Jagdrecht: Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht möglich
Umweltminister Frank Kupfer
will den Sächsischen Landesjagdverband
in das Monitoring
der streng geschützten Tierart
Wolf einbinden. Auf dem Landesjägertag
2010 in Freital,
Landkreis Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge, erläuterte Kupfer
die Voraussetzungen, unter
denen eine Aufnahme des Wolfes
in das Jagdrecht in Frage
kommt.
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Er betonte, dass sich
damit am Schutz des Wolfes
nichts ändere: „Der Wolf ist
und bleibt eine streng geschützte
Tierart. Das gilt unabhängig
davon, ob die Aufnahme in das
Jagdrecht erfolgt oder nicht.“
Mit derzeit maximal 110 Tieren,
darunter 35 bis 40 in Sachsen,
ist die Zahl der Wölfe in
der deutsch-westpolnischen
Population für eine Bejagung
wesentlich zu klein. Der Abschuss
von Wölfen bleibe deshalb
grundsätzlich ausgeschlossen,
mit Ausnahme einzelner
auffälliger Tiere in Notsituationen.
Die Aufnahme des Wolfes in
das Jagdrecht sei jedoch möglich.
„Ich erwarte vom Landesjagdverband
eine Mitwirkung
am Monitoring, vor allem bei
der Meldung über das Vorkommen
von Wölfen, aber auch bei
der Begutachtung von Wildtierrissen“,
so Kupfer. Voraussetzung
sei ein entsprechendes
Fortbildungskonzept. Mindestens
fünf auf diese Weise qualifizierte
Jäger pro Landkreis seien
erforderlich, um das bisherige
Wolfsmanagement wirkungsvoll
unterstützen zu können.
Darüber hinaus müsse ein Teil
der Mittel der Jagdabgabe für
Projekte zum Schutz der Wölfe
bereitgestellt werden. „Ich bin
mir bewusst, dass Überlegungen
über die Aufnahme des
Wolfes in das Jagdrecht auch zu
kritischen Fragen führen werden“,
sagte der Minister.
Hintergrund: Nach rund 100
Jahren ohne Wolfspopulation
wurde in Sachsen 1996 der erste
Wolf bestätigt. Seitdem hat
sich die Zahl der Wölfe in Brandenburg,
Sachsen und Sachsen-
Anhalt, die Teil der
deutsch-westpolnischen Population
sind, auf derzeit etwa 70
bis 110 Tiere erhöht. Nach Vorgaben
der EU ist ein günstiger
Erhaltungszustand der Population
erst erreicht, wenn mehr
als 250 erwachsene Tiere vorhanden
sind, die sich genetisch
mit benachbarten Populationen
austauschen können. Erst
nach dem Erreichen einer solchen
Zahl kann Deutschland
die Aufnahme der Population
in den Anhang V der FFHRichtlinie
beantragen. Diese
Aufnahme ist Voraussetzung
für Lockerung des strengen
Schutzes, unter dem der Wolf
heute steht. Das heißt auch,
dass erst dann eine Bejagung
des Wolfes möglich ist!
In Sachsen gilt seit Mai 2009
der „Managementplan für die
Tierart Wolf“. Er bildet die
Handlungsgrundlage von der
ersten Bewertung von Hinweisen
auf die Anwesenheit von
Wölfen über Öffentlichkeitsarbeit,
die Beratung von Nutztierhaltern,
die Begutachtung
von Schäden, die durch Wölfe
verursacht werden, bis hin zu
Regelungen für die gegebenenfalls
erforderliche Entnahme
einzelner Problemtiere.
smul.sachsen.de
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