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Schaf- und Ziegenfleisch: EU-Lebensmittelkennzeichnung auf gutem Weg

Die neuen EU-Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung haben eine weitere Hürde genommen: Vergangene Woche erteilten die Delegationen der Mitgliedstaaten prinzipiell grünes Licht für den Mitte Juni erreichten Kompromiss mit dem Europaparlament.
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Jetzt muss Anfang Juli noch das Plenum des Hohen Hauses zustimmen. Die formelle Verabschiedung durch den Ministerrat – voraussichtlich erst nach der Sommerpause - gilt dann als Formsache. Sobald die Verordnung im EUAmtsblatt erschienen ist, hat die Ernährungswirtschaft zwischen drei bis fünf Jahren Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fasste anlässlich der raschen Entwicklung die wichtigsten Neuerungen noch einmal zusammen. Danach ist die Angabe des Kaloriengehalts künftig verpflichtend, ebenso wie Informationen über Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Die Darstellung erfolgt in einer Tabelle, in der Regel auf der Rückseite der Produkte. Die Nährstoffgehalte müssen bezogen auf 100 g oder 100 ml angegeben werden. Zusätzliche Angaben pro Portion sind zulässig. Auf der Produktvorderseite dürfen der Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe besonders herausgestellt werden. Auch die sogenannten Richtwerte für die Tageszufuhr der einzelnen Nährstoffe dürfen angegeben werden. Alle verpflichtenden Informationen müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 mm großer Schrift - bezogen auf den Buchstaben x - gedruckt werden. Stoffe, die bei manchen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen nach Angaben des Agrarressorts in der Zutatenliste auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden, beispielsweise farbig unterlegt. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, sogenannter loser Ware, ist die Kennzeichnung von Allergenen verpflichtend. Darüber hinaus müssen koffeinhaltige Lebensmittel Warnhinweise für Kinder, Schwangere und Stillende tragen. Für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch wird die Herkunftskennzeichnung verpflichtend – wie bereits für Rindfleisch. Die EU-Kommission soll innerhalb von zwei Jahren beurteilen, ob es sinnvoll ist, die Regelung auf andere Fleischarten sowie auf Fleisch als Zutat in Verarbeitungsprodukten auszudehnen. Ein Jahr länger Zeit erhalten die EU-Beamten für die Bewertung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Milch, Milchprodukten sowie Zutaten, die mehr als 50 % eines Erzeugnisses ausmachen. Ebenfalls neu: Bei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischprodukten muss künftig das Einfrierdatum angegeben werden. A gE
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