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Landwirtschaftliche Krankenkasse: Härteregelung für Schäfer weiterhin möglich

Bei den Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse in den neuen Bundesländern sollte es zu erheblichen Beitragssteigerungen kommen. Die ostdeutschen Landesschafzuchtverbände konnten weiterhin eine Härteregelung erreichen.
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Schäfer aufgepasst: Es gibt eine
Härteregelung für die Beiträge zur
Landwirtschaftlichen Krankenkasse
Schäfer aufgepasst: Es gibt eine Härteregelung für die Beiträge zur Landwirtschaftlichen KrankenkasseDierichs
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Mit den im Jahr 2010 vorgenommenen Änderungen in der Erfassung der veranlagten Kulturarten (Nutzung der InVeKoS*-Daten) durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland (LKK) sollte es im Jahr 2011 zu einer erheblichen Beitragssteigerung (Verdreifachung!) für die Schafhalter Ostdeutschlands kommen, da sie nicht mehr wie in der Vergangenheit über die Mutterschafe, sondern zusätzlich auch über die von ihnen genutzte Grünlandfläche veranlagt werden sollten. In dem am 12. November 2010 geführten konstruktiven Gespräch zwischen Vertretern aller ostdeutschen Landesschafzuchtverbände und dem stellvertretenden Geschäftsführer der LKK, Herrn Reichle, konnte vereinbart werden, dass die mit Schafen beweideten Flächen im Beitragsbescheid 2011 unberücksichtigt bleiben, wenn der Schafhalter einen durch die Landwirtschaftsverwaltung beglaubigten Nachweis über die mit Schafen genutzten Flächen bei der LKK einreichen (siehe Schafzucht 24/2010). Dies wurde von vielen Schäfern praktiziert, so dass es bei ihnen zu keinen Beitragssteigerungen kam. Da dieses Verfahren einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die LKK mit sich bringt, war diese Vorgehensweise jedoch nur als Übergangsregelung für das Jahr 2011 vereinbart. Die Landesschafzuchtverbände wollten gemeinsam mit ihren Ministerien für die Beitragserhebung ab 2012 eine Kennzeichnung der Schafweiden im InVeKoS-Antrag erreichen, was jedoch in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar war. Den ostdeutschen Schafzuchtverbänden ist es nun in einem weiteren Gespräch mit der LKK erneut gelungen, das im Jahr 2011 praktizierte Antragsverfahren für das Jahr 2012 fortzuführen. Wir fordern alle Schafhalter auf, den Antrag auf die Härteregelung für ihren Betrieb zu stellen, um unsere Bemühungen für tragbare Beiträge zu unterstützen. Übrigens teilte die LKK in diesem Gespräch weiterhin mit, dass die Beiträge für das kommende Jahr generell niedriger ausfallen werden! (*InVeKoS = Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem, durch die EU-Kommission eingeführtes System zur Durchsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). InVeKoS ist ein wesentliches Kontrollinstrument für die Agrarausgaben der EU.)

Dr. Hans-Jörg Rösler Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt
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