Konkurrenz Biogasanlagen: Die Schafhaltung wird von unseren Politikern nicht ausreichend berücksichtigt!
Unmittelbar nach der Katastrophe
im japanischen Atomkraftwerk
Fukushima im März dieses
Jahres setzte bei der Bundesregierung
ein Umdenken in
der Energiepolitik ein. Mit einem
ganzen Paket von Gesetzen
wurde nicht nur der Ausstieg
aus der Atomenergie beschlossen,
sondern u. a. auch
die Förderung der Erneuerbaren
Energien deutlich erhöht.
- Veröffentlicht am
Im „Entwurf eines Gesetzes
zur Neugestaltung des Rechtsrahmens
für die Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien“ wurde eine
Änderung der Anlage 3 der
Biomasseverordnung vorgeschlagen.
Damit sollte es ermöglicht
werden, für die Verwendung
des Schnittguts von
Landschaftspflegeflächen in
Biogasanlagen eine höhere
Vergütung zu zahlen.
Die VDL machte sehr früh
auf das sich daraus für die Weidetierhaltung
und speziell die
Schafhaltung auftretende Problem
aufmerksam und schrieb
an Bundesumweltminister Dr.
Röttgen (Antwort nebenstehend),
das Bundeslandwirtschaftsministerium
sowie an
die Mitglieder des Agrarausschusses
und des Umweltausschusses
im Bundestag.
Anfang Juni 2011 führte der
VDL-Vorsitzende Carl Lauenstein
auch ein Gespräch mit
dem CDU/CSU-Abgeordneten
Josef Göppel. Er ist Mitglied im
Umweltausschuss des Bundestages
und Vorsitzender des
Deutschen Verbandes für Landschaftspflege
(DVL). Josef Göppel
hat den Vorschlag der Einspeisung
von Naturschutzschnittgut
in Biogasanlagen
überhaupt erst gemacht. Dazu
später mehr.
Andererseits sei erwähnt,
dass sich beispielhaft der Landesschaf-
und Ziegenzuchtverband
Mecklenburg-Vorpommern
an Landwirtschaftsminister
Dr. Backhaus, an die Vorsitzenden
der demokratischen
Fraktionen im Landtag und an
den CDU-Bundestagsabgeordneten
Poland (einziges Mitglied
aus Mecklenburg-Vorpommern
im Agrar-Ausschuss
des Bundestages) weitergeleitet
hat mit der Bitte, das Anliegen,
dass nämlich die o. a. Änderungen
nicht ins Gesetz
kommen, im Sinne der Schafhalter
in Mecklenburg-Vorpommern
zu unterstützen.
Die CDU-Landtagsabgeordneten
Schlupp und Dr. von
Storch teilten dem Landesvorsitzenden
ihr Interesse mit und
dass sie das Schreiben an die
zuständigen Bundestagsabgeprofitieordneten
ihres Bundeslandes
mit der Bitte um Unterstützung
weiterleiten.
In einem weiteren Schreiben
an Minister Dr. Backhaus bat
der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband
darum, dass
Mecklenburg-Vorpommern in
der Angelegenheit im Bundesrat
aktiv werde. Der Entschließungsantrag
mit dem Text:
„Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit,
die Biomasseverordnung
bei der Nutzung von Landschaftspflegematerial
so zu verändern,
dass kein Verdrängungswettbewerb
zu Lasten der Schafund
Ziegenhalter in Deutschland
erfolgt und damit eine sachgerechte
und angemessene Landschaftspflege,
insbesondere von
Deichen, Deichvorland, FFH-Gebieten
oder Wasserschutzzonen,
erhalten bleibt.“
wurde vom Bundesrat am 17.
Juni 2011 beschlossen. Dies
teilte die SPD-Landtagsfraktion
dem Landesvorsitzenden Jürgen
Lückhoff mit.
Ähnlich aktiv waren auch die
anderen VDL-Mitgliedsverbände!
Die Bundesregierung hat zu
den Beschlüssen des Bundesrates
Stellung genommen. Diese
Stellungnahme wurde dem
Deutschen Bundestag zur weiteren
Beratung übermittelt.
Zum vorgenannten Beschluss
stellt die Bundesregierung allerdings
fest: „Die Bundesregierung stimmt
dem Vorschlag nicht zu. Die Sorge
eines Verdrängungswettbewerbs
zu Lasten von Schafen- und
Ziegenhaltern in Deutschland ist
aus Sicht der Bundesregierung
weitgehend unbegründet!“
Aus dem Bundestag ist weder
aus den Ausschüssen noch
aus dem Plenum bekannt, dass
Abgeordnete oder Fraktionen
das Anliegen der Schafhalter
aufgegriffen haben.
War also alles umsonst, die
vielen Briefe, Telefonate und
Gespräche? Sicher nicht! Es ist
unsere Pflicht, uns für die Interessen
unserer Mitglieder einzusetzen.
Daher war das verbands-
und agrarpolitische
Handeln der VDL und der Landesverbände
richtig!
Die Politik hat vielmehr unsere
Sorgen im Vergleich zu
dieser Jahrhundertentscheidung
an die Seite geschoben
und als weniger bedeutend für
die Zukunft Deutschlands angesehen.
Doch für die Schafhalter
ist es ein massiver Einschnitt,
der die Weidewirtschaft
und Landschaftspflege in Frage
stellt.
Da ist es nur ein Hohn, wenn
man einerseits vom DVL-Vorsitzenden
Josef Göppel den Vorschlag
zur Verwendung von
Aufwuchs aus Naturschutzflächen
für Biogasanlagen zur
Kenntnis nehmen muss und
andererseits dieser Organisation
wieder ein Projekt zum Einsatz
der Weidetierhaltung in
der Landschaftspflege mit
120 000 Euro zugesprochen
wurde (siehe Seite 14 in dieser
Ausgabe). Wo bleibt hier die
Ehrlichkeit bzw. das faire Miteinander?
Etwas Trost mag es noch am
Beispiel Mecklenburg-Vorpommern
geben! Landwirtschaftsminister
Dr. Backhaus weist in
seinem Antwortschreiben an
den Landesverband u. a. darauf
hin:
„Sollte diese Regelung künftig
zu bedeutenden Nutzungsänderungen
in unserem Land führen,
werde ich erneut diesen Sachverhalt
im Bundesrat thematisieren.
Gleichzeitig möchte ich Sie
bitten, mir Ihre Erfahrungen zu
künftigen möglichen Auswirkungen
mitzuteilen.“
Also, was bleibt festzuhalten:
Wir werden keine Ruhe geben! Wir müssen vor allen Dingen
noch viel früher aktiv werden
und derartige Entwicklungen
im Keime ersticken.
Auch dies wird ein Thema
bei den so genannten Seddiner
Gesprächen der VDL und seiner
Mitgliedsverbände zur zukünftigen
Ausrichtung der Verbandsarbeit
sein, damit wir uns
in Zukunft noch besser aufstellen
könnten. VDL
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