Agrarreform 2014 bis 2020: Was gibt es Neues?
Nach aktuellen Informationen ist davon auszugehen,
dass erste Entwürfe der EU-Kommission zur Ausgestaltung
der Agrarreform 2014 bis 2020 nicht wie bisher
angedeutet bereits in dem ersten Halbjahr 2011 zu
erwarten sind, sondern frühestens im Herbst 2011.
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Eine erste Diskussionsrunde
auf europäischer Ebene wird
dann frühestens im November/
Dezember stattfinden.
Dem gegenüber wird wohl
früher mitgeteilt werden, wie
viel Geld für den Agrarbereich
zukünftig zur Verfügung steht.
Hier ist zunehmend zu befürchten,
dass andere EU-Kommissionen
versuchen, an den Agrartopf
heranzukommen und so
das Budget für die Landwirtschaft
schmälern.
Daher macht es erst dann
Sinn, öffentlich in eine Diskussion
über die „Ausgestaltung“
der Agrarreform für die Landwirtschaft
einzusteigen, wenn
bekannt ist, wie viel Geld für
den landwirtschaftlichen Bereich
zukünftig zur Verfügung
stehen wird. Ob nun ländliche
Entwicklung oder Forschungsbereich
– in allen Segmenten
versucht man Anknüpfungspunkte
an die Landwirtschaft
zu begründen, um hier an entsprechende
Gelder aus diesem
Topf zu gelangen.
Daher erfolgen die Kraftanstrengungen
sowohl der Bundesregierung,
wie auch der
landwirtschaftlichen Verbände
derzeit in Richtung Sicherung
des bisherigen Haushaltsbudgets.
Anschließend geht es um
die Feinabstimmung bei der
Ausgestaltung und Verteilung
der Gelder. Die bisherigen Eckpunkte
hierzu wurden bereits
in einer der letzten Ausgaben
vermittelt.
So drängen die neuen Beitrittsländer
sehr darauf, dass
die finanzielle Grundabsicherung
über die Flächenprämie
angehoben werden sollte. Darüber
hinaus gibt es eine zunehmende
Diskussion über das
Greening und damit die Bindung
der Zahlungen aus der
Ersten Säule an zusätzlichen
Umweltauflagen. Weiter wird
intensiv diskutiert, dass Zahlungen
nur an aktive Betriebe
vorgenommen werden sollten
und eine Kappung ab einer gemeinsamen
Förderhöhe erfolgen
soll.
Ungeachtet der dort nach
wie vor relativ allgemeinen
und offenen Diskussion hat
sich der VDL-Arbeitskreis
„Wirtschaftlichkeit in der Landschaftspflege“
ebenfalls mit der
Ausgestaltung einer zukünftigen
neuen Agrarreform befasst.
Stellungnahmen seitens der
Landesschafzuchtverbände
sind ebenfalls bei der VDL eingegangen.
Innerhalb der nächsten
Wochen wird sicherlich ein
VDL-internes Grundsatzpapier
zu dieser Frage zu erarbeiten
sein, das dann stärker mit den
politisch Verantwortlichen zu
diskutieren ist, wenn bekannt
ist, wie viel Geld insgesamt zu
Verfügung steht. Einen derartigen
Entwurf hat die VDL vor
Monaten bereits erarbeitet, als
erste Überlegungen bekannt
wurden.
Da es mit dieser Agrarreform
2014 bis 2020 letztendlich auch
um die Zukunft der Schafhaltung
geht, sollte es für jeden
Schafhalter eine Selbstverständlichkeit
sein, seinen Verband
nicht durch Austritt zu
schwächen, sondern vielmehr
sollten die bisherigen Nutzer
der Förderung, die bislang noch
nicht Verbandsmitglied waren,
ein Umdenken vornehmen und
sowohl den Landesverband
durch eine Mitgliedschaft unterstützen,
wie auch den Ausschuss
der Berufsschäfer.
Daher liegt es an uns allen,
dass wir uns nicht am Ende der
Diskussion um die Agrarreform
– und hier werden die Beschlüsse
bis Ende 2012 z. T. gefasst –
Vorwürfe machen, was wir alles
hätten noch unternehmen
können. In diesem Sinne werden
wir als VDL mit unseren
Mitgliedsverbänden und mit
dem VDL-Ausschuss Berufsschäfer
alles daran setzen, erfolgreich
für die Schafhalter
tätig zu sein; stets im Rahmen
der finanziellen Möglichkeiten.
Aus diesem Grund werben
wir dafür, gemeinsam mit den
VDL-Landesverbänden und
den Berufsschäfern diese Herausforderung
anzunehmen. Es
gibt genügend andere Interessengruppen,
die auf nationaler
Ebene und auch auf europäischer
Ebene für ihre Anliegen
werben. Daher können wir uns
auch hier mit Ihrer Unterstützung
steigern. Lassen Sie uns
dies gemeinsam vornehmen!
VDL
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