Flächenkonkurrenz: VDL kämpft für Änderung des EEG
Die Vereinigung Deutscher
Landesschafzuchtverbände
wandte sich im Mai an die
Mitglieder des Ausschusses für
Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz und des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
des Deutschen Bundestages
und stellte die Problematik
des Erneuerbare Energien Gesetzes
(EEG) aus Sicht der
Schafhalter dar.
- Veröffentlicht am
Dabei wurde
konkret aufgeführt, warum eine
Änderung dieses Gesetzes
notwendig sei.
Die Namen aller Mitglieder,
an die das Schreiben übermittelt
wurde, finden Sie im Internet
unter
http://www.bundestag.de/
bundestag/ausschuesse17/a10/index.jsp sowie unter
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a16/index.jsp.
Folgender Brieftext wurde verwendet: Neugestaltung des EEG - Referentenentwurf - Landschaftspflegebonus mit Begrenzung der Maisanbaufläche verdrängt die Schafhaltung - Änderung notwendig!
„Sehr geehrte/r Frau/Herr …, mit über 2 Mio. Schafen führen wir in Deutschland eine bodenschonende Pflege und Offenhaltung unterschiedlichster Flächen durch. Nur durch Tritt und Biss der Schafe auf den Deichen ist überhaupt die notwendige Festigkeit der Deiche und des Deichvorlandes als Schutz vor Aufweichung und damit Erosion und dadurch der gesamte Küstenschutz sichergestellt. Ferner bitten wir zu beachten, dass durch die deutliche Unterstützung von Biogasanlagen der Kampf um Futterflächen massiv gestiegen ist und durch die einseitige finanzielle Unterstützung der Biogasanlagen von dieser Seite her Pachtpreise gezahlt werden können, die nie und nimmer aus der Lammfleisch-vermarktung aufgebracht werden können. Daher wurden und werden die Schafherden zunehmend auf die Pflege von Naturschutzflächen und anderen gesellschaftlich wertvollen Grenzertragsböden abgedrängt. Im Zuge der Reform möchten wir auf ein uns zugetragenes Problem aufmerksam machen. Aufgrund des „Landschaftspflegebonus“ gehen den Schäfern nun auch Landschaftspflegeflächen verloren, was unbedingt vermieden werden muss, wenn man sich nicht generell von der Schafhaltung in Deutschland verabschieden möchte! Daher sollten folgende Forderungen zu diesem Thema unbedingt Berücksichtigung finden. Andernfalls führt dies zu einer Verdrängung der Schäfereien von bereits bestens gepflegten Flächen mit unnötiger Verwendung von Steuergeldern und/ oder Beeinträchtigung, z. B. der Sicherheit des Küstenschutzes durch die Deichbeweidung. Hier die Forderungen mit Begründungen im Einzelnen: 1Der Zusatzbonus für die Verwendung von Schnittgut von Landschaftspflegeflächen sollte nur dann gezahlt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass keine andere Nutzung in den letzten Jahren vorgenommen wurde. Ein Verdrängen bestehender Nutzungen sollte diesen Bonus ausschließen. Begründung: In der Regel werden diese Landschaftspflegeflächen von Schäfereien seit Jahren gepflegt. Die Nutzung für Biogasanlagenbetreiber finanziell zu versüßen, wird zwangsläufig dazu führen, dass Pachtpreise gezahlt werden können, die für die Schäfer unerschwinglich sind (Pachterhöhung um bis zu 300 bis 400 Euro/ha). Dies wäre nicht nur eine Verdrängung der Schäfereien, sondern zusätzlich eine Vergeudung von Steuergeldern für die Pflege von Flächen, die bislang bereits ökologisch hochwertig gepflegt werden. 2Ausgeschlossen werden sollten in jedem Falle Flächen, die erst über die Beweidung von Schafen/Ziegen ihre besondere gesellschaftlichen Aufgaben und Schutzmaßnahmen sicherstellen können – z. B. Deiche, Deichvorland, FFH-Gebiete, Wasserschutzzonen etc. Vielmehr sollten den diese Flächen pflegenden Schäfereien die gleichen finanziellen Unterstützungen – wenn auch aus einem anderen Finanzierungstopf zuteil werden wie dies im Rahmen des Landschaftspflegebonus vorgesehen ist. Begründung: Es ist unstrittig, dass nur über den besonderen Tritt und Biss der Schafe beispielsweise überhaupt die Festigkeit der Grasnarbe und damit der Schutz des Deiches und insbesondere des Deichvorlandes sichergestellt werden kann. Ein Wechsel hin zur reinen Mahd hätte innerhalb weniger Jahre verheerende Folgen hinsichtlich der Festigkeit des Deichvorlandes und der Deiche. Hierzu gibt es eindeutige Studien. Gleiches gilt für andere gesellschaftlich wie auch ökologisch wichtige Gebiete, für die es durch das spezielle Fressverhalten keine bessere Nutzung als über Schaf-/Ziegenbeweidung gibt. Das Gesamtpaket der gesellschaftlichen Leistungen der Schäfereien – Schutz von Boden, Wasser, Luft und Diversität von Pflanzen und Tieren bei gleichzeitiger Erzeugung hochwertiger Lebensmittel – ist kaum zu überbieten. Daher bitten wir dringend, unsere Hinweise bei der Neugestaltung des EEG zu berücksichtigen. Es gibt konkrete Auseinandersetzungen in dieser Sache zwischen Schäfereien und Biogasanlagenbetreibern: So bewirtschaften z. B. zwei Schäfereien im Rheinland seit fast 20 Jahren Deichabschnitte am Rhein. Ihre Verträge laufen im Herbst diesen Jahres aus. Am 15. April wurden die Deichflächen an den Betreiber einer Biogasanlage vergeben. Der Biogasanlagenbetreiber hat einen Preis geboten, der für eine Schäferei unbezahlbar ist. Vermutlich ist dies der erste Wechsel eines Deiches von Schafbeweidung zu Energienutzung. Doch dies darf keine Schule machen, denn damit setzt sich auf den letzten Rückzugsgebieten für Schäfereien eine Tendenz fort, die auf den konventionellen Flächen schon lange besteht. Die Erhöhung der Einspeisevergütung, für den Fall, dass Schnittgut aus Landschaftspflegeflächen verwendet wird, ermöglicht schließlich den Betrieben eine Pachterhöhung von bis zu 300 bis 400 Euro/ha. Dies sind Beträge, die der Schäfer nicht über den Verkauf seiner Lämmer verdient. Ohnehin stellt sich die Frage, ob es in Deutschland tatsächlich Landschaftspflegeflächen gibt, die nicht gerne von Schäfereien genutzt würden. Wenn es für Landschaftspflegeflächen keinen Bewirtschafter geben sollte, ist das wahrscheinlich ein Kommunikationsproblem. Hier würden wir als VDL gerne Abhilfe leisten. Es gibt viele Schäfereien auf der Suche nach nutzbaren Weideflächen. In der Hoffnung, dass dieses für die Schafhalter große Problem gelöst wird und die Forderungen bei der Überarbeitung des Referentenentwurfes Berücksichtigung finden, ...“
Einige Mitglieder des Bundestages leiteten uns freundlicherweise Antworten auf dieses Schreiben zu, die nachfolgend aufgeführt sind:
Rüdiger Kruse, MdB, CDU/CSU „[…] für Ihr Schreiben, in dem Sie auf die möglichen Risiken des Landschaftspflegebonus für Schäfereien hingewiesen haben, bedanke ich mich. Die in Ihrem Brief dargestellten Zusammenhänge sind nachvollziehbar und bedürfen nach meiner Einschätzung einer Berücksichtigung in der geplanten Gesetzgebung. Deswegen habe ich Ihre Bedenken und Anregungen an den zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Herrn Georg Schirmbeck, MdB, weitergeleitet. Mit Bezug auf Ihren Brief nimmt er den Kontakt mit dem Bundesumweltminister, Dr. Norbert Röttgen, MdB, auf. […]“
Franz-Josef Holzenkamp, MdB, CDU/CSU „[…] ich bedanke mich sehr herzlich für Deine Hinweise zur Problematik des EEG-Landschaftspflegebonus für die Schafzucht. Wie du sicherlich weißt, befinden wir uns gerade in der Abstimmungsphase. Ich werde die von Dir dargelegten Probleme noch einmal in die Gespräche einbringen […]“
Folgender Brieftext wurde verwendet: Neugestaltung des EEG - Referentenentwurf - Landschaftspflegebonus mit Begrenzung der Maisanbaufläche verdrängt die Schafhaltung - Änderung notwendig!
„Sehr geehrte/r Frau/Herr …, mit über 2 Mio. Schafen führen wir in Deutschland eine bodenschonende Pflege und Offenhaltung unterschiedlichster Flächen durch. Nur durch Tritt und Biss der Schafe auf den Deichen ist überhaupt die notwendige Festigkeit der Deiche und des Deichvorlandes als Schutz vor Aufweichung und damit Erosion und dadurch der gesamte Küstenschutz sichergestellt. Ferner bitten wir zu beachten, dass durch die deutliche Unterstützung von Biogasanlagen der Kampf um Futterflächen massiv gestiegen ist und durch die einseitige finanzielle Unterstützung der Biogasanlagen von dieser Seite her Pachtpreise gezahlt werden können, die nie und nimmer aus der Lammfleisch-vermarktung aufgebracht werden können. Daher wurden und werden die Schafherden zunehmend auf die Pflege von Naturschutzflächen und anderen gesellschaftlich wertvollen Grenzertragsböden abgedrängt. Im Zuge der Reform möchten wir auf ein uns zugetragenes Problem aufmerksam machen. Aufgrund des „Landschaftspflegebonus“ gehen den Schäfern nun auch Landschaftspflegeflächen verloren, was unbedingt vermieden werden muss, wenn man sich nicht generell von der Schafhaltung in Deutschland verabschieden möchte! Daher sollten folgende Forderungen zu diesem Thema unbedingt Berücksichtigung finden. Andernfalls führt dies zu einer Verdrängung der Schäfereien von bereits bestens gepflegten Flächen mit unnötiger Verwendung von Steuergeldern und/ oder Beeinträchtigung, z. B. der Sicherheit des Küstenschutzes durch die Deichbeweidung. Hier die Forderungen mit Begründungen im Einzelnen: 1Der Zusatzbonus für die Verwendung von Schnittgut von Landschaftspflegeflächen sollte nur dann gezahlt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass keine andere Nutzung in den letzten Jahren vorgenommen wurde. Ein Verdrängen bestehender Nutzungen sollte diesen Bonus ausschließen. Begründung: In der Regel werden diese Landschaftspflegeflächen von Schäfereien seit Jahren gepflegt. Die Nutzung für Biogasanlagenbetreiber finanziell zu versüßen, wird zwangsläufig dazu führen, dass Pachtpreise gezahlt werden können, die für die Schäfer unerschwinglich sind (Pachterhöhung um bis zu 300 bis 400 Euro/ha). Dies wäre nicht nur eine Verdrängung der Schäfereien, sondern zusätzlich eine Vergeudung von Steuergeldern für die Pflege von Flächen, die bislang bereits ökologisch hochwertig gepflegt werden. 2Ausgeschlossen werden sollten in jedem Falle Flächen, die erst über die Beweidung von Schafen/Ziegen ihre besondere gesellschaftlichen Aufgaben und Schutzmaßnahmen sicherstellen können – z. B. Deiche, Deichvorland, FFH-Gebiete, Wasserschutzzonen etc. Vielmehr sollten den diese Flächen pflegenden Schäfereien die gleichen finanziellen Unterstützungen – wenn auch aus einem anderen Finanzierungstopf zuteil werden wie dies im Rahmen des Landschaftspflegebonus vorgesehen ist. Begründung: Es ist unstrittig, dass nur über den besonderen Tritt und Biss der Schafe beispielsweise überhaupt die Festigkeit der Grasnarbe und damit der Schutz des Deiches und insbesondere des Deichvorlandes sichergestellt werden kann. Ein Wechsel hin zur reinen Mahd hätte innerhalb weniger Jahre verheerende Folgen hinsichtlich der Festigkeit des Deichvorlandes und der Deiche. Hierzu gibt es eindeutige Studien. Gleiches gilt für andere gesellschaftlich wie auch ökologisch wichtige Gebiete, für die es durch das spezielle Fressverhalten keine bessere Nutzung als über Schaf-/Ziegenbeweidung gibt. Das Gesamtpaket der gesellschaftlichen Leistungen der Schäfereien – Schutz von Boden, Wasser, Luft und Diversität von Pflanzen und Tieren bei gleichzeitiger Erzeugung hochwertiger Lebensmittel – ist kaum zu überbieten. Daher bitten wir dringend, unsere Hinweise bei der Neugestaltung des EEG zu berücksichtigen. Es gibt konkrete Auseinandersetzungen in dieser Sache zwischen Schäfereien und Biogasanlagenbetreibern: So bewirtschaften z. B. zwei Schäfereien im Rheinland seit fast 20 Jahren Deichabschnitte am Rhein. Ihre Verträge laufen im Herbst diesen Jahres aus. Am 15. April wurden die Deichflächen an den Betreiber einer Biogasanlage vergeben. Der Biogasanlagenbetreiber hat einen Preis geboten, der für eine Schäferei unbezahlbar ist. Vermutlich ist dies der erste Wechsel eines Deiches von Schafbeweidung zu Energienutzung. Doch dies darf keine Schule machen, denn damit setzt sich auf den letzten Rückzugsgebieten für Schäfereien eine Tendenz fort, die auf den konventionellen Flächen schon lange besteht. Die Erhöhung der Einspeisevergütung, für den Fall, dass Schnittgut aus Landschaftspflegeflächen verwendet wird, ermöglicht schließlich den Betrieben eine Pachterhöhung von bis zu 300 bis 400 Euro/ha. Dies sind Beträge, die der Schäfer nicht über den Verkauf seiner Lämmer verdient. Ohnehin stellt sich die Frage, ob es in Deutschland tatsächlich Landschaftspflegeflächen gibt, die nicht gerne von Schäfereien genutzt würden. Wenn es für Landschaftspflegeflächen keinen Bewirtschafter geben sollte, ist das wahrscheinlich ein Kommunikationsproblem. Hier würden wir als VDL gerne Abhilfe leisten. Es gibt viele Schäfereien auf der Suche nach nutzbaren Weideflächen. In der Hoffnung, dass dieses für die Schafhalter große Problem gelöst wird und die Forderungen bei der Überarbeitung des Referentenentwurfes Berücksichtigung finden, ...“
Einige Mitglieder des Bundestages leiteten uns freundlicherweise Antworten auf dieses Schreiben zu, die nachfolgend aufgeführt sind:
Rüdiger Kruse, MdB, CDU/CSU „[…] für Ihr Schreiben, in dem Sie auf die möglichen Risiken des Landschaftspflegebonus für Schäfereien hingewiesen haben, bedanke ich mich. Die in Ihrem Brief dargestellten Zusammenhänge sind nachvollziehbar und bedürfen nach meiner Einschätzung einer Berücksichtigung in der geplanten Gesetzgebung. Deswegen habe ich Ihre Bedenken und Anregungen an den zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Herrn Georg Schirmbeck, MdB, weitergeleitet. Mit Bezug auf Ihren Brief nimmt er den Kontakt mit dem Bundesumweltminister, Dr. Norbert Röttgen, MdB, auf. […]“
Franz-Josef Holzenkamp, MdB, CDU/CSU „[…] ich bedanke mich sehr herzlich für Deine Hinweise zur Problematik des EEG-Landschaftspflegebonus für die Schafzucht. Wie du sicherlich weißt, befinden wir uns gerade in der Abstimmungsphase. Ich werde die von Dir dargelegten Probleme noch einmal in die Gespräche einbringen […]“
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