Tierkennzeichnung - Einstimmiger Beschluss: Klage vor dem EuGH angestrebt
Anlässlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung
der VDL am 15. März wurde einstimmig der Beschluss
gefasst, in einem Eil- und Klageverfahren den Kampf
gegen die elektronische Kennzeichnung, die Anwendung
der Einzeltierkennzeichnung und auch den damit
verbundenen Verwaltungsaufwand fortzusetzen.
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Neben den Vertretern der VDLMitgliedsverbände
nahmen
auch der Sprecher sowie die
Sprecherin des VDL-Ausschusses
„Berufsschäfer“ an der Sitzung
teil, um die Bewertung
aus Sicht des Ausschusses mit
einfließen zu lassen.
Der Fachanwalt Dr. Winkelmüller
informierte vor der Beschlussfassung
die Teilnehmer
ausführlich über das Vorgehen
sowie die Argumente, die für
den Rechtsstreit sprechen.
Bekanntermaßen waren bislang
alle verbandlichen Aktivitäten
nicht von dem erwünschten
Erfolg gekrönt, wenngleich
als Erfolg zu verzeichnen ist,
dass sich das BMELV ebenso
wie viele Landesregierungen
und einige EU-Mitgliedsländer
hinter den Kampf der VDL gestellt
haben, jedoch wegen der
fehlenden Bereitschaft seitens
der EU-Kommission am bestehenden
Verordnungstext keine
grundsätzliche Änderung erreicht
wurde.
Daher bleibt der Schafwirtschaft
und damit der VDL, so
die Feststellung anlässlich der
Mitgliederversammlung, keine
andere Möglichkeit, neben der
weiteren politischen Lobbyarbeit bei diesem Thema das Eilsowie
Klageverfahren einzuschlagen.
Die Argumente, die für den
Rechtsstreit sprechen, sind
vielfältig und überzeugend:
So stellt die Einzeltierkennzeichnung
und insbesondere
die Ergänzung um die elektronische
Kennzeichnung keine
Verbesserung einer erfolgreichen
Tierseuchenbekämpfung
dar. Vielmehr führt sie zu erheblichen
Erschwernissen und
unnötigen Problemen.
Hinzu kommen Bedenken
der Wettbewerbsgleichheit im
Binnenmarkt, weil andere Tierarten
nicht betroffen und ganze
Staaten aufgrund der Grenzziehung
bei der Tierzahl ausgenommen
sind.
Trotz des naturgemäß bestehenden
Prozessrisikos sieht die
Mitgliederversammlung der
VDL gute Gründe, um gegen
die zugrundeliegende EU-Verordnung
zu klagen mit dem
Ziel, eine Rückkehr zur Bestandskennzeichnung
zu erreichen
– dies auch, um die laufenden
politischen Bemühungen
in Brüssel zu unterstützen.
Außerdem besteht jetzt mit der
verpflichtenden Einführung der Elektronischen Tierkennzeichnung
und des Bestandsregisters
Teil C die letzte Möglichkeit,
dagegen im Eilverfahren
vorzugehen.
Es ist davon auszugehen,
dass diese Beschlussfassung
der VDL und damit der gesamten
deutschen Schafwirtschaft
auch in der politischen Landschaft
zu mehr Gehör für die
Sorgen und Nöte der Schafhalter
führen wird.
Damit wurde ein klares und
eindeutiges Signal gegeben,
dass sich die Schafwirtschaft
nicht ohne Widerstand einem
übertriebenen bürokratischen
Monster beugen kann, dass keine
Verbesserung, sondern vielmehr
eine Verschlechterung
der Zielerreichung, der Seuchenvorsorge
und –bekämpfung,
darstellt.
Zudem zeigt dieser Beschluss,
dass die Schafwirtschaft
sich nicht auseinander
teilen lässt, sondern gerade
auch in schwierigen Fragen „an
einem Strang zieht“.
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