Schaf- und Ziegenfleisch: EU-Lebensmittelkennzeichnung auf gutem Weg
Die neuen EU-Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung
haben
eine weitere Hürde genommen:
Vergangene Woche
erteilten die Delegationen der
Mitgliedstaaten prinzipiell
grünes Licht für den Mitte Juni
erreichten Kompromiss mit
dem Europaparlament.
- Veröffentlicht am
Jetzt muss Anfang Juli noch
das Plenum des Hohen Hauses
zustimmen. Die formelle
Verabschiedung durch den
Ministerrat – voraussichtlich
erst nach der Sommerpause -
gilt dann als Formsache. Sobald
die Verordnung im EUAmtsblatt
erschienen ist, hat
die Ernährungswirtschaft zwischen
drei bis fünf Jahren
Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium
fasste anlässlich
der raschen Entwicklung die
wichtigsten Neuerungen noch
einmal zusammen. Danach ist
die Angabe des Kaloriengehalts
künftig verpflichtend,
ebenso wie Informationen
über Fett, gesättigte Fettsäuren,
Kohlenhydrate, Zucker,
Eiweiß und Salz. Die Darstellung
erfolgt in einer Tabelle,
in der Regel auf der Rückseite
der Produkte. Die Nährstoffgehalte
müssen bezogen auf
100 g oder 100 ml angegeben
werden. Zusätzliche Angaben
pro Portion sind zulässig. Auf
der Produktvorderseite dürfen
der Kaloriengehalt und
die vier wichtigsten Nährstoffe
besonders herausgestellt
werden. Auch die sogenannten
Richtwerte für die Tageszufuhr
der einzelnen Nährstoffe
dürfen angegeben werden.
Alle verpflichtenden Informationen
müssen gut lesbar
sein und mindestens in 1,2
mm großer Schrift - bezogen
auf den Buchstaben x - gedruckt
werden.
Stoffe, die bei manchen
Menschen allergische Reaktionen
hervorrufen können,
müssen nach Angaben des
Agrarressorts in der Zutatenliste
auf verpackten Lebensmitteln
hervorgehoben werden,
beispielsweise farbig unterlegt.
Auch bei nicht verpackten
Lebensmitteln, sogenannter
loser Ware, ist die
Kennzeichnung von Allergenen
verpflichtend.
Darüber hinaus müssen
koffeinhaltige Lebensmittel
Warnhinweise für Kinder,
Schwangere und Stillende
tragen.
Für Schweine-, Schaf-, Ziegen-
und Geflügelfleisch wird
die Herkunftskennzeichnung
verpflichtend – wie bereits für
Rindfleisch.
Die EU-Kommission soll innerhalb
von zwei Jahren beurteilen,
ob es sinnvoll ist, die
Regelung auf andere Fleischarten
sowie auf Fleisch als Zutat
in Verarbeitungsprodukten
auszudehnen.
Ein Jahr länger Zeit erhalten
die EU-Beamten für die
Bewertung einer verpflichtenden
Herkunftskennzeichnung
von Milch, Milchprodukten
sowie Zutaten, die mehr als
50 % eines Erzeugnisses ausmachen.
Ebenfalls neu: Bei gefrorenem
Fleisch, Fleischerzeugnissen
und unverarbeiteten
Fischprodukten muss künftig
das Einfrierdatum angegeben
werden. A gE
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