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Konkurrenz Biogasanlagen: Die Schafhaltung wird von unseren Politikern nicht ausreichend berücksichtigt!

Unmittelbar nach der Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima im März dieses Jahres setzte bei der Bundesregierung ein Umdenken in der Energiepolitik ein. Mit einem ganzen Paket von Gesetzen wurde nicht nur der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen, sondern u. a. auch die Förderung der Erneuerbaren Energien deutlich erhöht.
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Die so genannte Atomwende mit Förderung der Erneuerbaren Energien darf nicht auf Kosten der Schafhaltung gehen.
Die so genannte Atomwende mit Förderung der Erneuerbaren Energien darf nicht auf Kosten der Schafhaltung gehen.Muth
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Im „Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ wurde eine Änderung der Anlage 3 der Biomasseverordnung vorgeschlagen. Damit sollte es ermöglicht werden, für die Verwendung des Schnittguts von Landschaftspflegeflächen in Biogasanlagen eine höhere Vergütung zu zahlen. Die VDL machte sehr früh auf das sich daraus für die Weidetierhaltung und speziell die Schafhaltung auftretende Problem aufmerksam und schrieb an Bundesumweltminister Dr. Röttgen (Antwort nebenstehend), das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie an die Mitglieder des Agrarausschusses und des Umweltausschusses im Bundestag. Anfang Juni 2011 führte der VDL-Vorsitzende Carl Lauenstein auch ein Gespräch mit dem CDU/CSU-Abgeordneten Josef Göppel. Er ist Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages und Vorsitzender des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL). Josef Göppel hat den Vorschlag der Einspeisung von Naturschutzschnittgut in Biogasanlagen überhaupt erst gemacht. Dazu später mehr. Andererseits sei erwähnt, dass sich beispielhaft der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern an Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus, an die Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen im Landtag und an den CDU-Bundestagsabgeordneten Poland (einziges Mitglied aus Mecklenburg-Vorpommern im Agrar-Ausschuss des Bundestages) weitergeleitet hat mit der Bitte, das Anliegen, dass nämlich die o. a. Änderungen nicht ins Gesetz kommen, im Sinne der Schafhalter in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen. Die CDU-Landtagsabgeordneten Schlupp und Dr. von Storch teilten dem Landesvorsitzenden ihr Interesse mit und dass sie das Schreiben an die zuständigen Bundestagsabgeprofitieordneten ihres Bundeslandes mit der Bitte um Unterstützung weiterleiten. In einem weiteren Schreiben an Minister Dr. Backhaus bat der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband darum, dass Mecklenburg-Vorpommern in der Angelegenheit im Bundesrat aktiv werde. Der Entschließungsantrag mit dem Text: „Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die Biomasseverordnung bei der Nutzung von Landschaftspflegematerial so zu verändern, dass kein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Schafund Ziegenhalter in Deutschland erfolgt und damit eine sachgerechte und angemessene Landschaftspflege, insbesondere von Deichen, Deichvorland, FFH-Gebieten oder Wasserschutzzonen, erhalten bleibt.“ wurde vom Bundesrat am 17. Juni 2011 beschlossen. Dies teilte die SPD-Landtagsfraktion dem Landesvorsitzenden Jürgen Lückhoff mit. Ähnlich aktiv waren auch die anderen VDL-Mitgliedsverbände! Die Bundesregierung hat zu den Beschlüssen des Bundesrates Stellung genommen. Diese Stellungnahme wurde dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung übermittelt. Zum vorgenannten Beschluss stellt die Bundesregierung allerdings fest: „Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu. Die Sorge eines Verdrängungswettbewerbs zu Lasten von Schafen- und Ziegenhaltern in Deutschland ist aus Sicht der Bundesregierung weitgehend unbegründet!“ Aus dem Bundestag ist weder aus den Ausschüssen noch aus dem Plenum bekannt, dass Abgeordnete oder Fraktionen das Anliegen der Schafhalter aufgegriffen haben. War also alles umsonst, die vielen Briefe, Telefonate und Gespräche? Sicher nicht! Es ist unsere Pflicht, uns für die Interessen unserer Mitglieder einzusetzen. Daher war das verbands- und agrarpolitische Handeln der VDL und der Landesverbände richtig! Die Politik hat vielmehr unsere Sorgen im Vergleich zu dieser Jahrhundertentscheidung an die Seite geschoben und als weniger bedeutend für die Zukunft Deutschlands angesehen. Doch für die Schafhalter ist es ein massiver Einschnitt, der die Weidewirtschaft und Landschaftspflege in Frage stellt. Da ist es nur ein Hohn, wenn man einerseits vom DVL-Vorsitzenden Josef Göppel den Vorschlag zur Verwendung von Aufwuchs aus Naturschutzflächen für Biogasanlagen zur Kenntnis nehmen muss und andererseits dieser Organisation wieder ein Projekt zum Einsatz der Weidetierhaltung in der Landschaftspflege mit 120 000 Euro zugesprochen wurde (siehe Seite 14 in dieser Ausgabe). Wo bleibt hier die Ehrlichkeit bzw. das faire Miteinander? Etwas Trost mag es noch am Beispiel Mecklenburg-Vorpommern geben! Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus weist in seinem Antwortschreiben an den Landesverband u. a. darauf hin: „Sollte diese Regelung künftig zu bedeutenden Nutzungsänderungen in unserem Land führen, werde ich erneut diesen Sachverhalt im Bundesrat thematisieren. Gleichzeitig möchte ich Sie bitten, mir Ihre Erfahrungen zu künftigen möglichen Auswirkungen mitzuteilen.“ Also, was bleibt festzuhalten: Wir werden keine Ruhe geben! Wir müssen vor allen Dingen noch viel früher aktiv werden und derartige Entwicklungen im Keime ersticken. Auch dies wird ein Thema bei den so genannten Seddiner Gesprächen der VDL und seiner Mitgliedsverbände zur zukünftigen Ausrichtung der Verbandsarbeit sein, damit wir uns in Zukunft noch besser aufstellen könnten. VDL
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