Tierkennzeichnung: Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz
Das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Rheinland-Pfalz hat
überprüft, ob die Einzeltierkennzeichnung
für Schafe und
Ziegen mit Grundrechten vereinbar
ist. In der mündlichen
Verhandlung hat der 6. Senat
des OVG am 30. August die von
der VDL unterstützte Klage für
zulässig erklärt
und eine
Beweisaufnahme angekündigt.
- Veröffentlicht am
Das OVG wird zunächst die Abschlussberichte
der deutschen
Feldversuche über die elektronische
Einzeltierkennzeichnung
beiziehen, um die Konsequenzen
für die betroffenen
Landwirte aufzuklären. Ob
noch eine weitere Beweisaufnahme
erfolgt,
wird
das Gericht
nach Auswertung
der Berichte
entscheiden.
Die VDL hat vier
Klagen und vier Eilverfahren
gegen die
EU-Verordnung Nr.
21/2004 unterstützt.
Mit den Klagen wird
geltend gemacht, dass
die Einzeltierkennzeichnung
Grundrechte der Schaf- und
Ziegenhalter verletzt, weil sie
eine effektive Tierseuchenbekämpfung
erschwert, zu erheblichen
bürokratischen und finanziellen
Belastungen führt
und außerdem die elektronischen
Ohrmarken nicht verlässlich
funktionieren und zu
schmerzhaften Verletzungen
der Tiere führen. Die VDL
strebt eine Rückkehr zur Bestandskennzeichnung
an.
Wie das Zwischenurteil und
die Ankündigung einer Beweisaufnahme
des Oberverwaltungsgerichts
Rheinland-Pfalzzeigen,
hält das OVG es für
möglich, dass die EU-Verordnung
mit Grundrechten unvereinbar
und nichtig ist. Der Fall
müsste dann dem Europäischen
Gerichtshof in Luxemburg
vorgelegt werden.
Hingewiesen sei noch am
Rande darauf, dass der Richter
zu Beginn der Verhandlung positiv
zu Kenntnis genommen
hatte, dass die ca. 15 Vertreter
der Schafwirtschaft verdeutlichen,
dass es nicht nur um einen
Rechtsstreit für eine Schäferei
geht, sondern dass es hier
um ein Urteil geht, das weitreichende
Bedeutung für die
Branche hat.
Daher gilt allen Teilnehmern
dieses Termins beim Oberverwaltungsgericht
ganz herzlichen
Dank für ihre Teilnahme,
was erneut beweist, dass der
Berufsstand zusammenhält.
VDL
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