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Erneuerbare Energien: Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums zum Thema EEG

Auch die Antwort des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf das Schreiben der VDL im Mai 2011 zum Thema Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) bietet hier nur wenig Tröstendes. Wichtig ist, dass wir erfahren, wo die Schäfereien zukünftig wegen eben diesem EEG Flächen verlieren, damit diese Entwicklungen an das BMU weitergetragen werden können. Nun Auszüge aus dem Brief:
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„… herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Mai 2011 an Herrn Bundesminister Dr. Röttgen zur Vergütung aus Strom aus Landschaftspflegematerial im Rahmen der Neugestaltung des Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG). Herr Bundesminister Dr. Röttgen hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Die VDL befürchtet durch Anreize zur energetischen Nutzung von Landschaftspflegematerial eine Verdrängung der Landschaftspflege durch Schafhaltung. Schäfereibetriebe nehmen eine wichtige Rolle in der Landschaftspflege ein, indem sie zum Erhalt der wertvollen Offenland- Biotope beitragen. Die Schafbeweidung ist insofern häufig auch ein wichtiges Instrument im Gesamtkonzept der vom Bundesministerium geförderten Naturschutzgroßprojekte. Daher verstehe ich Ihre Sorgen, möchte Ihnen aber zugleich versichern, dass diese Befürchtungen weitgehend unbegründet sind. Durch den vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossenen Entwurf des EEG 2012 wird die Definition des Begriffs „Landschaftspflegematerial“ angepasst, sodass im Endeffekt weniger Flächen von den Vorzugsregelungen für Landschaftspflegematerial profitieordneten ren können als bisher. Dies hat zur Folge, dass auf zukünftig nicht mehr einbezogenen Flächen eine Konkurrenz zwischen den Schafbetrieben und der energetischen Nutzung reduziert wird. Im Fall anderer Flächen, deren Pflege vorrangig und überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dienen soll, erwarte ich, dass eine Schafbeweidung in der Regel nicht oder nur aus nachvollziehbaren, naturschutzfachlichen Gründen in eine Mahdbewirtschaftung umgewidmet wird. Angesichts der weit verbreiteten Schwierigkeiten im Naturschutz, Offenlandflächen ausreichend zu pflegen, sehe ich für die Flächen, die aus naturschutzfachlichen Gründen einer Mahd bedürfen, eine große Chance, durch eine sinnvolle Vergütungsstruktur für Landschaftspflegematerial im EEG Synergieeffekte von Naturschutzanliegen und Zielen der Energiepolitik zu realisieren. Die Auswirkungen des EEG, auch auf den Naturschutz, werden regelmäßig evaluiert. Auch die weitere Entwicklung infolge der neuen Vergütungsregelungen, u. a. für Landschaftspflegematerial, wird aufmerksam beobachtet. Sollten sich hier tatsächlich Fehlentwicklungen ergeben, kann dem entgegengewirkt werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Erläuterungen dienen. …“ VDL
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