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Tierkennzeichnung: Entscheidung über einen Rechtsstreit wird in Kürze gefällt

Mit der Beschlussfassung des Bundesrates Anfang des Jahres 2010 wurde leider die Chance vertan, die nach EU-Verordnung festgelegte und zeitlich von 2008 auf 2010 bereits verschobene Einführung der verpflichtenden Einführung der elektronischen Kennzeichnung nochmals auszusetzen oder zu verändern.
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Der Bundesrat hatte erfreulicherweise u. a. eine Entschließung beschlossen, dass die Bundesregierung sich gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen möge, dass dieses gesamte bürokratische Monster nochmals in Brüssel auf den Prüfstand kommen möge; doch bisher ohne jegliche Konsequenzen oder Folgeaktivitäten der Bundesregierung. Also, was ist zu unternehmen? Zum einen werden die Landesregierungen regelmäßig daran zu erinnern sein, ihrerseits immer wieder bei der Bundesregierung nachzufragen, was sich aus der Bundesratsentschließung in der Umsetzung an konkreten Ergebnissen eingestellt hat. Doch neben dieser politischen Weiterverfolgung und Einflussnahme in Richtung Änderung und Aussetzung der EU-VO findet eine intensive Diskussion über einen Rechtsstreit gegen die verpflichtende Anwendung der elektronischen Kennzeichnung und insgesamt gegen die verpflichtende Anwendung der Einzeltierkennzeichnung statt. Die Gründe sind vielfältig und in der Branche allseits bekannt. Neben den Kosten für die Tierkennzeichen, die außer der Schafwirtschaft scheinbar keinen bekümmern, stellt das System keine Verbesserung gegenüber der damaligen Bestandskennzeichnung dar. Zielsetzung des möglichen Rechtsstreites ist, das früher erfolgreich angewandte Bestandskennzeichnungssystem, das nach wie vor erfolgreich im Schweinesektor angewandt und seitens der EU-Kommission unterstützt wird, wieder zuzulassen. Die Delegierten des VDLAusschusses „Berufsschäfer“ haben sich für diesen Rechtsstreit ausgesprochen; doch sind die damit verbundenen Kosten erheblich. Das Thema wurde und wird auch in den VDL-Gremien, so im VDL-Vorstand und anlässlich einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erörtert. Der mit der Thematik betraute Rechtsanwalt wird die VDL-Mitglieder bei dieser Mitgliederversammlung informieren und es wird dann zu entscheiden sein, ob der Rechtsstreit zu befürworten und zu finanzieren ist. In jedem Falle würde eine befürwortende Entscheidung dazu führen, die bisher diesen Rechtsstreit Unterstützenden um eine finanzielle Hilfe zu bitten. Die Bekundigungen für den Kampf waren im Vorfeld bei Befragungen und Unterschriftenaktionen vor Ort z. T. sehr groß und beeindruckend. Weitere Informationen folgen. VDL
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