Tierkennzeichnung: Entscheidung über einen Rechtsstreit wird in Kürze gefällt
Mit der Beschlussfassung des
Bundesrates Anfang des Jahres
2010 wurde leider die Chance
vertan, die nach EU-Verordnung
festgelegte und zeitlich
von 2008 auf 2010 bereits verschobene
Einführung der verpflichtenden
Einführung der
elektronischen Kennzeichnung
nochmals auszusetzen oder zu
verändern.
- Veröffentlicht am
Der Bundesrat hatte erfreulicherweise
u. a. eine Entschließung
beschlossen, dass die
Bundesregierung sich gegenüber
der EU-Kommission dafür
einsetzen möge, dass dieses gesamte
bürokratische Monster
nochmals in Brüssel auf den
Prüfstand kommen möge; doch
bisher ohne jegliche Konsequenzen
oder Folgeaktivitäten
der Bundesregierung.
Also, was ist zu unternehmen?
Zum einen werden die Landesregierungen
regelmäßig daran
zu erinnern sein, ihrerseits
immer wieder bei der Bundesregierung
nachzufragen, was
sich aus der Bundesratsentschließung
in der Umsetzung
an konkreten Ergebnissen eingestellt
hat.
Doch neben dieser politischen
Weiterverfolgung und
Einflussnahme in Richtung Änderung
und Aussetzung der
EU-VO findet eine intensive
Diskussion über einen Rechtsstreit
gegen die verpflichtende
Anwendung der elektronischen
Kennzeichnung und insgesamt
gegen die verpflichtende Anwendung
der Einzeltierkennzeichnung
statt. Die Gründe sind vielfältig
und in der Branche allseits bekannt.
Neben den Kosten für
die Tierkennzeichen, die außer
der Schafwirtschaft scheinbar
keinen bekümmern, stellt das
System keine Verbesserung gegenüber
der damaligen Bestandskennzeichnung
dar.
Zielsetzung des möglichen
Rechtsstreites ist, das früher
erfolgreich angewandte Bestandskennzeichnungssystem,
das nach wie vor erfolgreich im
Schweinesektor angewandt
und seitens der EU-Kommission
unterstützt wird, wieder zuzulassen.
Die Delegierten des VDLAusschusses
„Berufsschäfer“
haben sich für diesen Rechtsstreit
ausgesprochen; doch sind
die damit verbundenen Kosten
erheblich.
Das Thema wurde und wird
auch in den VDL-Gremien, so
im VDL-Vorstand und anlässlich
einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung erörtert.
Der mit der Thematik betraute
Rechtsanwalt wird die
VDL-Mitglieder bei dieser Mitgliederversammlung
informieren
und es wird dann zu entscheiden
sein, ob der Rechtsstreit
zu befürworten und zu
finanzieren ist. In jedem Falle
würde eine befürwortende Entscheidung
dazu führen, die bisher
diesen Rechtsstreit Unterstützenden
um eine finanzielle
Hilfe zu bitten. Die Bekundigungen
für den Kampf waren
im Vorfeld bei Befragungen
und Unterschriftenaktionen
vor Ort z. T. sehr groß und beeindruckend.
Weitere Informationen
folgen. VDL
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