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An alle Schaf- und Ziegenhalter: VDL ruft zur Kostenbeteiligung am Rechtsstreit auf

Anlässlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung der VDL am 15. März wurde einstimmig der Beschluss gefasst, in einem Eil- und Klageverfahren den Kampf gegen die elektronische Kennzeichnung, die Anwendung der Einzeltierkennzeichnung und auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand fortzusetzen.
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Dieser VDL-Kampf, der kurzfristig aufgenommen wird und bei dem drei ausgewählte Schäfereien für die VDL klagen werden, ist, wie bereits mitgeteilt, mit erheblichen Kosten von schätzungsweise 35 000 Euro zzgl. MwSt. verbunden, die VDL, Landesverbände sowie auch der VDL-Ausschuss Berufschäfer nicht alleine schultern können. Bioland hat erfreulicherweise eine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Daher rufen VDL, Landesschafzuchtverbände sowie VDL-Ausschuss der Berufschäfer jeden Schafhalter – ob Verbandsmitglied oder auch nicht – auf, diesen Kampf finanziell zu unterstützen. Egal, wie groß die Unterstützung sein mag. Jeder Geldbetrag ist herzlich willkommen und beweist, dass dieser Kampf von einer breiten Basis mitgetragen wird. Zum einen werden die Landesschafzuchtverbände ihre Mitglieder über den Rechtsstreit informieren und zur Unterstützung in Form einer Zahlung bitten. Die VDL hat hierfür den Landesverbände einen Briefentwurf zugeleitet. Die VDL informiert zum anderen nun ebenfalls die breite Öffentlichkeit über der Rechtsstreit und bittet auch alle anderen Schafhalter und Freunde der Schafhaltung um finanzielle Unterstützung. Somit bittet die VDL ebenfalls alle Leserinnen und Leser der Schafzucht, diesen Rechtsstreit zu unterstützen. Diese kann erfolgen über die Zahlung eines für sie vertretbaren Betrages unter dem Stichwort: „Rechtsstreit Kennzeichnung“ an ihren Landesverband oder an die VDL, Konto- Nr. 1 005 291 222, BLZ 120 300 00, Deutsche Kreditbank Berlin. Die Geldeingänge werden zentral erfasst in der Hoffnung, dass ein Großteil für die rechtsanwaltschaftliche Vertretung über diese Geldeingänge getragen werden können. Die VDL hat ferner auch Kontakt zu den Tierzuchtdachverbänden für die Tierart Schwein sowie Rind aufgenommen, die ihrerseits fürchten müssen, in absehbarer Zeit mit der elektronischen Kennzeichnung konfrontiert zu werden. Hier könnte durchaus ebenfalls Bereitschaft zur Unterstützung des VDL-Anliegens und damit des Rechtsstreites bestehen. VDL
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