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Tierkennzeichnung - Einstimmiger Beschluss: Klage vor dem EuGH angestrebt

Anlässlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung der VDL am 15. März wurde einstimmig der Beschluss gefasst, in einem Eil- und Klageverfahren den Kampf gegen die elektronische Kennzeichnung, die Anwendung der Einzeltierkennzeichnung und auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand fortzusetzen.
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Deutschlands Schäfer geben nicht klein bei, sondern setzen den Kampf gegen
die Kennzeichnungsvorschriften jetzt auch mit juristischen Mitteln fort.
Deutschlands Schäfer geben nicht klein bei, sondern setzen den Kampf gegen die Kennzeichnungsvorschriften jetzt auch mit juristischen Mitteln fort.Dierichs
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Neben den Vertretern der VDLMitgliedsverbände nahmen auch der Sprecher sowie die Sprecherin des VDL-Ausschusses „Berufsschäfer“ an der Sitzung teil, um die Bewertung aus Sicht des Ausschusses mit einfließen zu lassen. Der Fachanwalt Dr. Winkelmüller informierte vor der Beschlussfassung die Teilnehmer ausführlich über das Vorgehen sowie die Argumente, die für den Rechtsstreit sprechen. Bekanntermaßen waren bislang alle verbandlichen Aktivitäten nicht von dem erwünschten Erfolg gekrönt, wenngleich als Erfolg zu verzeichnen ist, dass sich das BMELV ebenso wie viele Landesregierungen und einige EU-Mitgliedsländer hinter den Kampf der VDL gestellt haben, jedoch wegen der fehlenden Bereitschaft seitens der EU-Kommission am bestehenden Verordnungstext keine grundsätzliche Änderung erreicht wurde. Daher bleibt der Schafwirtschaft und damit der VDL, so die Feststellung anlässlich der Mitgliederversammlung, keine andere Möglichkeit, neben der weiteren politischen Lobbyarbeit bei diesem Thema das Eilsowie Klageverfahren einzuschlagen. Die Argumente, die für den Rechtsstreit sprechen, sind vielfältig und überzeugend: So stellt die Einzeltierkennzeichnung und insbesondere die Ergänzung um die elektronische Kennzeichnung keine Verbesserung einer erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung dar. Vielmehr führt sie zu erheblichen Erschwernissen und unnötigen Problemen. Hinzu kommen Bedenken der Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt, weil andere Tierarten nicht betroffen und ganze Staaten aufgrund der Grenzziehung bei der Tierzahl ausgenommen sind. Trotz des naturgemäß bestehenden Prozessrisikos sieht die Mitgliederversammlung der VDL gute Gründe, um gegen die zugrundeliegende EU-Verordnung zu klagen mit dem Ziel, eine Rückkehr zur Bestandskennzeichnung zu erreichen – dies auch, um die laufenden politischen Bemühungen in Brüssel zu unterstützen. Außerdem besteht jetzt mit der verpflichtenden Einführung der Elektronischen Tierkennzeichnung und des Bestandsregisters Teil C die letzte Möglichkeit, dagegen im Eilverfahren vorzugehen. Es ist davon auszugehen, dass diese Beschlussfassung der VDL und damit der gesamten deutschen Schafwirtschaft auch in der politischen Landschaft zu mehr Gehör für die Sorgen und Nöte der Schafhalter führen wird. Damit wurde ein klares und eindeutiges Signal gegeben, dass sich die Schafwirtschaft nicht ohne Widerstand einem übertriebenen bürokratischen Monster beugen kann, dass keine Verbesserung, sondern vielmehr eine Verschlechterung der Zielerreichung, der Seuchenvorsorge und –bekämpfung, darstellt. Zudem zeigt dieser Beschluss, dass die Schafwirtschaft sich nicht auseinander teilen lässt, sondern gerade auch in schwierigen Fragen „an einem Strang zieht“.
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