Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Einzeltierkennzeichnung: Gleichbehandlung mit Schaf und Ziege gefordert

Die Elektronische Kennzeichnung der Rinder soll auf freiwilliger Ebene erfolgen. VDL und BDZ fordern Gleichbehandlung.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Wo bleibt beim Kennzeichnungswahn
die Gleichbehandlung
zwischenSchaf-
und Rinderhaltern?
Wo bleibt beim Kennzeichnungswahn die Gleichbehandlung zwischenSchaf- und Rinderhaltern?Dierichs
Artikel teilen:
Auf Brüsseler Ebene wie auch aktuell im Agrarausschuss des Bundesrates wird der Kommissionsvorschlag der EU zur Einführung der elektronischen Kennzeichnung von Rindern auf freiwilliger Ebene (siehe Schafzucht 18/2011, Seite4) diskutiert. Bemerkenswert ist hierbei, dass sich die EU-Kommission scheut, dies verpflichtend einzuführen, da damit eine Vielzahl von Problemen für die einzelnen Betriebe einhergehen könnte. Diese Argumente, die von der EU-Kommission hervorgebracht werden, sind genau die Aspekte, die VDL und BDZ seit Jahren immer wieder anführen, um die elektronische Kennzeichnung für Schafe und Ziegen ebenfalls nur auf freiwilliger Ebene einzuführen. VDL, BDZ und Landesverbände wenden sich daher aktuell sowohl an das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) wie auch an die jeweiligen zuständigen Landesregierungen, damit das BMELV sich gegenüber der EU-Kommission nachdrücklich dafür einsetzt, das Regelwerk für die Schaf- und Ziegenhaltung zu hinterfragen. In gleicher Weise wendet sich die VDL auch an die europäischen Schafzuchtverbände, damit auch von den einzelnen Nationen ein entsprechender verbandlicher Druck aufgebaut wird. Zur Seuchenvorsorge, dem Hauptargument für die Einführung der elektronischen Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen, reicht nach Auffassung der VDL eine reine Bestandskennzeichnung mit nachvollziehbarer Bestandsregistrierung vollkommen aus, so wie es nach wie vor erfolgreich in der Schweinehaltung Anwendung findet. Hintergrund: Bei Schafen und Ziegen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 eine verpflichtende elektronische Kennzeichnung ab dem 1. Januar 2008 vorgeschrieben. Auf Grund der Mängel dieses Kennzeichnungssystems wurde das Datum zur Einführung auf den 1. Januar 2010 verschoben. Die elektronischen Kennzeichnungssysteme sind deutlich teurer als die zuvor eingesetzten Kennzeichnungssysteme und bieten Tierhaltern und Verwaltung keine erkennbaren Vorteile. Bei Rindern gibt es trotz BSE, MKS und anderer Seuchen bisher nur die Einzeltierkennzeichnung mittels zweier Ohrmarken. Bei Schweinen gibt es trotz Schweinepest und anderer Seuchen sowie einem sehr großen Viehverkehr zwischen Sauenhaltern und Schweinemästern, was wiederum im Seuchenfall eine schnelle Rückverfolgbarkeit der Tierbewegungen zur Seuchenbekämpfung erfordert, nur die Bestandskennzeichnung. VDL
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren