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Agrarpolitik: Forderungen der Schafzüchter und -halter an die Politik

Die Wünsche der Schafhalter gegenüber der Politik auf EU-, Bundes- und Landesebene sind formuliert in einem Forderungskatalog, der Inhalt der Pressemappe für die Auftaktveranstaltung des Hirtenzuges war. Diese Forderungen werden auch in den nächsten Monaten durch den Hirtenzug vermittelt.
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Übergabe: Erich Bunge (links) übernimmt den Hirtenstab von Maik Gersonde.
Übergabe: Erich Bunge (links) übernimmt den Hirtenstab von Maik Gersonde.VDL
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  1. Bestandskennzeichnung statt übertriebener elektronischer Einzeltierkennzeichnung Die seit Januar 2010 verpflichtende elektronische Kennzeichnung wird ebenso wie die Einzeltierkennzeichnung entschieden abgelehnt! Dagegen klagen wir Schafhalter bis vor den Europäischen Gerichtshof! Diese überzogene Kennzeichnungs- und Registrierungsregelung verteuert die Kennzeichnung um das fünffache, verlängert die Zeiten, sich vor Tierseuchen zu schützen und verschlechtert damit letztendlich den Verbraucherschutz. Es ist ein kompliziertes und praktisch kaum umsetzbares System. Wir fordern die Wiedereinführung der Bestandskennzeichnung am besten zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels, wie sie bis vor kurzem in der Schaf- und Ziegenhaltung und bis heute in der Schweinehaltung erfolgreich eingesetzt wird.
  2. Verlässliche und Einkommen sichernde Rahmenbedingungen auch für GAP-Reform 2013 bis 2020 Der Direktausgleich über die I. Säule muss weiterhin Bestand haben! Auch die II. Säule muss zukünftig finanziell stark ausgestattet bleiben. Doch bedarf es einer stärkere Bindung der Gelder aus der II. Säule an den Weidetierbesatz und zudem einer stärkeren Kofinanzierung durch die EU auf bis zu 90 %, um die mit der Weide- und insbesondere Schafhaltung verbundene Landschaftspflege und den Küstenschutz nachhaltig sicherzustellen, da dies nur über eine finanzielle Entlastung der Bundesländer ermöglicht werden kann. Ferner ist eine Sonderregelung für die flächenlosen und -armen Betriebe erforderlich.
  3. Ausreichend Impfstoff und Kofinanzierung durch die EU-Kommission gegen die Blauzungenkrankheit Im Jahr 2007 sind über 20000 Schafe durch die Blauzungenkrankheit verendet. Dies darf nicht erneut geschehen! Daher muss trotz Abkehr der Bundesregierung sowie der Landesregierungen von der verpflichtenden Impfung sichergestellt werden, dass zur Verhinderung einer erneuten katastrophalen Verbreitung dieser Krankheit zum einen ausreichend Impfstoff, der nur einmal appliziert werden muss, verfügbar ist und zum anderen eine Kofinanzierung durch die EU-Kommission zur finanziellen Entlastung der Betriebe erfolgreich beantragt wird. Impfen ist aktiver Tierschutz, dem sich Bund und Länder nicht verschließen dürfen.
  4. Gleichstellung der Schäfer beim Agrardiesel gegenüber den Imkern Ähnlich, wie es für die Imker bereits seit Jahren angewandt wird, müssen auch schafhaltende Betriebe bei der Agrardieselsteuer entlastet werden. Aufgrund der besonderen betrieblichen Gegebenheit, insbesondere der langen Fahrstrecken zur Betreuung der Tiere, nutzen die Schafhalter anstelle von Traktoren häufig Pkw, für die aber grundsätzlich bislang – mit Ausnahme der Imkereien – kein ermäßigter Steuersatz auf Mineralöl gilt. Fair ist, wenn schnellstmöglich diese Regelung, die für Imker gilt, auch auf die schafhaltenden Betriebe ausgedehnt wird.
  5. Förderung der Ausbildung junger Menschen im Schäferberuf Schafhaltung verlangt hervorragende Fachkräfte. Junge Menschen, die diesen sicherlich anstrengenden, aber gleichzeitig sehr interessanten Schäferberuf erlernen wollen, brauchen eine qualifizierte Ausbildung. Bund und Länder sollten in die Zukunft dieses Berufszweiges investieren!
  6. Zeitnahe Auszahlung der Pflegegelder an den Betrieb Landschaftspflegegeld ist kein Almosen! Nur wenn eine schnelle Auszahlung der Mittel aus den Landschaftspflegeverträgen der Agrarumweltprogramme unmittelbar nach erfolgter Leistung gewährleistet ist, kann die Liquidität der Schäfereibetriebe gesichert werden.
  7. Reduzierung der Auflagen in der Selbst- bzw. Direktvermarktung Verbraucherschutz wird großgeschrieben! Kurze Wege zum Verbraucher sind bei allen direktvermarkteten Betrieben gewährleistet. Neue und überzogene Auflagen sind für diese Betriebe nicht finanzierbar und damit nicht umsetzbar.
  8. Bundeseinheitliche Einführung und gleichzeitige Absenkung der Fleischbeschaugebühren Derzeit belaufen sich die Kontrollkosten bei der Lebend- und Fleischbeschau auf bis zu 30 € je Tier und reduzieren damit das Einkommen je Tier um bis zu 30 %. Hier müssen bundeseinheitliche Regelungen eingeführt werden. Alles andere führt zu Wettbewerbsverzerrungen.

VDL

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