Erneuerbare Energien: Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums zum Thema EEG
Auch die Antwort des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
(BMU) auf das Schreiben
der VDL im Mai 2011 zum
Thema Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) bietet hier
nur wenig Tröstendes. Wichtig
ist, dass wir erfahren, wo
die Schäfereien zukünftig wegen
eben diesem EEG Flächen
verlieren, damit diese Entwicklungen
an das BMU weitergetragen
werden können.
Nun Auszüge aus dem Brief:
- Veröffentlicht am
„… herzlichen Dank für Ihr
Schreiben vom 18. Mai 2011
an Herrn Bundesminister Dr.
Röttgen zur Vergütung aus
Strom aus Landschaftspflegematerial
im Rahmen der Neugestaltung
des Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG). Herr
Bundesminister Dr. Röttgen
hat mich gebeten, Ihnen zu
antworten.
Die VDL befürchtet durch
Anreize zur energetischen Nutzung
von Landschaftspflegematerial
eine Verdrängung der
Landschaftspflege durch Schafhaltung.
Schäfereibetriebe nehmen
eine wichtige Rolle in der Landschaftspflege
ein, indem sie
zum Erhalt der wertvollen Offenland-
Biotope beitragen. Die
Schafbeweidung ist insofern
häufig auch ein wichtiges Instrument
im Gesamtkonzept der
vom Bundesministerium geförderten
Naturschutzgroßprojekte.
Daher verstehe ich Ihre Sorgen,
möchte Ihnen aber zugleich
versichern, dass diese
Befürchtungen weitgehend unbegründet
sind. Durch den
vom Deutschen Bundestag am
30. Juni 2011 beschlossenen
Entwurf des EEG 2012 wird
die Definition des Begriffs
„Landschaftspflegematerial“
angepasst, sodass im Endeffekt
weniger Flächen von den Vorzugsregelungen
für Landschaftspflegematerial
profitieordneten ren können als bisher. Dies hat
zur Folge, dass auf zukünftig
nicht mehr einbezogenen Flächen
eine Konkurrenz zwischen
den Schafbetrieben und der
energetischen Nutzung reduziert
wird. Im Fall anderer Flächen,
deren Pflege vorrangig und
überwiegend den Zielen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
dienen
soll, erwarte ich, dass eine
Schafbeweidung in der Regel
nicht oder nur aus nachvollziehbaren,
naturschutzfachlichen
Gründen in eine Mahdbewirtschaftung
umgewidmet wird.
Angesichts der weit verbreiteten
Schwierigkeiten im Naturschutz,
Offenlandflächen ausreichend
zu pflegen, sehe ich für die
Flächen, die aus naturschutzfachlichen
Gründen einer Mahd
bedürfen, eine große Chance,
durch eine sinnvolle Vergütungsstruktur
für Landschaftspflegematerial
im EEG Synergieeffekte
von Naturschutzanliegen und
Zielen der Energiepolitik zu realisieren.
Die Auswirkungen des EEG,
auch auf den Naturschutz, werden
regelmäßig evaluiert. Auch
die weitere Entwicklung infolge
der neuen Vergütungsregelungen,
u. a. für Landschaftspflegematerial,
wird aufmerksam beobachtet.
Sollten sich hier tatsächlich
Fehlentwicklungen ergeben,
kann dem entgegengewirkt
werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen
mit diesen Erläuterungen dienen.
…“
VDL
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