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Gemeinsame Agrarpolitik: GAP-Positionspapier der EU-Kommission vorgestellt

Am 11. Juli hatte die VDL (vertreten durch Peter Reuter, VDL-Vorstandsmitglied und Vorsitzender Landesschafzuchtverbandes Bayern in Vertretung für Carl Lauenstein, Günther Czerkus, Sprecher VDL-Ausschuss Berufsschäfer, RA Dr. Winkelmüller sowie Dr. Stefan Völl, VDL) die Möglichkeit einer Unterredung mit der EU-Kommission, Abt. Direktzahlungen, bei der aktuell die Inhalte der jüngsten VDL-, BDZ und WDL-Stellungnahme zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 vorgestellt werden konnten.
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Aus dieser Unterredung lassen sich folgende Ergebnisse zusammenfassen:

  1. Mit diesem Termin war es gelungen, vor Fertigstellung und Erscheinen des ersten Verordnungstextes zu GAP 2014 bis 2020 die Forderungen von VDL, BDZ und WDL der EU-Kommission vorzutragen. Dabei war es eines der VDLAnliegen, eine verbindliche Rechtssicherheit einzufordern, damit die Auslegung des Rechtstextes auch europaeinheitlich erfolgt: ferner bedarf es einer stärkeren Ausgestaltung der Verordnungsvorschläge dahin-gehend, dass sie der Schaf- und Ziegenhaltung im Vergleich zu anderen landwirtschaftliche Produktionsverfahren noch eine Zukunftsperspektive ermöglicht (Weidetierbesatzbindung bzw. Teilkopplung sowie Berücksichtigung von speziellen Problemfällen bei flächenarmen betrieben und Neueinsteigern).
  2. Es war festzustellen, dass der Vertreter der EUKommission großes Interesse an den vorgebrachten Forderungen hatte und er diese auch wohlwollend prüfen werde.
  3. Unstrittig ist nach den gemachten Äußerungen seitens des Vertreters der EUKommission,
    - dass der Verordnungstext sicherlich z. T. bereits erarbeitet und sich in der kommissions- internen Abstimmung befindet,
    - der Entwurf vermutlich im Oktober 2011 vorgestellt wird,
    - für die I. Säule Folgendes zu erwarten ist (z. T. bekannte Infos)
    - Grundprämie
    - zusätzlicher finanzieller Betrag für „Greening-maßnahmen, zu denen zählen können: u. a. Dauergrünlanderhalt, Verbesserung der Frucht-barkeit auf Ackerstandorten, Stärkung von Natura 2000 Gebieten etc.
    - weitere finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Kleinerzeugerregelung.
    - die Eu-Kommission weiterhin mit dem Thema „Aktiver Landwirt“ liebäugelt.
  4. Neu ist die Aussage, dass alle Maßnahmen in der Anwendung wie auch Kontrollierbarkeit sehr einfach gehalten werden sollen.
  5. Wichtig ist der Kommission ferner, dass es weiterhin bei der Nutzbarkeit von Zahlungsansprüchen bleiben soll, die Zahlungsansprüche beim Bewirtschafter verbleiben sollen und nicht dem Flächeneigentümer gehören sollen, Nahrungsmittel- und Energieproduktion wie auch die Erhaltung öffentlich wertvoller Güter wichtige Ziele der neuen GAP sein sollen.
  6. Nicht eindeutig dafür aussprechen wollte sich der Kommissionsvertreter, beim Dauergrünlanderhaltungsprogramm im Rahmen des Greenings einen „Weidetierbezug“ grundsätzlich vorzusehen bzw. einen derartigen Bezug mit einer zusätzlichen Prämie im Vergleich zur Schnittnutzung zu versehen,
  7. Die Finanzmittel für GAP 2014 bis 2020 wurden seitens der Kommission nochmals dahingehend bekräftigt, dass nominal der Betrag für diesen Haushalt von 2013 eingefroren werden soll; ein wichtiges positives Signal!

VDL

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