VDL-Informationen: Die Neugestaltung des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) darf nicht weiter die Schafhaltungen verdrängen
Nach den Plänen zum
Erneuerbaren
Energiegesetz
(EEG), dass derzeit zwischen
dem Bundeslandwirtschaftsministerium
sowie dem
Bundesumweltministerium
abgestimmt wird, ist u. a. ein
Landschaftspflegebonus
vorgesehen,
der den Einsatz
von Schnittgut von diesen
Flächen zur Energiegewinnung
in Biogasanlagen
finanziell versüßen soll.
- Veröffentlicht am
Als Konsequenz würden damit
u. a. den Schafhaltern die noch
wenigen verbleibenden Flächen
durch eine massive und
einseitige Ankurbelung des
Wettbewerbs entzogen, da mit
diesem zusätzlichen Bonus natürlich
auch höhere Pachtpreise
gegenüber den Schafhaltern
gezahlt werden könnten.
Bereits jetzt führen die starken
finanziellen Anreize für die Betreiber
dieser Anlagen zu einer
massiven Flächenkonkurrenz.
Im großen politischen Kontext
ist natürlich festzustellen, dass
die Bundesregierung alles daran
setzt, die Energieversorgung
komplett umzusteuern, was rasche
Entscheidungen auch für
die Reform des EEG nach sich
zieht. Bereits am 6. Juni 2011
soll deshalb im Rahmen eines
Maßnahmenpaketes das reformierte
EEG vom Bundeskabinett
beschlossen werden.
Hintergrund für diese spezielle
Ausweitung der Unterstützung
durch einen Landschaftspflegebonus
ist nun zum einen
das Ziel, den Mais-Monokulturanbau
zu reduzieren und
zum anderen die Hinweise, die
jedoch von VDL-Seite angezweifelt
werden, dass es sehr
viele Naturschutzflächen geben
würde, die dringend einer Pflege
bedürfen würden. Sollte
dies der Fall sein, wäre es in
jedem Falle an der Zeit, die Beweidung
durch Schafe finanziell
reizvoll auszugestalten.
In jedem Falle hat dies die
VDL zum Anlass genommen,
gegen diese einseitige Benachteiligung
sich an das BMELV
wie auch BMU mit folgendem
Brief zu wenden.
Aktiv wurde hier bereits auch
der Landesschafzuchtverband
NRW, wo das Problem bereits
konkret massiv aufgetreten ist.
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