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Auch die Schafhalter beim Agrardiesel entlasten

Schafhaltende Betriebe sollen zukünftig bei der Agrardieselsteuer wie Imkereibetrieben entlastet werden. Das hat die Amtschefkonferenz der Landwirtschaftsministerien der Länder auf Initiative Niedersachsens beschlossen.
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Aufgrund der besonderen betrieblichen Gegebenheiten, insbesondere durch die langen Fahrstrecken zur Überwachung und Betreuung der Tiere, nutzten Schafhalter statt Traktoren häufig PKW, für die aber grundsätzlich kein ermäßigter Steuersatz auf Mineralöl gelte, erläuterte der Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium von Hannover, Friedrich-Otto Ripke. Analog zu den Imkereien, für die bereits jetzt ein Ausnahmetatbestand im Mineralölsteuergesetz festgelegt ist, sollen das Bundesfinanz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium laut Beschluss nun prüfen, ob eine ähnliche Regelung auch auf schafhaltende Betriebe angewendet werden kann. Vorschläge der Landesschafzuchtverbände für eine pauschalierte Regelung zur Steuerrückerstattung auf Agrardiesel liegen bereits vor. „Aus meiner Sicht wäre eine solche Regelung nur konsequent und würde die Schafhalter spürbar entlasten“, betonte Ripke. AgE
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