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Elektronische Einzeltierkennzeichnung: Bioland unterstützt die Klage

Bioland lehnt die elektronische Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen ab und unterstützt Schafhalter, die gerichtlich dagegen klagen.
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Die Einzeltierkennzeichnung und die ab 1. Januar 2010 verpflichtende elektronische Kennzeichnung der Tiere würde den Verwaltungsaufwand noch weiter erhöhen, jedoch gegenüber der bisherigen Regelung weder Vorteile bei der Tiergesundheit bringen noch den Verbraucherschutz verbessern. Vor allem für Schäfer in der Landschaftspflege bedeutet die Neuregelung einen völlig unzumutbaren Arbeitsaufwand. „Die EU-Vorgaben sind praxisfern und belasten unsere Schaf- und Ziegenhalter unnötig mit hohem Bürokratieaufwand. Eine Betriebskennzeichnung ist vollkommen ausreichend, unterstützt Thomas Dosch, Präsident von Bioland die Schaf- und Ziegenhalter. Transparenz in der Produktion gab es bei Bioland schon jeher auch ohne High- Tech Ohrmarken. Schafe und Ziegen sind keine „Risikotierart“. Sie werden naturnah und artgerecht gehalten und spielen im internationalen Tierhandel im Vergleich zu Schweinen und Rindern eine weitaus geringere Rolle. „Die neuen Vorgaben sind vollkommen überzogen und gefährden die traditionelle Schafhaltung, die wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand steht“, beschreibt Sebastian Schäfer, Sprecher des Bioland-Fachausschusses Schafe und Ziegen die Lage auf den Betrieben. „Um eine Familie mit Schafen ernähren zu können, sind große Herden nötig, da bleibt keine Zeit für diese unsinnige zusätzliche Bürokratie.“Bioland unterstützt daher gemeinsam mit den Landesschafzuchtverbänden die Klagen von vier Schafhaltern gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung. Darunter ist auch eine Bioland- Schäferei. Zum Hintergrund: Die EUVorgaben und die deutsche Viehverkehrsverordnung verpflichten alle Schaf- und Ziegenhalter, ihre seit Januar geborenen Zuchttiere mit zwei Ohrmarken zu kennzeichnen, von denen eine elektronisch lesbar sein muss. Jedes Tier muss mit seiner individuellen, zwölfstelligen Nummer im Bestandsregister erfasst werden, das ständig aktuell zu halten ist. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen. Deutschland setzte entsprechende Vorgaben der EU im Februar diesen Jahres in deutsches Recht um. In dem Bundesratsbeschluss (819/09) heißt es dazu: „Die obligatorische Einführung einer elektronischen Einzeltierkennzeichnung ist unverhältnismäßig, verursacht bürokratischen und finanziellen Aufwand und ist ohne tierseuchenfachlichen Nutzen.“
Bioland
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