An alle Schaf- und Ziegenhalter: VDL ruft zur Kostenbeteiligung am Rechtsstreit auf
Anlässlich der außerordentlichen
Mitgliederversammlung
der VDL am 15. März wurde
einstimmig der Beschluss gefasst,
in einem Eil- und Klageverfahren
den Kampf gegen die
elektronische Kennzeichnung,
die Anwendung der Einzeltierkennzeichnung
und auch den
damit verbundenen Verwaltungsaufwand
fortzusetzen.
- Veröffentlicht am
Dieser VDL-Kampf, der kurzfristig
aufgenommen wird und
bei dem drei ausgewählte Schäfereien
für die VDL klagen werden,
ist, wie bereits mitgeteilt,
mit erheblichen Kosten von
schätzungsweise 35 000 Euro
zzgl. MwSt. verbunden, die
VDL, Landesverbände sowie
auch der VDL-Ausschuss Berufschäfer
nicht alleine schultern
können.
Bioland hat erfreulicherweise
eine finanzielle Unterstützung
in Aussicht gestellt.
Daher rufen VDL, Landesschafzuchtverbände
sowie
VDL-Ausschuss der Berufschäfer
jeden Schafhalter – ob Verbandsmitglied
oder auch nicht
– auf, diesen Kampf finanziell
zu unterstützen. Egal, wie groß
die Unterstützung sein mag.
Jeder Geldbetrag ist herzlich
willkommen und beweist, dass
dieser Kampf von einer breiten
Basis mitgetragen wird.
Zum einen werden die Landesschafzuchtverbände
ihre
Mitglieder über den Rechtsstreit
informieren und zur Unterstützung
in Form einer Zahlung
bitten. Die VDL hat hierfür
den Landesverbände einen
Briefentwurf zugeleitet.
Die VDL informiert zum anderen
nun ebenfalls die breite
Öffentlichkeit über der Rechtsstreit
und bittet auch alle anderen
Schafhalter und Freunde
der Schafhaltung um finanzielle
Unterstützung.
Somit bittet die VDL ebenfalls
alle Leserinnen und Leser
der Schafzucht, diesen Rechtsstreit
zu unterstützen. Diese
kann erfolgen über die Zahlung
eines für sie vertretbaren Betrages
unter dem Stichwort:
„Rechtsstreit Kennzeichnung“
an ihren Landesverband oder an die VDL, Konto-
Nr. 1 005 291 222, BLZ 120
300 00, Deutsche Kreditbank
Berlin.
Die Geldeingänge werden
zentral erfasst in der Hoffnung,
dass ein Großteil für die rechtsanwaltschaftliche
Vertretung
über diese Geldeingänge getragen
werden können.
Die VDL hat ferner auch Kontakt
zu den Tierzuchtdachverbänden
für die Tierart Schwein
sowie Rind aufgenommen, die
ihrerseits fürchten müssen, in
absehbarer Zeit mit der elektronischen
Kennzeichnung konfrontiert
zu werden. Hier könnte
durchaus ebenfalls Bereitschaft
zur Unterstützung des
VDL-Anliegens und damit des
Rechtsstreites bestehen.
VDL
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