Auch die Schafhalter beim Agrardiesel entlasten
Schafhaltende Betriebe sollen zukünftig bei der Agrardieselsteuer
wie Imkereibetrieben entlastet werden. Das hat die Amtschefkonferenz
der Landwirtschaftsministerien der Länder auf Initiative
Niedersachsens beschlossen.
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Aufgrund der besonderen betrieblichen
Gegebenheiten, insbesondere durch die langen Fahrstrecken
zur Überwachung und Betreuung der Tiere, nutzten Schafhalter
statt Traktoren häufig PKW, für die aber grundsätzlich kein ermäßigter
Steuersatz auf Mineralöl gelte, erläuterte der Staatssekretär im
Landwirtschaftsministerium von Hannover, Friedrich-Otto Ripke.
Analog zu den Imkereien, für die bereits jetzt ein Ausnahmetatbestand
im Mineralölsteuergesetz festgelegt ist, sollen das Bundesfinanz-
und das Bundeslandwirtschaftsministerium laut Beschluss
nun prüfen, ob eine ähnliche Regelung auch auf schafhaltende
Betriebe angewendet werden kann. Vorschläge der Landesschafzuchtverbände
für eine pauschalierte Regelung zur Steuerrückerstattung
auf Agrardiesel liegen bereits vor.
„Aus meiner Sicht wäre eine solche Regelung nur konsequent und
würde die Schafhalter spürbar entlasten“, betonte Ripke. AgE
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