GAP 2014 bis 2020: Stellungnahme von VDL, WDL und BDZ
Wie in der letzten Ausgabe
der Schafzucht bereits
berichtet wurde, fand am
11. Juli 2011 eine Unterredung
mit der EU-Kommission,
Abt. Direktzahlungen,
statt, bei der die Inhalte der
aktuellen, gemeinsam von
VDL, WDL und BDZ erarbeiteten
Stellungnahme
zur Gemeinsamen Agrarpolitik
nach 2013 vorgestellt
wurden.
- Veröffentlicht am
Ergänzend wurden im Nachgang
drei Punkte, die der VDL
wichtig sind und in einer Telefonkonferenz
ausformuliert
wurden, an die Kommission
übermittelt (für die Formulierung
wurde die VDL-beratende
Kanzlei eingebunden):
Zum Einen wurde ist in der
Unterredung angesprochen,
dass es wahrscheinlich weiterhin
bei einem auf Zahlungsansprüchen
basierenden System
bleibt. In Deutschland wird,
ohne dass dies in unserer Besprechung
so angesprochen
worden wäre, immer wieder
von Überlegungen berichtet,
die Zahlungsansprüche für
2014 einzuziehen und neu auszugeben.
Falls dies geplant ist,
müssen – das ist für die Verbände
der wichtigste Punkt – alle
extensiv genutzten Grünlandflächen
berücksichtig werden.
Wenn z. B. Flächen über 6 %
Verbuschung aus der Beihilfe
fallen – wie es in Deutschland
teilweise als mögliche Absicht
der Kommission besprochen
wird – sind diejenigen die großen
Verlierer, die die größten
allgemeinen Leistungen erbringen.
Denn das betrifft gerade
die extensiv genutzten Grünlandflächen,
die von den Schäfern und Ziegenhaltern bewirtschaftet
werden.
Falls dies geplant sein sollte
und falls die Motivation für eine
solche Überlegung sein sollte,
den Nutzen des Zahlungsanspruchs
definitiv dem Bewirtschafter
(und nicht dem Grundstückseigentümer)
zuzuordnen,
würde die Einziehung und Neuvergabe
der Zahlungsansprüche
nach Ansicht der Berufsschäfer
keinen Gewinn bringen.
Solange Zahlungsansprüche
frei handelbar sind, werden sie
aufgrund der von den Grundstückseigentümern
verlangten
Nebenbestimmungen in den
Pachtverträgen, nach denen die
Zahlungsansprüche nach Pachtende
an die Grundstückseigentümer
fallen, mit Sicherheit
wieder so behandelt werden
wie bisher. Den Verbänden ist
dabei klar, dass die EU keine
Kompetenz zur Regelung des
Bodenrechts hat. Allerdings erscheint
dieser Punkt dadurch
nicht minderwichtig, weil eine
Umstellung des Systems der
Zahlungsansprüche zu erheblichen
bürokratischen Anforderungen
führen kann und daher
nur durchgeführt werden sollte,
wenn damit ein mindestens
ebenso großer Gewinn verbunden
wäre.
Der dritte Punkt bezieht sich
auf die Greening-Komponente
für das Dauergrünland. Mit der
Stellungnahme für die Verbände
haben wir als Greening-top
up einen Weidetierbesatz befürwortet.
Hier ist es im Nachgang
zu der Besprechung wichtig,
noch einmal auf eine konsequente
Verknüpfung der Greening-
top up-Förderung mit der
ökologischen Leistung hinzuweisen:
Die höchste ökologische
Leistung für die Allgemeinheit
muss auch die höchste
Prämie erhalten. Eine Greening-
top up-Förderung sollte
daher nach Ansicht der Verbände
so aussehen, dass für Dauergrünland,
um seine Leistungsfähigkeit
zu erhalten, ein eigenständiges
Greening-top up eingeführt
wird. Die Leistung der
Beweidung müsste zusätzlich
durch ein weiteres top up anerkannt
werden. Wenn eine Fläche
dagegen aus der Produktion
genommen wird, also nur
einmal im Jahr gemulcht wird,
hat sie einen geringeren Nutzen
für die Allgemeinheit. Von dem
allgemeinen Greening-top up
für Dauergrünland sollte daher
ein Abzug gemacht werden
(mindestens die Hälfte).
Mit der Information der Arbeitsebene
der EU-Kommission
über die Situation und Wünsche
der Schafwirtschaft wird
versucht, einen Verordnungsentwurf
zu erzielen, der nicht
zu einem weiteren Rückgang
der Schafwirtschaft in Deutschland
führt. VDL
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