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Jagdrecht: Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht möglich

Umweltminister Frank Kupfer will den Sächsischen Landesjagdverband in das Monitoring der streng geschützten Tierart Wolf einbinden. Auf dem Landesjägertag 2010 in Freital, Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge, erläuterte Kupfer die Voraussetzungen, unter denen eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht in Frage kommt.
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Er betonte, dass sich damit am Schutz des Wolfes nichts ändere: „Der Wolf ist und bleibt eine streng geschützte Tierart. Das gilt unabhängig davon, ob die Aufnahme in das Jagdrecht erfolgt oder nicht.“ Mit derzeit maximal 110 Tieren, darunter 35 bis 40 in Sachsen, ist die Zahl der Wölfe in der deutsch-westpolnischen Population für eine Bejagung wesentlich zu klein. Der Abschuss von Wölfen bleibe deshalb grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme einzelner auffälliger Tiere in Notsituationen. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sei jedoch möglich. „Ich erwarte vom Landesjagdverband eine Mitwirkung am Monitoring, vor allem bei der Meldung über das Vorkommen von Wölfen, aber auch bei der Begutachtung von Wildtierrissen“, so Kupfer. Voraussetzung sei ein entsprechendes Fortbildungskonzept. Mindestens fünf auf diese Weise qualifizierte Jäger pro Landkreis seien erforderlich, um das bisherige Wolfsmanagement wirkungsvoll unterstützen zu können. Darüber hinaus müsse ein Teil der Mittel der Jagdabgabe für Projekte zum Schutz der Wölfe bereitgestellt werden. „Ich bin mir bewusst, dass Überlegungen über die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht auch zu kritischen Fragen führen werden“, sagte der Minister. Hintergrund: Nach rund 100 Jahren ohne Wolfspopulation wurde in Sachsen 1996 der erste Wolf bestätigt. Seitdem hat sich die Zahl der Wölfe in Brandenburg, Sachsen und Sachsen- Anhalt, die Teil der deutsch-westpolnischen Population sind, auf derzeit etwa 70 bis 110 Tiere erhöht. Nach Vorgaben der EU ist ein günstiger Erhaltungszustand der Population erst erreicht, wenn mehr als 250 erwachsene Tiere vorhanden sind, die sich genetisch mit benachbarten Populationen austauschen können. Erst nach dem Erreichen einer solchen Zahl kann Deutschland die Aufnahme der Population in den Anhang V der FFHRichtlinie beantragen. Diese Aufnahme ist Voraussetzung für Lockerung des strengen Schutzes, unter dem der Wolf heute steht. Das heißt auch, dass erst dann eine Bejagung des Wolfes möglich ist! In Sachsen gilt seit Mai 2009 der „Managementplan für die Tierart Wolf“. Er bildet die Handlungsgrundlage von der ersten Bewertung von Hinweisen auf die Anwesenheit von Wölfen über Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung von Nutztierhaltern, die Begutachtung von Schäden, die durch Wölfe verursacht werden, bis hin zu Regelungen für die gegebenenfalls erforderliche Entnahme einzelner Problemtiere.
smul.sachsen.de
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