Finanzierung des Rechtsstreits: Danke für das Spendenaufkommen
Die VDL hatte gemeinsam mit
ihren Mitgliedsverbänden und
dem VDL-Ausschuss „Berufsschäfer“
dazu aufgerufen, den
anlässlich der VDL-Mitgliederversammlung
beschlossenen
Rechtsstreit sowohl gegen die
elektronische Kennzeichnung
und dem damit verbundenen
Registrierungsaufwand sowie
auch grundsätzlich gegen die
Einzeltierkennzeichnung finanziell
zu unterstützen.
Der mit diesen zwei Verfahren
verbundene finanzielle
Kostenaufwand für die rechtsanwaltschaftliche
Begleitung
beläuft sich auf über 40 000
Euro, was von VDL und den
Landesverbänden alleine nicht
getragen werden kann.
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Doch da alle verbandlichen Möglichkeiten
ausgeschöpft waren, jedoch
eine letzte Chance genutzt
werden sollte, die auch
nach einer ersten Befragung in
der „Schafzucht“ von vielen
Schafhaltern unterstützt wurde,
hat die VDL diesen Schritt
unternommen.
Das bisherige Spendenaufkommen beweist, dass wir hier im Sinne der betroffenen Schafhalter handeln und einfach ungeachtet des Ergebnisses zeigen, dass die Schafhalter einen übertriebenen Bürokratismus nicht einfach hinnehmen werden.
Aktuelle Situation zum Spendenaufkommen: Die VDL hatte gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden und dem VDL-Ausschuss „Berufsschäfer“ dazu aufgerufen, den anlässlich der VDL-Mitgliederversammlung beschlossenen Rechtsstreit sowohl gegen die elektronische Kennzeichnung und dem damit verbundenen Registrierungsaufwand sowie auch grundsätzlich gegen die Einzeltierkennzeichnung finanziell zu unterstützen. Der mit diesen zwei Verfahren verbundene finanzielle Kostenaufwand für die rechtsanwaltschaftliche Begleitung beläuft sich auf über 40 000 Euro, was von VDL und den Landesverbänden alleine nicht getragen werden kann. Doch da alle verbandlichen Möglichkeiten ausgeschöpft waren, jedoch eine letzte Chance genutzt werden sollte, die auch nach einer ersten Befragung in der „Schafzucht“ von vielen Schafhaltern unterstützt wurde, hat die VDL diesen Schritt unternommen. Das bisherige Spendenaufkommen beweist, dass wir hier im Sinne der betroffenen Schafhalter handeln und einfach ungeachtet des Ergebnisses zeigen, dass die Schafhalter einen übertriebenen Bürokratismus nicht einfach hinnehmen werden. ➜➜Aktuelle Situation zum Spendenaufkommen: Eine erste Abfrage bei den VDL-Mitgliedsverbänden und der Auswertung der Zahlungen direkt an die VDL haben ergeben, dass insgesamt bislang ca. 22 000 Euro eingegangen sind. Besonders hervorzuheben ist, dass sich auch der Ungarische Schafzuchtverband mit 5000 Euro an diesem Rechtsstreit beteiligt. Hervorzuheben ist, dass sehr viele kleinere Einzelspenden eingegangen sind oder auch Jungschäferinnen und Jungschäfer sich zusammengeschlossen und Geldbeträge überwiesen haben, um diesem bürokratischen Wahnsinn ein Ende zu setzen.
Doch noch reichen die eingegangenen Beträge, die hervorragend sind, noch nicht aus, um die gesamten Kosten aufzufangen. Aus diesem Grund werben VDL, die VDL-Mitgliedsverbände sowie der VDL-Ausschuss- Berufsschäfer noch einmal herzlich dafür, diesen Rechtsstreit zu unterstützen. Für jede Zahlung für Ihren Kampf sind wir dankbar; entweder über eine Zahlung an ihren Landesverband oder auch direkt an die VDL auf folgendes Konto mit Angabe des Stichwortes „Rechtsstreit gegen Kennzeichnung“. VDL, Deutsche Kreditbank, Kto-Nr.: 2012102 BLZ: 12030000,
Angesprochen sind insbesondere all diejenigen, die sich bei der erstmaligen Abfrage durch ihre Äußerung dafür ausgesprochen haben, den Rechtsstreit vorzunehmen und auch schriftliche Bereitschaft erklärt haben, diesen Streit zu unterstützen. Zum Sachstand über den Rechtsstreit schreibt uns der betreuende Rechtsanwalt: […] Klagen gegen die Einzeltierkennzeichnung und Eilanträge gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung wurden bei insgesamt vier Verwaltungsgerichten für von der VDL benannte Kläger eingereicht (Stuttgart, Sigmaringen, Koblenz und Saarland). Klage- und Antragsgegner sind (je nach Landesrecht) die jeweiligen Landkreise oder das Land. Die Klage- und Antragsschriften wurden den jeweiligen Gegnern durch die Gerichte zugestellt. Inzwischen liegen in allen Verfahren Erwiderungen vor. Die Länder verteidigen die Vorschriften der VO Nr. 21/2004, unter anderem gestützt auf eine weitere Stellungnahme der Versuchsleiterin der VfL. Die Landesbehörden verteidigen die Einzeltierkennzeichnung als ein effektives System zur Tierseuchenbekämpfung und argumentieren, die Folgen für die betroffenen Schafhalter seien verhältnismäßig, Es entstünden keine nennenswerten Kosten, kein erheblicher bürokratischer Aufwand, und es drohten keine ernsthaften Verletzungen der Tiere. Als erstes Gericht hat inzwischen das VG Koblenz im Eilverfahren entschieden. Es hat den Eilantrag aus prozessualen Gründen wegen mangelnder Eilbedürftigkeit abgelehnt. Gegen diese Entscheidung steht die Beschwerde zum OVG offen. Auch in allen anderen Eilverfahren sind für die VDL erneut Stellungnahmen eingereicht worden, so dass die Eilentscheidungen auch dort jederzeit erfolgen können. Erst anschließend werden die Gerichte die Hauptsacheverfahren betreiben, in denen allein eine Vorlage zum EuGH und eine Beweisaufnahme erfolgen kann […].“
Also, Sie sehen, es ist ein dickes Brett, was zu bohren ist; insbesondere wenn man annehmen sollte, dass die versuchsdurchführende Einrichtung die vorgebrachten Sorgen der Versuchsbeteiligten ernst nimmt.
Das bisherige Spendenaufkommen beweist, dass wir hier im Sinne der betroffenen Schafhalter handeln und einfach ungeachtet des Ergebnisses zeigen, dass die Schafhalter einen übertriebenen Bürokratismus nicht einfach hinnehmen werden.
Aktuelle Situation zum Spendenaufkommen: Die VDL hatte gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden und dem VDL-Ausschuss „Berufsschäfer“ dazu aufgerufen, den anlässlich der VDL-Mitgliederversammlung beschlossenen Rechtsstreit sowohl gegen die elektronische Kennzeichnung und dem damit verbundenen Registrierungsaufwand sowie auch grundsätzlich gegen die Einzeltierkennzeichnung finanziell zu unterstützen. Der mit diesen zwei Verfahren verbundene finanzielle Kostenaufwand für die rechtsanwaltschaftliche Begleitung beläuft sich auf über 40 000 Euro, was von VDL und den Landesverbänden alleine nicht getragen werden kann. Doch da alle verbandlichen Möglichkeiten ausgeschöpft waren, jedoch eine letzte Chance genutzt werden sollte, die auch nach einer ersten Befragung in der „Schafzucht“ von vielen Schafhaltern unterstützt wurde, hat die VDL diesen Schritt unternommen. Das bisherige Spendenaufkommen beweist, dass wir hier im Sinne der betroffenen Schafhalter handeln und einfach ungeachtet des Ergebnisses zeigen, dass die Schafhalter einen übertriebenen Bürokratismus nicht einfach hinnehmen werden. ➜➜Aktuelle Situation zum Spendenaufkommen: Eine erste Abfrage bei den VDL-Mitgliedsverbänden und der Auswertung der Zahlungen direkt an die VDL haben ergeben, dass insgesamt bislang ca. 22 000 Euro eingegangen sind. Besonders hervorzuheben ist, dass sich auch der Ungarische Schafzuchtverband mit 5000 Euro an diesem Rechtsstreit beteiligt. Hervorzuheben ist, dass sehr viele kleinere Einzelspenden eingegangen sind oder auch Jungschäferinnen und Jungschäfer sich zusammengeschlossen und Geldbeträge überwiesen haben, um diesem bürokratischen Wahnsinn ein Ende zu setzen.
Doch noch reichen die eingegangenen Beträge, die hervorragend sind, noch nicht aus, um die gesamten Kosten aufzufangen. Aus diesem Grund werben VDL, die VDL-Mitgliedsverbände sowie der VDL-Ausschuss- Berufsschäfer noch einmal herzlich dafür, diesen Rechtsstreit zu unterstützen. Für jede Zahlung für Ihren Kampf sind wir dankbar; entweder über eine Zahlung an ihren Landesverband oder auch direkt an die VDL auf folgendes Konto mit Angabe des Stichwortes „Rechtsstreit gegen Kennzeichnung“. VDL, Deutsche Kreditbank, Kto-Nr.: 2012102 BLZ: 12030000,
Angesprochen sind insbesondere all diejenigen, die sich bei der erstmaligen Abfrage durch ihre Äußerung dafür ausgesprochen haben, den Rechtsstreit vorzunehmen und auch schriftliche Bereitschaft erklärt haben, diesen Streit zu unterstützen. Zum Sachstand über den Rechtsstreit schreibt uns der betreuende Rechtsanwalt: […] Klagen gegen die Einzeltierkennzeichnung und Eilanträge gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung wurden bei insgesamt vier Verwaltungsgerichten für von der VDL benannte Kläger eingereicht (Stuttgart, Sigmaringen, Koblenz und Saarland). Klage- und Antragsgegner sind (je nach Landesrecht) die jeweiligen Landkreise oder das Land. Die Klage- und Antragsschriften wurden den jeweiligen Gegnern durch die Gerichte zugestellt. Inzwischen liegen in allen Verfahren Erwiderungen vor. Die Länder verteidigen die Vorschriften der VO Nr. 21/2004, unter anderem gestützt auf eine weitere Stellungnahme der Versuchsleiterin der VfL. Die Landesbehörden verteidigen die Einzeltierkennzeichnung als ein effektives System zur Tierseuchenbekämpfung und argumentieren, die Folgen für die betroffenen Schafhalter seien verhältnismäßig, Es entstünden keine nennenswerten Kosten, kein erheblicher bürokratischer Aufwand, und es drohten keine ernsthaften Verletzungen der Tiere. Als erstes Gericht hat inzwischen das VG Koblenz im Eilverfahren entschieden. Es hat den Eilantrag aus prozessualen Gründen wegen mangelnder Eilbedürftigkeit abgelehnt. Gegen diese Entscheidung steht die Beschwerde zum OVG offen. Auch in allen anderen Eilverfahren sind für die VDL erneut Stellungnahmen eingereicht worden, so dass die Eilentscheidungen auch dort jederzeit erfolgen können. Erst anschließend werden die Gerichte die Hauptsacheverfahren betreiben, in denen allein eine Vorlage zum EuGH und eine Beweisaufnahme erfolgen kann […].“
Also, Sie sehen, es ist ein dickes Brett, was zu bohren ist; insbesondere wenn man annehmen sollte, dass die versuchsdurchführende Einrichtung die vorgebrachten Sorgen der Versuchsbeteiligten ernst nimmt.
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