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GAP 2014 bis 2020: Stellungnahme von VDL, WDL und BDZ

Wie in der letzten Ausgabe der Schafzucht bereits berichtet wurde, fand am 11. Juli 2011 eine Unterredung mit der EU-Kommission, Abt. Direktzahlungen, statt, bei der die Inhalte der aktuellen, gemeinsam von VDL, WDL und BDZ erarbeiteten Stellungnahme zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 vorgestellt wurden.
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Landschaftspflege: Schafe und Ziegen sind auf zahlreichen Flächen unverzichtbar
– leider wissen das viele Menschen nicht.
Landschaftspflege: Schafe und Ziegen sind auf zahlreichen Flächen unverzichtbar – leider wissen das viele Menschen nicht.Gerdes
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Ergänzend wurden im Nachgang drei Punkte, die der VDL wichtig sind und in einer Telefonkonferenz ausformuliert wurden, an die Kommission übermittelt (für die Formulierung wurde die VDL-beratende Kanzlei eingebunden): Zum Einen wurde ist in der Unterredung angesprochen, dass es wahrscheinlich weiterhin bei einem auf Zahlungsansprüchen basierenden System bleibt. In Deutschland wird, ohne dass dies in unserer Besprechung so angesprochen worden wäre, immer wieder von Überlegungen berichtet, die Zahlungsansprüche für 2014 einzuziehen und neu auszugeben. Falls dies geplant ist, müssen – das ist für die Verbände der wichtigste Punkt – alle extensiv genutzten Grünlandflächen berücksichtig werden. Wenn z. B. Flächen über 6 % Verbuschung aus der Beihilfe fallen – wie es in Deutschland teilweise als mögliche Absicht der Kommission besprochen wird – sind diejenigen die großen Verlierer, die die größten allgemeinen Leistungen erbringen. Denn das betrifft gerade die extensiv genutzten Grünlandflächen, die von den Schäfern und Ziegenhaltern bewirtschaftet werden. Falls dies geplant sein sollte und falls die Motivation für eine solche Überlegung sein sollte, den Nutzen des Zahlungsanspruchs definitiv dem Bewirtschafter (und nicht dem Grundstückseigentümer) zuzuordnen, würde die Einziehung und Neuvergabe der Zahlungsansprüche nach Ansicht der Berufsschäfer keinen Gewinn bringen. Solange Zahlungsansprüche frei handelbar sind, werden sie aufgrund der von den Grundstückseigentümern verlangten Nebenbestimmungen in den Pachtverträgen, nach denen die Zahlungsansprüche nach Pachtende an die Grundstückseigentümer fallen, mit Sicherheit wieder so behandelt werden wie bisher. Den Verbänden ist dabei klar, dass die EU keine Kompetenz zur Regelung des Bodenrechts hat. Allerdings erscheint dieser Punkt dadurch nicht minderwichtig, weil eine Umstellung des Systems der Zahlungsansprüche zu erheblichen bürokratischen Anforderungen führen kann und daher nur durchgeführt werden sollte, wenn damit ein mindestens ebenso großer Gewinn verbunden wäre. Der dritte Punkt bezieht sich auf die Greening-Komponente für das Dauergrünland. Mit der Stellungnahme für die Verbände haben wir als Greening-top up einen Weidetierbesatz befürwortet. Hier ist es im Nachgang zu der Besprechung wichtig, noch einmal auf eine konsequente Verknüpfung der Greening- top up-Förderung mit der ökologischen Leistung hinzuweisen: Die höchste ökologische Leistung für die Allgemeinheit muss auch die höchste Prämie erhalten. Eine Greening- top up-Förderung sollte daher nach Ansicht der Verbände so aussehen, dass für Dauergrünland, um seine Leistungsfähigkeit zu erhalten, ein eigenständiges Greening-top up eingeführt wird. Die Leistung der Beweidung müsste zusätzlich durch ein weiteres top up anerkannt werden. Wenn eine Fläche dagegen aus der Produktion genommen wird, also nur einmal im Jahr gemulcht wird, hat sie einen geringeren Nutzen für die Allgemeinheit. Von dem allgemeinen Greening-top up für Dauergrünland sollte daher ein Abzug gemacht werden (mindestens die Hälfte). Mit der Information der Arbeitsebene der EU-Kommission über die Situation und Wünsche der Schafwirtschaft wird versucht, einen Verordnungsentwurf zu erzielen, der nicht zu einem weiteren Rückgang der Schafwirtschaft in Deutschland führt. VDL
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