwirte komplizierte Vorgaben,
die europaweit zu hohen
Sanktionsrisiken führen.
Der DVL schlägt daher vor,
die Regelungen durch einen eigenen
Nutzungscode mit Ausnahmebestimmungen
für extensiv
beweidete Flächen erheblich
zu vereinfachen.
Weiterhin empfiehlt der
Dachverband der deutschen
Landschaftspflegeverbände,
die Höchstsätze für Agrarumweltmaßnahmen
so anzuheben,
dass sie auch tatsächlich
eine wirtschaftlich tragfähige
Weidenutzung ermöglichen.
Für eine lohnende Bewirtschaftung
bedarf es insgesamt bis zu
800 Euro/ha.
Zugleich sollte die EU die Agrarumweltprogramme
statt der
geplanten Absenkung auf 50%
bis zu 90% kofinanzieren. Andernfalls
sei zu erwarten, dass
viele Bundesländer wichtige
Programme aus Kostengründen
nicht mehr anbieten.
Dies hätte zur Folge, dass
sich besonders in den Mittelgebirgen
die Nutzer zurückziehen
und wertvolle Lebensräume,
die auf Nutzung und Pflege angewiesen
sind, mit ihrer Artenvielfalt
verloren gehen.
Das Papier „Änderungsvorschläge
zur extensiven Bewei-
» GAP-Reform
Weidebetriebe künftig besser und einfacher fördern
dung in der GAP-Reform“ ist
ebenso wie ein allgemeinere
Broschüre zur Beweidung gibt
es zum Download unter www.landschaftspflegeverband.de.
DVL
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