Einzeltierkennzeichnung: Gleichbehandlung mit Schaf und Ziege gefordert
Die Elektronische Kennzeichnung der Rinder soll auf freiwilliger
Ebene erfolgen. VDL und BDZ fordern Gleichbehandlung.
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Auf Brüsseler Ebene wie
auch aktuell im Agrarausschuss
des Bundesrates wird
der Kommissionsvorschlag der
EU zur Einführung der elektronischen
Kennzeichnung von
Rindern auf freiwilliger Ebene
(siehe Schafzucht 18/2011,
Seite4)
diskutiert.
Bemerkenswert ist hierbei,
dass sich die EU-Kommission
scheut, dies verpflichtend einzuführen,
da damit eine Vielzahl
von Problemen für die
einzelnen Betriebe einhergehen
könnte.
Diese Argumente, die von
der EU-Kommission hervorgebracht
werden, sind genau die
Aspekte, die VDL und BDZ seit
Jahren immer wieder anführen,
um die elektronische
Kennzeichnung für Schafe und
Ziegen ebenfalls nur auf freiwilliger
Ebene einzuführen.
VDL, BDZ und Landesverbände
wenden sich daher aktuell
sowohl an das Bundeslandwirtschaftsministerium
(BMELV)
wie auch an die jeweiligen zuständigen
Landesregierungen,
damit das BMELV sich gegenüber
der EU-Kommission nachdrücklich
dafür einsetzt, das
Regelwerk für die Schaf- und
Ziegenhaltung zu hinterfragen.
In gleicher Weise wendet
sich die VDL auch an die europäischen
Schafzuchtverbände,
damit auch von den einzelnen
Nationen ein entsprechender
verbandlicher Druck aufgebaut
wird. Zur Seuchenvorsorge,
dem Hauptargument für die
Einführung der elektronischen
Einzeltierkennzeichnung bei
Schafen und Ziegen, reicht
nach Auffassung der VDL eine
reine Bestandskennzeichnung
mit nachvollziehbarer Bestandsregistrierung
vollkommen
aus, so wie es nach wie
vor erfolgreich in der Schweinehaltung
Anwendung findet.
Hintergrund: Bei Schafen
und Ziegen wurde mit der Verordnung
(EG) Nr. 21/2004 eine
verpflichtende elektronische
Kennzeichnung ab dem 1. Januar
2008 vorgeschrieben.
Auf Grund der Mängel dieses
Kennzeichnungssystems wurde
das Datum zur Einführung auf
den 1. Januar 2010 verschoben.
Die elektronischen Kennzeichnungssysteme
sind deutlich teurer
als die zuvor eingesetzten
Kennzeichnungssysteme und bieten
Tierhaltern und Verwaltung
keine erkennbaren Vorteile.
Bei Rindern gibt es trotz BSE,
MKS und anderer Seuchen bisher
nur die Einzeltierkennzeichnung
mittels zweier Ohrmarken.
Bei Schweinen gibt es trotz
Schweinepest und anderer Seuchen
sowie einem sehr großen
Viehverkehr zwischen Sauenhaltern
und Schweinemästern, was
wiederum im Seuchenfall eine
schnelle Rückverfolgbarkeit der
Tierbewegungen zur Seuchenbekämpfung
erfordert, nur die Bestandskennzeichnung.
VDL
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