Elektronische Einzeltierkennzeichnung: Bioland unterstützt die Klage
Bioland lehnt die elektronische Einzeltierkennzeichnung
von Schafen und Ziegen ab und unterstützt Schafhalter,
die gerichtlich dagegen klagen.
- Veröffentlicht am
Die Einzeltierkennzeichnung
und die ab 1. Januar
2010 verpflichtende elektronische
Kennzeichnung der Tiere
würde den Verwaltungsaufwand
noch weiter erhöhen, jedoch
gegenüber der bisherigen
Regelung weder Vorteile bei
der Tiergesundheit bringen
noch den Verbraucherschutz
verbessern. Vor allem für Schäfer
in der Landschaftspflege
bedeutet die Neuregelung einen
völlig unzumutbaren Arbeitsaufwand.
„Die EU-Vorgaben
sind praxisfern und belasten
unsere Schaf- und Ziegenhalter
unnötig mit hohem Bürokratieaufwand.
Eine Betriebskennzeichnung
ist vollkommen
ausreichend, unterstützt
Thomas Dosch, Präsident
von Bioland die Schaf- und Ziegenhalter.
Transparenz in der
Produktion gab es bei Bioland
schon jeher auch ohne High-
Tech Ohrmarken.
Schafe und Ziegen sind keine
„Risikotierart“. Sie werden naturnah
und artgerecht gehalten
und spielen im internationalen
Tierhandel im Vergleich zu
Schweinen und Rindern eine
weitaus geringere Rolle. „Die
neuen Vorgaben sind vollkommen
überzogen und gefährden
die traditionelle Schafhaltung,
die wirtschaftlich mit dem Rücken
zur Wand steht“, beschreibt
Sebastian Schäfer,
Sprecher des Bioland-Fachausschusses
Schafe und Ziegen die
Lage auf den Betrieben. „Um
eine Familie mit Schafen ernähren
zu können, sind große
Herden nötig, da bleibt keine
Zeit für diese unsinnige zusätzliche
Bürokratie.“Bioland unterstützt
daher gemeinsam mit
den Landesschafzuchtverbänden
die Klagen von vier Schafhaltern
gegen die elektronische
Einzeltierkennzeichnung. Darunter
ist auch eine Bioland-
Schäferei.
Zum Hintergrund: Die EUVorgaben
und die deutsche
Viehverkehrsverordnung verpflichten
alle Schaf- und Ziegenhalter,
ihre seit Januar geborenen
Zuchttiere mit zwei
Ohrmarken zu kennzeichnen,
von denen eine elektronisch
lesbar sein muss. Jedes Tier
muss mit seiner individuellen,
zwölfstelligen Nummer im Bestandsregister
erfasst werden,
das ständig aktuell zu halten
ist. Bei Verstößen drohen empfindliche
Sanktionen. Deutschland
setzte entsprechende Vorgaben
der EU im Februar diesen
Jahres in deutsches Recht
um. In dem Bundesratsbeschluss
(819/09) heißt es dazu:
„Die obligatorische Einführung
einer elektronischen Einzeltierkennzeichnung
ist unverhältnismäßig,
verursacht bürokratischen
und finanziellen Aufwand
und ist ohne tierseuchenfachlichen
Nutzen.“
Bioland
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