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Agrarreform 2014 bis 2020: Was gibt es Neues?

Nach aktuellen Informationen ist davon auszugehen, dass erste Entwürfe der EU-Kommission zur Ausgestaltung der Agrarreform 2014 bis 2020 nicht wie bisher angedeutet bereits in dem ersten Halbjahr 2011 zu erwarten sind, sondern frühestens im Herbst 2011.
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Eine erste Diskussionsrunde auf europäischer Ebene wird dann frühestens im November/ Dezember stattfinden. Dem gegenüber wird wohl früher mitgeteilt werden, wie viel Geld für den Agrarbereich zukünftig zur Verfügung steht. Hier ist zunehmend zu befürchten, dass andere EU-Kommissionen versuchen, an den Agrartopf heranzukommen und so das Budget für die Landwirtschaft schmälern. Daher macht es erst dann Sinn, öffentlich in eine Diskussion über die „Ausgestaltung“ der Agrarreform für die Landwirtschaft einzusteigen, wenn bekannt ist, wie viel Geld für den landwirtschaftlichen Bereich zukünftig zur Verfügung stehen wird. Ob nun ländliche Entwicklung oder Forschungsbereich – in allen Segmenten versucht man Anknüpfungspunkte an die Landwirtschaft zu begründen, um hier an entsprechende Gelder aus diesem Topf zu gelangen. Daher erfolgen die Kraftanstrengungen sowohl der Bundesregierung, wie auch der landwirtschaftlichen Verbände derzeit in Richtung Sicherung des bisherigen Haushaltsbudgets. Anschließend geht es um die Feinabstimmung bei der Ausgestaltung und Verteilung der Gelder. Die bisherigen Eckpunkte hierzu wurden bereits in einer der letzten Ausgaben vermittelt. So drängen die neuen Beitrittsländer sehr darauf, dass die finanzielle Grundabsicherung über die Flächenprämie angehoben werden sollte. Darüber hinaus gibt es eine zunehmende Diskussion über das Greening und damit die Bindung der Zahlungen aus der Ersten Säule an zusätzlichen Umweltauflagen. Weiter wird intensiv diskutiert, dass Zahlungen nur an aktive Betriebe vorgenommen werden sollten und eine Kappung ab einer gemeinsamen Förderhöhe erfolgen soll. Ungeachtet der dort nach wie vor relativ allgemeinen und offenen Diskussion hat sich der VDL-Arbeitskreis „Wirtschaftlichkeit in der Landschaftspflege“ ebenfalls mit der Ausgestaltung einer zukünftigen neuen Agrarreform befasst. Stellungnahmen seitens der Landesschafzuchtverbände sind ebenfalls bei der VDL eingegangen. Innerhalb der nächsten Wochen wird sicherlich ein VDL-internes Grundsatzpapier zu dieser Frage zu erarbeiten sein, das dann stärker mit den politisch Verantwortlichen zu diskutieren ist, wenn bekannt ist, wie viel Geld insgesamt zu Verfügung steht. Einen derartigen Entwurf hat die VDL vor Monaten bereits erarbeitet, als erste Überlegungen bekannt wurden. Da es mit dieser Agrarreform 2014 bis 2020 letztendlich auch um die Zukunft der Schafhaltung geht, sollte es für jeden Schafhalter eine Selbstverständlichkeit sein, seinen Verband nicht durch Austritt zu schwächen, sondern vielmehr sollten die bisherigen Nutzer der Förderung, die bislang noch nicht Verbandsmitglied waren, ein Umdenken vornehmen und sowohl den Landesverband durch eine Mitgliedschaft unterstützen, wie auch den Ausschuss der Berufsschäfer. Daher liegt es an uns allen, dass wir uns nicht am Ende der Diskussion um die Agrarreform – und hier werden die Beschlüsse bis Ende 2012 z. T. gefasst – Vorwürfe machen, was wir alles hätten noch unternehmen können. In diesem Sinne werden wir als VDL mit unseren Mitgliedsverbänden und mit dem VDL-Ausschuss Berufsschäfer alles daran setzen, erfolgreich für die Schafhalter tätig zu sein; stets im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Aus diesem Grund werben wir dafür, gemeinsam mit den VDL-Landesverbänden und den Berufsschäfern diese Herausforderung anzunehmen. Es gibt genügend andere Interessengruppen, die auf nationaler Ebene und auch auf europäischer Ebene für ihre Anliegen werben. Daher können wir uns auch hier mit Ihrer Unterstützung steigern. Lassen Sie uns dies gemeinsam vornehmen! VDL
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