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VDL-Informationen: Die Neugestaltung des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) darf nicht weiter die Schafhaltungen verdrängen

Nach den Plänen zum Erneuerbaren Energiegesetz (EEG), dass derzeit zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dem Bundesumweltministerium abgestimmt wird, ist u. a. ein Landschaftspflegebonus vorgesehen, der den Einsatz von Schnittgut von diesen Flächen zur Energiegewinnung in Biogasanlagen finanziell versüßen soll.
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Als Konsequenz würden damit u. a. den Schafhaltern die noch wenigen verbleibenden Flächen durch eine massive und einseitige Ankurbelung des Wettbewerbs entzogen, da mit diesem zusätzlichen Bonus natürlich auch höhere Pachtpreise gegenüber den Schafhaltern gezahlt werden könnten. Bereits jetzt führen die starken finanziellen Anreize für die Betreiber dieser Anlagen zu einer massiven Flächenkonkurrenz. Im großen politischen Kontext ist natürlich festzustellen, dass die Bundesregierung alles daran setzt, die Energieversorgung komplett umzusteuern, was rasche Entscheidungen auch für die Reform des EEG nach sich zieht. Bereits am 6. Juni 2011 soll deshalb im Rahmen eines Maßnahmenpaketes das reformierte EEG vom Bundeskabinett beschlossen werden. Hintergrund für diese spezielle Ausweitung der Unterstützung durch einen Landschaftspflegebonus ist nun zum einen das Ziel, den Mais-Monokulturanbau zu reduzieren und zum anderen die Hinweise, die jedoch von VDL-Seite angezweifelt werden, dass es sehr viele Naturschutzflächen geben würde, die dringend einer Pflege bedürfen würden. Sollte dies der Fall sein, wäre es in jedem Falle an der Zeit, die Beweidung durch Schafe finanziell reizvoll auszugestalten. In jedem Falle hat dies die VDL zum Anlass genommen, gegen diese einseitige Benachteiligung sich an das BMELV wie auch BMU mit folgendem Brief zu wenden. Aktiv wurde hier bereits auch der Landesschafzuchtverband NRW, wo das Problem bereits konkret massiv aufgetreten ist.
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